Rente noch vor 67 beantragen? Diese Jahrgänge können das! Tabelle!
Nicht für alle Versicherten gilt bereits die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Wer vor 1964 geboren wurde, kann die Regelaltersrente nach den derzeitigen gesetzlichen Vorgaben noch vor dem 67. Geburtstag erhalten – abhängig vom jeweiligen Geburtsjahr teilweise deutlich früher. Die große Tabelle zeigt, für welche Jahrgänge ein regulärer Rentenbeginn unter 67 Jahren weiterhin möglich ist. Zusätzlich erklärt der Überblick die wichtigsten Voraussetzungen, Sonderregelungen und Ausnahmen. Dazu zählt insbesondere die Frage, wann 35 oder 45 Versicherungsjahre einen früheren Rentenstart ermöglichen – und in welchen Fällen dabei dauerhafte Abschläge drohen.