
Wichtiges Urteil: Versorgungsausgleich kürzt die Rente für Hinterbliebene!
Ein Urteil des Bundessozialgerichts interpretiert die Rechtslage mit massiven Folgen für Geschiedene und Hinterbliebene: Die Richter sehen es als gesetzlich erlaubt an, Hinterbliebenenrenten nachträglich deutlich zu kürzen, wenn ein früherer Versorgungsausgleich später abgeändert wird – das alte „Rentnerprivileg“ schützt dann nicht mehr. Wer sich von der Abänderung des Versorgungsausgleichs Vorteile für die eigene Rente erhofft, riskiert damit, dass die Hinterbliebenen im Todesfall spürbar weniger bekommen.




























