Betriebskosten aus Mietvertrag: Diese Fristen laufen Ende 2026 ab
Für die Betriebskostenabrechnung 2025 endet am 31. Dezember 2026 eine entscheidende Frist. Geht die Abrechnung mit Nachforderung später zu, kann der Vermieter sein Geld meist nicht mehr verlangen. Mieter sollten aber auch ihre eigene Einwendungsfrist sowie die dreijährige Verjährung eines Guthabens kennen. Entscheidend ist der Zugang der Abrechnung – nicht das Versanddatum.