
Urteil zu überzahlter Rente: Rentenrückforderungen verjähren nach vier Jahren – Post Renten Service trägt Mitverantwortung
Das BSG-Urteil mit dem Az. B 5 R 18/21 R stärkt die Position von Hinterbliebenen und Banken, weil es die Verjährungsfrist für Rückforderungen überzahlter Hinterbliebenenrenten klar auf vier Jahre ab Kenntnis des Renten Service festlegt und dessen Wissen der Rentenversicherung zurechnet. Für die Praxis bedeutet das: Macht der Renten Service der Deutschen Post einen Fehler oder reagiert zu spät, kann die Deutsche Rentenversicherung überzahlte Renten nach Ablauf der Frist nicht mehr erfolgreich zurückfordern. Einzelheiten zum wegweisenden Renten Urteil des Bundessozialgerichts hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..










































































