Bürgergeld: Darf man ein Auto besitzen oder kaufen, wenn man Geld vom Jobcenter bezieht?

Bürgergeld Bezieher dürfen ein Auto besitzen oder kaufen. Ein Auto gilt jedoch nur bis zum einem Wert von 15.000 Euro als angemessen - so die Regel.

Bürgergeld: Darf man ein Auto besitzen oder kaufen?

Ein Auto oder PKW ist ein großer Mobilitätsfaktor für deutsche Bürger. Viele nutzen es, um zur Arbeit zu fahren, zur Ausbildung, um Kinder zur Schule oder Veranstaltungen zu bringen, um einzukaufen. Doch was ist mit dem Auto, wenn Bürgergeld bezogen werden muss? Darf man als Bürgergeld Bezieher ein Auto besitzen oder muss man es als Vermögenswert verkaufen und das Geld für den Lebensunterhalt einsetzen? Gibt es eine Wertgrenze für das Auto, bis zu der ein Besitz erlaubt ist? Was ist, wenn man die Arbeitsstelle nur mit dem Auto erreichen kann? Muss das Jobcenter dann ein Auto finanzieren? Als PKW-Darlehen oder gar als Zuschuss?

Wie so oft beim Bürgergeld geht es auch beim Auto um die Frage der Angemessenheit. Ist ein oder das Auto der Situation des Beziehers von Bürgergeld angemessen?

In nachfolgendem Artikel beantworten wird die wichtigsten Fragen rund um das Theama Auto und Bürgergeld.

Neuer Parargraf im Bürgergeld Gesetz regelt die Frage der Angemessenheit eines Autos

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Wie viel darf ein Auto Wert sein, das man als Bürgergeld Bezieher besitzt? Wann muss man es verkaufen?

Der Grundsatz ist: Bevor Bürgergeld bezogen werden kann, muss eigenes Vermögen für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Denn: wer Vermögen hat, ist nicht hilfebedürftig.
Es gibt jedoch Ausnahmen: mit der Einführung des Bürgergeldes wurde das Schonvermögen erweitert, die Vermögensfreigrenzen wurden erhöht, also nach oben verschoben. Bürgergeld Bezieher dürfen mehr Vermögen haben, dass sie nicht für den Lebensunterhalt einsetzten müssen, als seinerzeit Hartz IV Empfänger. Dies gilt auch für das Auto. § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB II (Bürgergeld Gesetz) besagt, dass ein angemessenes Auto für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person nicht als Vermögen berücksichtigt wird, also nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.
Und sogar noch mehr: die Angemessenheit des Autos wird vermutet, wenn deer Antragsteller dies im Antrag erklärt, also sagt, dass das Auto nur einen angemessenen Wert hat. Die Vermutungsregelung ist eine Umkehrung der Beweislast: man muss dem Jobcenter nicht mehr beweisen, etwa durch ein Gutachten, dass das Auto nur einen angemessenen Wert hat. Hat das Jobcenter Zweifel an der Angemessenheit, muss es selbst tätig werden und die Angaben des Bürgergeld Antragstellers widerlegen, etwa mit den im Internet verfügbaren PKW-Wertermittlungsprogrammen.

Wann ist der Wert eines Autos angemessen i.S.d. Bürgergeld Gesetzes?

Eine Auto hat einen angemessenen Wert i.S.d. Bürgergeld Gesetzes, wenn sein Verkaufswert nicht höher als 15.000 Euro ist.

Allerdings entscheiden letztendlich die Umstände des Einzelfalles. Es kommt beispielsweise darauf an, wie groß die Bedarfsgemeinschaft ist. Unter Umständen kann dann auch ein höherer Wert des PKW noch angemessen sein, etwa bei einer Familie mit 3 Kindern. Auch das Vorliegen einer Behinderung kann einen höheren Wert des Autos hinsichtlich der Angemessenheit rechtfertigen

Zu Zeiten der ALG II Regelung galt ein Wert von 7.500 Euro als angemessen für ein Auto. Die Fachlichen Weisungen, also die internen Verwaltungsvorschriften der Bundesagentur für Arbeit zu § 12 SGB II besagen unter Randnummer 12.13, dass gegenwärtig ein Wert von 15.000 Euro bei einem Auto als angemessen gilt.

Gilt ein Auto nur bei Berufstätigkeit als zusätzlich geschütztes Vermögen?

Nein, es kommt hinsichtlich des erlaubten Besitzes eines Autos nicht darauf an, ob ein Berufstätigkeit ausgeübt wird. Es zählt nur der Umstand, ob das eigene Auto – oder das einer anderen Person der Bedarfsgemeinschaft – einen angemessen Wert hat. Jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft darf das Auto auch dann besitzen, wenn aktuell keine berufsbeingte oder ausbildungsbedingte Notwendigkeit für den Besitz des Autos vohanden ist.

