Von der Wohnung ins Pflegeheim: Wann das Sozialamt beides bezahlen muss
Wenn ein Pflegeheimaufenthalt kurzfristig notwendig wird, bleibt die bisherige Wohnung oft zunächst bestehen – und mit ihr die Sorge vor doppelten Wohnkosten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Sozialamt die Miete der alten Wohnung für bis zu drei Monate weiter übernehmen. Der Artikel erklärt, welche Unterlagen Betroffene und Angehörige vorlegen sollten und wann außerdem Kosten für Umzug, Wohnungsauflösung oder Entrümpelung erstattet werden können.
