
Eine Woche zu spät: Warum fristlose Kündigungen bei Schwerbehinderung scheitern
Schwerbehinderte Beschäftigte genießen besonderen Kündigungsschutz – selbst eine fristlose Kündigung ist ohne Zustimmung des Integrationsamts unwirksam. Arbeitgeber müssen nicht nur das Genehmigungsverfahren einhalten, sondern danach auch sofort handeln: Mehr als eine Woche Wartezeit kostet nach Bundesarbeitsgerichts-Rechtsprechung die Wirksamkeit. Was Betroffene nach Kündigungseingang tun müssen, lesen Sie hier.




























