Erst die Rente, dann die Diagnose: Wann eine spätere Schwerbehinderung doch noch zählt
Ein Bescheid, der Jahre zu spät kommt, kann trotzdem noch etwas verändern: Wird eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt, prüft die Rentenversicherung nach einem Grundsatzurteil von Amts wegen, ob nicht doch die günstigere Rentenart gezahlt werden muss.