Mieterhöhungsverlangen ohne Mietspiegel-Anlage: BGH urteilt zur Wirksamkeit
Ein Mietspiegel muss einer Mieterhöhung nicht immer beigefügt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof im Urteil VIII ZR 167/20. Mieter sollten dennoch genau prüfen, ob Wohnfläche, Baujahr, Lage und Ausstattung korrekt in den Mietspiegel eingeordnet wurden. Denn ein formell wirksames Schreiben bedeutet noch nicht, dass die verlangte Miete auch inhaltlich zulässig ist.


