
Gewerkschaftsbeiträge ab 2026: Neuer Steuervorteil für Mitglieder
Ab dem Steuerjahr 2026 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Arbeitnehmer‑Pauschbetrag als Werbungskosten abgesetzt werden. Damit profitieren erstmals auch Mitglieder mit geringen sonstigen Werbungskosten von einem direkten Steuervorteil – vorausgesetzt, sie geben eine Steuererklärung ab.




























