Bürgergeld: ehrenamtlich engagieren – lohnt sich das auch finanziell?

Bürgergeld Bezieher können ihre finanzielle Situation mit einem Minjob verbessern. Aber auch eine Aufwandsentschädigung aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit kann helfen.

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Wer Bürgergeld bezieht, möchte seine finanzielle Situation so schnell wie möglich verbessern. Ein eigener Vollzeit-Job wäre das beste, aber den hat man ja momentan nicht, z.B. weil Kindererziehung das gegenwärtig unmöglich macht. Viele Bezieher von Bürgergeld denken deshalb über einen Minijob nach. Das ist sicher eine Möglichkeit und aufgrund der Freibeträge bei Erwerbseinkommen eine gute Möglichkeit. Eine andere Möglichkeit ist die Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit, beispielsweise in einem Sportverein oder bei einer sonstigen gemeinnützigen Organisation. Bekommt man eine Aufwandsentschädigung, so wird diese nicht auf das Bürgergeld angerechnet, allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze.

In nachfolgendem Artikel zeigen, wird, dass es sich für Bürgergeld Bezieher lohnt, ein Ehrenamt auszuüben, auch finanziell.

Was ist eine ehrenamtliche Tätigkeit?

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Ein Ehrenamt kann helfen, die finanzielle Situation beim Bezug von Bürgergeld zu verbessern.

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die freiwillig und unentgeltlich im Dienste des Gemeinwohls ausgeübt wird. Sie kann in einer gemeinnützigen Organisation, einem Verein oder einer Institution erfolgen.

Die drei wichtigsten Merkmale einer ehrenamtlichen Tätigkeit sind:

  • Freiwilligkeit: Die Tätigkeit wird nicht aufgrund einer Verpflichtung, sondern aus eigenem Antrieb ausgeübt.
  • Unentgeltlichkeit: Die Tätigkeit wird nicht mit einer finanziellen Vergütung verbunden.
  • Gemeinwohlorientierung: Die Tätigkeit dient dem Wohl der Gesellschaft oder der Allgemeinheit.

Ehrenamtliche Tätigkeiten können in den verschiedensten Bereichen ausgeübt werden, z. B. in der sozialen, kulturellen, sportlichen oder politischen Arbeit. Sie können von Menschen jeden Alters und mit unterschiedlichen Fähigkeiten ausgeübt werden.

Ehrenamtliche Tätigkeiten bieten viele Vorteile, sowohl für die Gesellschaft als auch für die Engagierten selbst. Sie tragen dazu bei, dass unsere Gesellschaft funktioniert und dass Menschen in Not geholfen wird. Für die Engagierten selbst sind ehrenamtliche Tätigkeiten eine gute Möglichkeit, sich persönlich weiterzuentwickeln, neue Erfahrungen zu sammeln und soziale Kontakte zu knüpfen.

Hier sind einige Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten:

  • Soziale Arbeit: Freiwillige in der Flüchtlingshilfe, in der Obdachlosenhilfe oder in der Kinder- und Jugendarbeit.
  • Kulturarbeit: Freiwillige in Museen, Theatern, Bibliotheken oder Kulturvereinen.
  • Sport: Freiwillige in Sportvereinen, bei Sportveranstaltungen oder im Behindertensport.
  • Politik: Freiwillige in Parteien, bei Wahlen oder in Bürgerinitiativen.

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren möchten, gibt es viele Möglichkeiten, sich zu informieren und eine passende Tätigkeit zu finden. Sie können sich an Ihre Gemeinde, an gemeinnützige Organisationen oder an Vereine wenden. Auch online gibt es viele Angebote und Plattformen, die ehrenamtliches Engagement vermitteln.

Auch ein Freiwilliges Soziale Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst sind ehrenamtliche Tätigkeiten.

Sie können sich auch bei uns ehrenamtlich engagieren, beim Verein Für soziales Leben e.V., dem Betreiber der Internetplattform buerger-geld.org. Schreiben Sie uns eine Email!

Warum lohnt sich ein Ehrenamt auch finanziell für Bürgergeld Bezieher?

Bis zu einem Betrag von 250 Euro pro Monat wird die Aufwandsentschädigung für eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger, die sich ehrenamtlich engagieren, diesen Betrag zusätzlich zu ihrem Bürgergeld erhalten.

Darüber hinaus sind die Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit bis zu einem Betrag von 3000 Euro pro Jahr steuerfrei. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger, die mehr als 250 Euro pro Monat an Aufwandsentschädigung erhalten, lediglich den darüber hinausgehenden Betrag versteuern müssen.

Zusätzlich zu den finanziellen Vorteilen bietet das ehrenamtliche Engagement auch weitere Vorteile, wie zum Beispiel:

  • Ein soziales Netzwerk und neue Kontakte
  • Möglichkeiten zur Weiterbildung und Persönlichkeitsentwicklung
  • Mehr Selbstwertgefühl und Lebenszufriedenheit

Insgesamt ist das ehrenamtliche Engagement für Bürgergeld-Empfänger also eine gute Möglichkeit, sich finanziell und persönlich weiterzuentwickeln.

Hier sind einige Beispiele für ehrenamtliche Tätigkeiten, die von Bürgergeld-Empfängern ausgeübt werden können:

  • Freiwillige Feuerwehr
  • Rotes Kreuz
  • Caritas
  • Diakonie
  • Tierheim
  • Kindertagesstätte
  • Schule
  • Sportverein
  • Kulturverein

Bürgergeld-Empfänger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, sollten sich vor Beginn der Tätigkeit bei ihrem zuständigen Jobcenter informieren. Das Jobcenter kann Auskunft darüber geben, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten in Frage kommen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Vergleich Minijob – was wird dort auf das Bügergeld angerechnet

Im Vergleich zu einem Minijob steht eine ehrenamtliche Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung nicht schlechter da. Bei einem Minijob, mit dem man maximal 520 Euro pro Monat verdienen darf, gibt es folgende Einkommensfreibeträge:

  • – Grundfreibetrag von 100 Euro
  • – 20 Prozent Freibetrag von 100 Euro bis 520 Euro, also 84 Euro maximal.

Übt man einen Minijob aus und verdient dort das Maximalgehalt von 520 Euro, so kann man 184 Euro behalten, 336 Euro werden auf das Bürgergeld angerechnet.