Man sollte jedoch immer darüber nachdenken, ob es nicht besser ist, das Auts zu verkaufen, wenn es nicht benötigt wird. Denn: Versicherung und Kfz-Steuer und sonstiger Unterhalt und Reparaturen müssen vom Regelsatz bezahlt werden.

Was, wenn das Auto mehr als 15.000 Euro Wert ist?

Muss das Auto verkauft und für den Lebensunterhalt eingsesetzt werden, wenn es einen Wert von 15.000 Euro übersteigt? Die Antwort lautet wiederum: es kommt darauf an. Worauf kommt es an? Auf die Höhe des Schonvermögens im Übrigen. Jedes Mitglied der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft hat ein Recht auf ein Schonvermögen von 15.000 Euro. Sind also keine anderen Vermögenswerte vorhanden, die das Schonvermögen ausschöpfen, kann der Wert des Autos, der die Angemessenheitsgrenze überschreitet, vom sonstigen allgemeinen Schonvermögen abgedeckt werden. Beispiel: Beträgt der Wert des PKW 20.000 Euro, so übersteigt er die PKW-Angemessenheitsgrenze um 5000 Euro. Da aber ein weiterer allgemeiner Vermögensschonbetrag von 15.000 Euro pro Mitglied der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft besteht, können die 5000 Euro diesem Schonvermögen zugerechnet werden. Das Auto muss also nicht eingesetzt werden, um den Bedarf zu decken; es erfolgt keine Anrechnung auf das Bürgergeld.

Informationspflicht: Auto muss beim Jobcenter angegeben werden

Der Kauf bzw. Besitz eines Autos muss dem Jobcenter mitgeteilt werden. Bei dieser dem Bürgergeld Bezieher / Antragsteller obliegenden Informationspflicht spielt es keine Rolle, welchen Wert das Auto hat.
Man muss dem Jobcenter jeden Vermögenswert angeben. Andernfalls kann das Jobcenter nicht feststellen, ob das vorhandene Vermögen die Vermögensfreigrenze erreicht oder als Schonvermögen gilt.

Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflicht kann Leistungsminderungen nach sich ziehen.

Darlehen für ein Auto vom Jobcenter?

In einigen Fällen ist es so, das eine bestimmte berufliche Tätigkeit nur mit einem Auto ausgeübt werden kann. Oder: eine (mögliche) Arbeitsstelle kann nur mit dem eigenen PKW, nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden.

In diesen Fällen kann ein Antrag auf ein Darlehen für den Kauf eines Autos beim Jobcenter gestellt werden. Das Jobcenter muss das Darlehen nicht bewilligen. Die Darlehensbewilligung ist eine Ermessensentscheidung. Das Jobcenter wird prüfen, ob das Auto für die Ausübung der bevorstehenden Tätigkeit benötigt wird.

Zahlt das Jobcenter darlehensweise für die Anschaffung des Autos, so muss das Darlhen ratenweise zurückgezahlt werden. Es erfolgt eine Verrechnung mit 5 % des Regelsatzes.

Wie stelle ich den Wert meines Autos fest?

Abschließend noch ein Hinweis zu der Frage, wie der Wert des Autos festgestellt bzw. ermittelt werden kann, wie mal also herausfindet, ob das eigene Auto einen angemessenen Wert hat.
Beim Wert des Autos geht es immer um den gegenwärtigen Wert. Wie teuer das Auto beim Kauf war, ist nicht erheblich. Es kommt auf den jetzigen Verkaufswert, Verkehrswert an. Am besten ermittelt man den Wert des Autos im Internet. Dort gibt es verschiedenen Bewertungsportale. Man muss dort die Daten des PKW eingeben und kann dann den Wert berechnen. Wichtig sind z.B. die Erstzulassung, der Kilometerstand , die Extras und der jetzigen Zustand des Autos. So lässt sich der Zeitwert ermitteln. Vorsicht: einige Internetportale sind kostenpflichtig!

Zusammenfassung zu Bürgergeld und Auto

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Bürgergeld Bezieher, die erwerbsfähig sind, dürfen ein Auto mit einem Wert von bis zu 15.000 Euro besitzen.
  • Ist das Auto mehr Wert, muss es dennoch nicht verkauft werden, wenn es unter das sonstige Schonvermögen fällt. Dieses beträgt ebenfalls 15.000 Euro.
  • Ist ein Auto zur Berufsausübung notwendig, kann für den Kauf eines PKWs ein Darlehen beim Jobcenter beantragt werden.