Pluspunkt Vertrauen für Geburtsjahr 1963 bei geplanter Reform der Rente
Für den Jahrgang 1963 liegt die reguläre Altersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 64 Jahren und 10 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Die geplante Rentenreform wirft zwar Fragen auf, verändert nach aktuellem Rechtsstand jedoch nicht die geltenden Rentenansprüche dieses Jahrgangs. Maßgeblich ist deshalb, welche Versicherungszeiten in Ihrem persönlichen Rentenkonto berücksichtigt werden.
