Job-Verweigerer: Kein Geld für zwei Monate!

Das Bürgergeld-Gesetz wird 2024 überarbeitet. Es soll verschärfte Sanktionen bei einer wiederholten Jobverweigerung geben.

Job Verweigerer müssen 2024 das komplette Streichen des Bürgergeld Regelsatzes befürchten als Sanktion.
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Das Bürgergeld-Gesetz soll 2024 nach dem Willen von Bundesarbeitsminister Heil in einigen Punkten überarbeitet werden. Insbesondere sollen diejenigen Leistungsbezieher, die eine Arbeitsstelle immer und immer wieder verweigern, einige Zeit kein Bürgergeld erhalten.  Es existiert bereits ein entsprechender Gesetzentwurf. Die Sanktion betrifft den Bürgergeld Regelsatz, nicht die Kosten für die Unterkunft, also Miete und Heizkosten.

In unserem Artikel erklären wir, was auf Bürgergeld Bezieher zukommt.

Fordern beim Bürgergeld: ohne Jobannahme kein monatliches Geld auf dem Konto

Wer den Job verweigert, muss 2024 mit der Kürzung des Bürgergeld Regelsatzes für 2 Monate als Sanktion rechnen.

Für 2 Monate kann 2024 der Bürgergeld Regelsatz komplett gestrichen werden, wenn ein Arbeitsangebot grundlos abgelehnt wird – so sieht es ein Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Bürgergeld-Gesetzes vor.

Die Bundesregierung plant, die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger, die einen Job ablehnen, im Jahr 2024 stark zu verschärfen. Diejenigen Bürgergeld-Bezieher, die jedes Arbeitsangebot ablehnen, sollen bis zu zwei Monate am Stück ohne den Bürgergeld Regelsatz auskommen müssen.

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit sollen dann nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung weiter vom Jobcenter gezahlt werden.

Der Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Bürgergeld-Gesetzes liegt bereits auf dem Tisch des Bundesarbeitsministers. Auch an die Presse ist er bereits gelangt. Die “Bild”-Zeitung hatte berichtet. Gegenwärtig sind die Sanktionspläne in der Ressortabstimmung.


Nur sehr wenige Bürgergeld Bezieher betroffen

Der Bundesarbeitsminister erklärte, dass es “einige wenige Beziehende von Bürgergeld” gebe, die Jobangebote wiederholt verweigerten. Eine Mitwirkung beim Bürgergeld sei aber essenziell. Hilfen sollen nur von denen in Anspruch genommen würden, die sie brauchten.  Der Bundesarbeitsminister sagte weiter gegenüber der „Bild“-Zeitung: “Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden weiß, dass Arbeit einen Unterschied macht und arbeitet konstruktiv mit.“ Härtere Maßnahmen müssten aber diejenigen treffen, die jegliche Mitwirkung verweigerten. Ansonsten würde eine  kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringen.

Bürgergeld-Gesetz in der Überarbeitung für 2024

In der Begründung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bürgergeld-Gesetzes ist zu lesen, dass aus den Jobcentern Praxisberichte gebe, dass “einige wenige” Bürgergeldbeziehende zumutbare Arbeitsaufnahmen beharrlich verweigerten “und somit bewusst ihre Hilfebedürftigkeit aufrechterhalten beziehungsweise nicht vermindern”.


Verfassung muss bei Sanktionen beachtet werden.

Die geplante komplette Streichung des Regelbedarfs in bestimmten Fällen von Jobverweigerung habe auch das Bundesverfassungsgericht als Sanktion für zulässig erachtet, beispielsweise, wenn Betroffene ohne wichtigen Grund ablehnten.

Gegenwärtig: Leistungsminderung bis 30 Prozent möglich

Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage darf das Jobcenter als Leistungsminderung höchstens 30 Prozent des Bürgergelds kürzen. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber eine Verschärfung für Verweigerungsfälle zugelassen, in denen ein Bürgergeld-Bezieher ohne wichtigen Grund ein konkret bestehendes und zumutbares Arbeitsangebot verweigerte.


170 Millionen Euro könnten durch die Sanktionen eingespart werden

Nach den Berechnungen, die im Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Bürgergeld-Gesetzes zu finden sind, geht man davon aus, dass durch die Sanktionsverschärfung ca. 170 Millionen Euro pro Jahr gespart werden können.

In den Einsparungen ist auch der Grund für die Änderungen zu suchen. Die Regierung hatte im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auch Einsparungen im Bereich des Arbeitsministerium gefordert.  

Bürgergeld  2024 um bis zu 61 Euro erhöht

Das Bürgergeld wurde 2024  für die 5,5 Millionen Erwachsene und Kinder um bis zu 61 Euro pro Monat erhöht. Das ist ein Bürgergeld Anstieg um mehr als 12 Prozent. 2025 ist aber womöglich eine Nullrunde geplant; oder eine nur minimale Erhöhung.