Bürgergeld: Stromkosten sollen spätestens 2024 aus dem Regelsatz heraus sein

Der Betrag für Strom soll 2024 aus dem Bürgergeld Regelsatz gestrichen werden, spätestens. Der dort vorgesehene Betrrag reicht nicht für die laufenden Abschlagszahlungen aus.

Bürgergeld Stromkosten - The Neverending Story
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Die Kosten für den Haushaltsstrom werden bisher nicht wie die Heizkosten separat und zusätzlich zum Bürgergeld Regelsatz vom Jobcenter übernommen. Im Gegenteil: die Kosten für Strom müssen aus dem Regelsatz aufgebracht werden. Angesichts stark und inflationär gestiegener Strompreise ist dies für viele Bezieher von Bürgergeld eine katastrophale Regelung – wir berichteten bereits: Stromkosten steigen ins Unendliche.

Die Forderung von vielen Wohlfahrtsverbänden lautet deshalb: Stromkosten sollen spätestens 2024 aus dem Regelsatz herausgenommen werden!

Die Fraktion “Die Linke” hat nun einen entsprechende Forderung an die Bundesregierung gestellt.

Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dieser Forderung an!

Lesen Sie in diesem Artikel die Hintergründe.

Stromkosten können von vielen Haushalten nicht mehr aufgebracht werden

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Die Forderung der Wohlfahrtsverbände: Stromkosten aus dem Bürgergeld Regelsatz herausnehmen – sofort, oder spätestens 2024.

Viele Familien verzweifeln angesichts der immens hohen Stromkosten, mit denen sie gegenwärtig konfrontiert sind. Das gilt nicht nur für Familien im Bürgergeld Bezug, sondern auch für Familien mit nur geringen Haushaltseinkommen, mag es auch über der Grenze des Bürgergelds liegen. Nachzahlungen aus der Jahresrechnung Strom und laufende Tariferhöhung treffen arme Menschen besonders hart. Es sind, wie gesagt nicht nur Bürgergeld Bezieher, sondern auch Rentner mit geringer Rente, Menschen, die Grundsicherung im Alter oder allgemeine Sozialhilfe beziehen, Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten.


Stromkosten aus dem Regelsatz herausnehmen

Die Forderung von Wohlfahrts- und Sozialverbänden ist eindeutig: die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz des Bürgergeldes herausgenommen werden und wie Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft gerechnet werden. Andernfalls sei das Existenzminimum gefährdet. Zumindest bis zu einem bestimmten Grenzwert müssten die Stromkosten aus dem Regelsatz genommen werden. Bezieher von Bürgergeld, die einen angemessen Stromverbrauch produzieren, dürften nicht bestraft werden.

Doch die Bundesregierung reagierte bisher auf diese Forderung nicht. Es sind keine Anzeichen dafür vorhanden, dass beabsichtigt ist, die Stromkosten zusätzlich zum Regelsatz vom Jobcenter bezahlen zu lassen.

Untragbarer Zustand bei Stromkosten und Bürgergeld

Das Problem Strom und Kosten ist nicht neu. Bereits vor vier Jahren hatten Wohlfahrtsverbände auf die mangelnde Berücksichtigung der Stromkosten beim Bürgergeld (seinerzeit Arbeitslosengeld II) hingewiesen. Und: das Problem verschärft sich von Tag zu Tag. Wir alle spüren die Inflation beim täglichen Einkauf, wir alle kennen die Situation bei den Stromkosten, den Tariferhöhungen und den Stromnachzahlungen.

Auch die Bürgergeld Erhöhung 2024 kann die laufenden Kosten für Strom nicht aufangen. Der Betrag, der für Strom im Regelsatz vorgesehen ist, ist geringer, als das, was bundesdurchschnittlich für Strom aufgewendet werden muss.


Stromsperren werden immer häufiger angedroht

Energiekonzerne drohen immer häufiger Stromsperren an. Und erst dann reagieren die Jobcenter, wenn ein Bezieher von Bürgergeld ein Darlehen hinsichtlich der Stromkosten beantragt. Der Redaktion ist der Fall einer Bezieherin von Bürgergeld bekannt, die mehr als 3 Monate warten musste, bevor das Jobcenter ein Darlehen hinsichtlich der Übernahme von Nachzahlungen aus einer Jahresrechnung Strom bewilligte. Für die Betroffene war der Zustand so niederdrückend und kräftezehrend, dass sie sich in eine stationäre psychiatrische Krankenhausbehandlung begeben musste. – Ein untragbarer Zustand der gesetzlichen Regelung!

Linkspartei bringt Antrag zu Stromkosten in Bundestag ein

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/8723) eine Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Sie argumentiert wie folgt: Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise.

„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden – orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall.“ Auch Weiße Ware (zum Beispiel Waschmaschinen) müsse aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem brauche es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung.

Die Linksfraktioen will, dass die Stromkosten bis zu einer „Nicht-Prüfungsgrenze“ in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem will sie, dass Stromschulden in voller Höhe auf Basis eines Darlehens übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.


Zusammenfasszung zu Stromkosten aus dem Bürgergeld Regelsatz herausnehmen

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Stromkosten sollen wie die Heizkosten spätestens 2024 aus dem Bürgergeld Regelsatz herausgenommen werden und zusätzlich vom Jobcenter bezahlt werden – das ist eine Forderung, die viele Wohlfahrtsverbände seit langem auf ihre Fahne geschrieben haben, und zwar nicht erst für 2024.
  • Die Stromkosten können auch durch die Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes 2024 nicht aufgefangen werden. Der dafür vorgesehene Betrag ist zu niedrig. Das hat das Vergleichsportal Vervox vor kurzem ausgerechnet.
  • Die Fraktion die Linke hat eine entsprechende Forderung an die Bundesregierung gestellt.

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