Keine Erwerbsminderungsrente trotz GdB 50! Das prüfen Versorgungsamt und Rentenversicherung
Endlich ist der Schwerbehindertenausweis da – doch die Rentenversicherung lehnt die Erwerbsminderungsrente ab. Was zunächst widersprüchlich erscheint, beruht auf unterschiedlichen Maßstäben: Wie stark beeinträchtigt die Behinderung die Teilhabe am Leben? Und wie viele Stunden Arbeit sind noch möglich? Wer diesen Unterschied versteht, kann gezielt weitere Nachweise vorlegen, Widerspruch einlegen oder prüfen, ob eine andere Altersrente bereits ab 62 infrage kommt.


