Bürgergeld Höhe 2025: Nullrunde für Regelsatz offiziell – Erhöhung entfällt

Der Bürgergeld Regelsatz wird m Jahr 2025 nicht erhöht, es wird eine Nullrunde geben. Das hat Bundesarbeitsminister Heil nunmehr Anfang September offiziell erklärt. Die Einzelheiten erfahren Sie hier in unserem Beitrag!

Keine Bürgergeld Regelsatz Erhöhung 2025

Das Bürgergeld war für das laufenden Jahr um über 12 Prozent erhöht worden. Das war dem gesetzlichen Anpassungsmechanismus geschuldet, der nicht im Ermessen der Politik steht. Wendet man die Anpassungsmechanismen für den Bürgergeld Regelsatz auf 2025 an, so ist davon auszugehen, dass der Bürgergeld Regelsatz 2025 nicht erhöht wird. Dies hat Bundesarbeitsminsiter Heil nun am 4. September 2024 offiziell bestätigt.

In nachfolgendem Artikel fassen wir noch einmal zusammen, wie hoch der Bürgergeld Regelsatz 2025 sein wird: die Bürgergeld Nullrunde 2025!

Regelsatz 2025 kann berechnet werden – keine Erhöhung

Der Bürgergeld Regelsatz 2025 wird voraussichtlich nicht erhöht.

Bundesarbeitsminister Heil: Bürgergeld Regelsatz wird 2025 nicht erhöht.

Wenn sich die Regeln für die Fortschreibung des Bürgergeld Regelsatzes nicht ändern, so ist nach der Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom heutigen Tag davon auszugehen, dass sich der Regelsatz 2025 nicht erhöht.  Das gilt, wenn man von folgenden Zahlen ausgeht:  Der (regelbedarfsrelevanten) Preisindex  steigt um 4,5 Prozent an und die Nettolöhne und -gehälter (je Arbeitnehmer) um 7 Prozent angestiegen.  Und zwar im Vergleichszeitraum Juli 2023 bis Juni 2024 im Vergleich zu Juli 2022 bis Juni 2023. Daraus resultiert eine  Mischindex von 1,0525 und eine Basisfortschreibung auf ca 539 Euro in der Regelbedarfsstufe 1 (RBS 1).

Nimmt man zudem eine Veränderungsrate des regelbedarfsrelevanten Preisindex für die ergänzende Fortschreibung im zweites Quartal 2024 im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 um 4,4 Prozent an, so folgt daraus für das kommende Jahr 2025 ein Regelsatz von 563 Euro in der Regelbedarfsstufe 1.


Ankündigung der Regierung: Regelsatz 2025 wird nicht erhöht

Die Politik hatte es auch bereits im Vorfeld angekündigt, nun ist es offiziell: der Bürgergeld Regelsatz 2025 wird nicht erhöht werden. Das folgt aus dem Statement von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Wie hoch ist der Bürgergeld Regelsatz 2025

Der Bürgergeld Regelsatz beziffert sich zum 1. Januar 2025 unverändert wie folgt wie folgt:

  • Alleinstehende (Bürgergeld Regelbedarfsstufe 1) bekommen 563 Euro.
  • Paare (Bürgergeld Regelbedarfsstufe 2) bekommen 2025 pro Person 506 Euro.

Der Bürgergeld Regelsatz kann durch Mehrbedarfe ergänzt werden. Neben dem Regelsatz zahlt das Jobcenter auch die angemessenen Kosten für Miete und Heizung.


Regelsatz-Erhöhung aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten (Inflation)

Die Erhöhung des Regelsatzes zu Anfang des Jahres 2024 erfolgte, weil die Lebenshaltungskosten aufgrund der Inflation in Deutschland stark angestiegen waren. Es gab eine Erhöhung um 61 Euro. Die Erhöhung war also nicht der Einführung des Bürgergeldes oder der Abkehr von Hartz IV geschuldet.

Die seinerzeitige Erhöhung war aber zu niedrig! Diese Feststellung hat beispielsweise der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer analysierenden Studie zur Höhe des Regelsatzes getroffen. Der Verband beklagt, dass die Erhöhung nicht ausreichend gewesen sei, um die Armut der Betroffenen zurückzudrängen, siehe weiter unten.

Der Verein für soziales Leben e.V. schließt sich dieser Argumentation an: Der aktuelle Bürgergeld Regelsatz 2024 ist zu niedrig, um das seinen Zweck zu erfüllen. Dieser liegt in der Sicherstellung des soziokulturelle Existenzminimums. Dieses ist nämlich durch Art 1 GG, der die Würde des Menschen schützt, verfassungsrechtlich garantiert. Aus diesem Grund sollte die Berechnungsmethode für die aktuelle Höhe des Bürgergeldes abgeändert und der Regelsatz 2025 angehoben werden.

Wie wird die Erhöhung des Regelsatzes berechnet?

Die Erhöhung des Regelsatzes orientiert sich nach Vorgaben des Gesetzgebers an einer gemischten Berechnung  anhand der Inflation und der Lohnentwicklung.

Zudem wurde diese Berechnungsmethode um die sogenannte erweiterte Fortschreibung ergänzt; so soll aktuelle Teuerung besser berücksichtigen.

Das Problem bei dieser neuen Berechnungsmethode ist die Wahl der Referenzgruppe und sind ausgewählten Verbrauchsausgaben.

Einzelheiten zur Berechnung des Bürgergeld Regelsatzes finden Sie hier auf der Seite des Vereins Für soziales Leben e.V. : Bürgergeld Regelsatz Erhöhung Berechnung


Paritätischer Wohlfahrtsverband kritisiert Berechnungsmethode

Die Freien Wohlfahrtsverbände kritisieren die Berechnungsmethoden. Die Kritik des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes richtet sich insbesondere gegen

  • „den sachlich unbegründeten, willkürlichen Wechsel der Referenzgruppe zur Berechnung der Regelsätze,
  • den Verzicht auf die Ausklammerung leistungsberechtigter Personen aus der Referenzgruppe, die ihre Ansprüche nicht geltend machen („verdeckte Arme“)
  • die methodisch unzulässige Streichung von zahlreichen Ausgabenpositionen in der Referenzgruppe, insbesondere die Streichung oder Kürzung zahlreicher Ausgaben im Zusammenhang mit der sozialen Teilhabe.“

Quelle: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/

Aktuell gibt es ein Bündnis mit anderen Wohlfahrtsverbänden. Es fordert die dringende Korrektur der Bürgergeld Berechnungsmethode: keine Nullrunde 2025

Bürgergeld selbst berechnen

Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihr persönlicher Anspruch auf Bürgergeld ist, nutzen sie den unabhängigen Bürgergeld Rechner des Vereins Für soziales Leben e.V.: Bürgergeld Rechner


Quellen

Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Deutschlandfunk

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