
Neue Grundsicherung / Bürgergeld: Wann Jobcenter Steuerrückzahlung nicht anrechnen darf – Urteil!
Bundessozialgericht Urteil: Steuererstattungen sind zwar grundsätzlich Einkommen beim Bürgergeld, müssen aber real als „bereites Mittel“ verfügbar sein. Ist die Erstattung z.B. vollständig in die Tilgung eines überzogenen Kontos geflossen, kann das Jobcenter sie nicht als Einkommen anrechnen und das Grundsicherungsgeld kürzen!




























