
Urteil bei Aufhebungsvertrag überrascht: Sperrzeit oder Anspruch auf volles Arbeitslosengeld?
Ein Aufhebungsvertrag kann beim Arbeitslosengeld I eine Sperrzeit auslösen – muss es aber nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann eine konkret drohende betriebsbedingte Kündigung zu vergleichbaren Bedingungen einen wichtigen Grund für den Vertragsabschluss darstellen. Sind die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt, bleibt die Sperrzeit aus. Beschäftigte, die 2026 einen Aufhebungsvertrag erwägen, sollten deshalb die Umstände der geplanten Kündigung und die Vertragsformulierungen sorgfältig prüfen.

