
Pauschalreisen 2026: Keine Nachzahlungen für bereits gebuchte Urlaube
Reiseveranstalter dürfen für bereits gebuchte und durchgeführte Pauschalreisen keine nachträglichen Nachzahlungen verlangen. Nur vor Reisebeginn und unter strengen Voraussetzungen sind begrenzte Preiserhöhungen zulässig – Betroffene haben dann Sonderkündigungsrechte.




























