Nebenkosten Nachzahlung bei Grundsicherung nicht vom Jobcenter übernommen – äußerst geringe Mietlücke!
Das Sozialgericht Detmold hat eine Klage auf Übernahme von 388,39 Euro Betriebskostennachzahlung abgewiesen. Die monatliche Bruttokaltmiete lag beim Einzug nur 12,20 Euro über dem vom Jobcenter zugesicherten Betrag. Weil die Wohnung von Anfang an als nicht vollständig angemessen galt, musste das Jobcenter die spätere Nachforderung nicht übernehmen. Das Urteil zeigt, warum eine schriftliche Zusicherung vor Vertragsabschluss beim Grundsicherungsgeld entscheidend sein kann.
