Rentenabschlag bei GdB 50 ist endgültig: BSG stoppt nachträgliche Korrektur der Schwerbehindertenrente
Drei Instanzen, ein Ziel: Ein schwerbehinderter Rentner wollte seine 3,6 Prozent Abschlag zurück. Das BSG sagt Nein – mit Folgen für alle, die mit GdB 50 früher in Rente gehen.