
Hartes Urteil für Studierende: Kein(e) Grundsicherung / Bürgergeld trotz Null BAföG
Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts ist hart für nicht wenige Studierende hart: Trotz Teilzeitstudium gibt es keine Grundsicherung für Arbeitsuchende, kein Bürgergeld, wenn der Studiengang BAföG‑fähig, also förderungsfähig ist. Sie Umstellung auf Teilzeit ist keine „Hintertür“ ins System der Grundsicherung!




























