Eigenbedarfskündigung trotz Umbau und Verkauf: BGH Urteil stärkt Vermieter, schwächt Mieterrechte
Der Bundesgerichtshof hat die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung präzisiert. Ein Vermieter kann eine Mietwohnung unter Umständen selbst dann beanspruchen, wenn er seine bisherige Wohnung umbauen und anschließend verkaufen möchte. Eine Verkaufsabsicht macht den Eigenbedarf nicht automatisch missbräuchlich. Mieter behalten jedoch das Recht, die Kündigung prüfen zu lassen und bei Härtefällen zu widersprechen.