Pflegegrad und GdB sichern keine Erwerbsminderungsrente – Urteil!
Ein Pflegegrad und ein hoher Grad der Behinderung führen nicht automatisch zur Erwerbsminderungsrente. Das Sozialgericht Freiburg stellte im Fall S 4 R 1017/24 klar, dass das tägliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheidend bleibt. Volle Erwerbsminderung setzt grundsätzlich voraus, dass Betroffene dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Für einen erfolgreichen Antrag sind deshalb präzise medizinische Nachweise zur tatsächlichen Belastbarkeit besonders wichtig.
