Geboren 1963: Was die Reform der Rente für diesen Jahrgang bedeutet
Wer 1963 geboren wurde, kann regulär mit 66 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Mit 45 Versicherungsjahren ist ein abschlagsfreier Start bereits mit 64 Jahren und 10 Monaten möglich. Die geplante Rentenreform sorgt zwar für Unsicherheit, ändert nach derzeitigem Rechtsstand aber nichts an den geltenden Rentenansprüchen dieses Jahrgangs. Entscheidend bleibt die persönliche Prüfung der Versicherungszeiten.
