Grundsicherungsgeld ab Juli 2026: aktueller Betrag für Alleinstehende
Für alleinstehende Leistungsberechtigte liegt der monatliche Regelsatz der Grundsicherung 2026 weiterhin bei 563 Euro. Die politisch beschlossene Nullrunde bedeutet: Der Betrag wird weder angehoben noch abgesenkt. Zusätzlich übernimmt das Sozialamt die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; je nach persönlicher Situation kommen Mehrbedarfe hinzu, etwa für Alleinerziehende oder Menschen mit Schwerbehinderung. Entscheidend ist daher der individuelle Gesamtanspruch. Auch die ab Juli 2026 geplante neue Grundsicherung verändert die Höhe des Regelsatzes zunächst nicht.


