
Witwenrente 2026: Warum die Rente für Hinterbliebene mit Einkommen sinkt
Die Rente für Hinterbliebene ist kein fester Zusatzbetrag: Nach § 97 SGB VI wird eigenes Einkommen wie Lohn, eigene Rente oder Betriebsrente oberhalb eines Freibetrags zu 40 % auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Steigt das Einkommen, sinkt entsprechend der Auszahlungsbetrag der Hinterbliebenenrente – im Extremfall kann sie ganz entfallen, wenn der Freibetrag deutlich überschritten wird.




























