Neue Grundsicherung ab 1. Juli: Kooperationsplan kann 169 Euro kosten
Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mit dem verschärften Kooperationsplan können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse den Regelbedarf um 30 Prozent kürzen – rund 169 Euro weniger im Monat für Alleinstehende. Gleichzeitig entfallen Karenzzeiten beim Vermögen und der Vermittlungsvorrang wird gestärkt. Wer Termine einhält und Vereinbarungen ernst nimmt, kann Kürzungen vermeiden und behält mehr finanzielle Sicherheit.