Wer in die Arbeitslosigkeit gerutscht ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gleichzeit können Arbeitslose Bürgergeld beantragen, wenn das Arbeitslosengeld nicht hoch genug ist, den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Anspruch auf Arbeitslosengeld neben dem Anspruch auf Bürgergeld
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arbeitslosigkeit, also kein Arbeitsverhältnis
- Erwerbsfähigkeit: man ist in der Lage, mindestens 15 Stunden wöchentlich eine versicherungspflichtigen Beschäftigung auszuüben.
- Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit – online oder persönlich in der örtlichen Arbeitsagentur
- Suche nach einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
- Anwartschaftszeit ist erfüllt
Wann ist die Anwartschaftszeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt?
Die Anwartschaftzeit für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erfüllt, wenn man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert war. Man ist versichert, wenn man ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausübt. Für die Anwartsschaftszeit werden die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet.
Daneben zählen für die Anwartschaft folgende Zeiten:
– freiwillige Arbeitslosenversicherung
– Kindererziehung bis zum 3. Lebensjahr
– Bezug von Krankengeld
– freiwilliger Wehrdienst, FSJ oder BFD
Insgesamt muss man mindestens 12 Monate an Versicherungszeiten in der Arbeitslosenversicherung erfüllt haben.
Wie hoch ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld neben dem Anspruch auf Bürgergeld?
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beträgt i.d.R. 60 Prozent des Letzten Nettolohns. Dabei geht der Anspruch auf Arbeitslosengeld einem Anspruch auf Bürgergeld immer vor. D.h, Bürgergeld wird nur bewilligt, wenn kein oder nur ein geringer, nicht den Lebensunterhalt deckender Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Vorrangig muss auch geprüft werden, ob neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld ein Anspruch auf Wohngeld gegeben ist.
Weitere Infos zum Wohngeldanspruch: Wohngeld beantragen
Die Höhe des Bürgergeldes neben dem Arbeitslosengeld bestimmt sich nach der persönlichen und familiären Situation des Antragstellers. Informationen zur Höhe des Bürgergeldes gibt es detailliert hier: Bürgergeld Höhe.
Wann besteht Anspruch auf Bürgergeld neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ein Anspruch auf Bürgergeld neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn letzteres nicht ausreicht (eventuell auch zusammen mit Wohngeld) um den eigenen oder den Lebensunterhalt der Familie zu decken.
Um keine Ansprüche zu versäumen, sollte man, wenn überschaubar ist, dass das Arbeitslosengeld nur gering ausfällt, gleichzeitig einen Antrag auf Bürgergeld (und Wohngeld) stellen. Man kann sich bei der Bundesagentur für Arbeit oder beim Jobcenter beraten lassen.
Es empfiehlt sich, auch einen Bürgergeld-Rechner zu nutzen. So kann man selbst schon feststellen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Trifft das zu sollten man umgehend Bürgergeld beantragen. Das ist formlos mittels Email an das Jobcenter möglich, aber auch Online. Den förmlichen Antrag muss man nachreichen. Antragsformulare zum Download im pdf-Format findet man hier: Antragsformular Bürgergeld.