Reform der Rente nach Rentenkommission: Ab wann sich Regeln für Beitragszahler und Rentner wirklich ändern
Die Alterssicherungskommission hat 33 Vorschläge für eine grundlegende Rentenreform vorgelegt, die Bundesregierung will sie bis Ende 2026 in einem Gesetzespaket umsetzen. Viele zentrale Änderungen – etwa die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors – greifen aber erst ab 2031 bzw. 2032. Die „Rente mit 63“ soll abgeschafft, die Frührente mit Abschlägen angehoben und eine kapitalgedeckte Zusatzkomponente eingeführt werden.