
Früher in Rente mit GdB 50: Wann das Versorgungsamt Ihr Merkzeichen aG nicht einfach streichen darf
Viele Schwerbehinderte planen mit GdB 50 und Merkzeichen aG den früheren Rentenstart – doch Versorgungsämter prüfen alte Bescheide immer strenger. Aktuelle Urteile machen klar: Eine angeblich „verbesserte Gehstrecke“ reicht für den Entzug nicht aus, entscheidend ist der Gesamtzustand und die Mobilität im öffentlichen Raum. Erfahren Sie, welche Fristen Sie beachten müssen, wie Sie auf Prüfbescheide reagieren und Ihre Ansprüche auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wirksam absichern.




























