Vermieter will Mietkaution erst im nächsten Jahr nach Nebenkostenabrechnung herausgeben – rechtens?
Nach dem Auszug verweist der Vermieter auf die nächste Nebenkostenabrechnung und will die Mietkaution erst im Folgejahr auszahlen. Das kann zulässig sein – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Der Vermieter darf bei einer erwarteten Nachzahlung lediglich einen angemessenen Teil der Kaution zurückbehalten. Mieter können die Auszahlung des nicht benötigten Betrags und eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen.