
Bedarfsgemeinschaft heißt weniger Geld bei Grundsicherung / Bürgergeld – Jobcenter trifft Nachweispflicht
Das Sozialgericht Cottbus hat im Urteil S 10 AS 283/21 entschieden, dass eine gemeinsame Wohnung nicht automatisch eine Bedarfsgemeinschaft beim Bürgergeld begründet. Ein pauschales „Probejahr“ mit vermutetem Einstandswillen gibt es nicht – das Jobcenter muss konkrete Anhaltspunkte für eine Einstehensgemeinschaft nachweisen.




























