
Wohnkosten bei Grundsicherung / Bürgergeld: Ein Drittel der Bezieher über dem Miet-Richtwert
Laut einer IAB-Studie vom Februar 2026 übersteigen bei 35 Prozent aller Neuzugänge in die Grundsicherung die Wohnkosten bereits beim Einstieg den kommunalen Richtwert – bei rund sieben Prozent liegt die Miete sogar über dem Anderthalbfachen. Ab dem 1. Juli 2026 gilt genau diese Grenze als neue gesetzliche Obergrenze auch innerhalb der Karenzzeit. Besonders betroffen sind Alleinerziehende, ältere Menschen und Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung.




























