GdB bei Depressionen: Wann 50 und ein Schwerbehindertenausweis bei psychischen Erkrankungen möglich sind
Depressionen, Angststörungen und andere psychische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung begründen. Ein GdB von 50 ist möglich, wenn die Erkrankung Alltag, soziale Kontakte und Beruf dauerhaft schwer beeinträchtigt. Entscheidend sind nicht Diagnose oder Therapie allein, sondern die konkret nachweisbaren Folgen für die Teilhabe. Aktuelle Urteile des Bundessozialgerichts zeigen, wie Behörden und Gerichte den Gesamt-GdB prüfen.
