
Schwerbehinderung: 30 plus 30 gleich GdB 50 – ein “Wow” Urteil
Das LSG Baden-Württemberg hat 2025 entschieden, dass zwei Einzel-GdB von jeweils 30 in der Gesamtschau einen Gesamt-GdB von 50 und damit eine Schwerbehinderung begründen können. Das Gericht betont, dass der Gesamt-GdB keine Rechenaufgabe ist, sondern die Gesamtwirkung verschiedener Erkrankungen auf die Teilhabe bewertet – ein wichtiges Signal für Betroffene mit mehreren Leiden, die bislang nur einen GdB 30 oder 40 erhalten haben.




























