Der Bürgergeld Regelsatz beträgt aktuell 563 Euro für eine alleinstehende Person. Das ist der sogenannte Eckregelsatz. Darin enthalten sind alle Bedarfe des täglichen Lebens, auch der Haushaltsstrom. Hinzu kommen lediglich die Heizkosten und die Miete, möglicherweise auch ein spezifischer Mehrbedarf.
563 Euro, das sind zu wenig, beklagt der Paritätische Wohlfahrtsverband. Er fordert eine Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes auf 813 Euro für das Jahr 2024, also eine Erhöhung um 250 Euro.
Was sonst noch zur Verbesserung der Situation der Bürgergeld Bezieher notwendig ist, lesen Sie in unserem Artikel.
Bürgergeld Regelsatz 2024 um 250 Euro auf 813 Euro anheben!
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert nach einer Berechnung seiner Forschungsstelle eine Anhebung des Bürgergeld Regelsatzes auf 831 Euro, also um 250 Euro – noch einmal im Jahr 2024.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert, den Bürgergeld Regelsatz von gegenwärtig 563 Euro für eine alleinstehende Person auf 813 Euro anzuheben. Nur dann würde das Bürgergeld wirksam vor Armut schützen und nicht nur die Inflation ausgleichen.
Die Bürgergeld Erhöhung 2024 sei lediglich ein Inflationsausgleich und nicht ausreichend. Der Paritätische Wohlfahrtsverband verweist durch seinen Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider auf die massiven Kaufkraftverluste der vergangenen Jahre. Seit 2021 sei das allgemeinen Preisniveau um 13 Prozent gestiegen, die Preise für Lebensmittel in den letzten 2 Jahren sogar um 27 Prozent.
Argument Lohnabstand: Mindestlohn muss angehoben werden
Um den Lohnabstand bei einer angemessenen Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes auf 813 Euro zu wahren, plädiert der Paritätische Wohlfahrtsverband dafür, den Mindestlohn entsprechend anzuheben. So würde auch für Erwerbstätige mit geringen Einkommen ein hinreichender Inflationsausgleich umgesetzt werden.
Erhöhung des Regelsatzes um 250 Euro ist angemessen
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des Bürgergeld Regelsatzes für 2024 um 250 Euro fordert. Er untermauert seine Forderung mit der Fortschreibung der Alternativberechnungen der Paritätischen Forschungsstelle. Bereits für die vergangenen Jahre hatte der Wohlfahrtsverband höhere Regelsätze gefordert.
Zudem: die Herausnahme der Kosten für Haushaltsstrom aus dem Regelsatz!
Auch die Heizkosten sind nicht im Regelsatz enthalten. Gleiches müsse auch für die Stromkosten gelten.
Gegenwärtig sind im Eckregelsatz 47,70 Euro monatlich für Wohnen, Energie und Instandhaltung vorgesehen. Das ist definitiv zu wenig!
Tabelle Regelsatz 2024 nach Berechnung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
In nachfolgender Tabelle sehen Sie die Forderungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hinsichtlich des Regelsatzes der unterschiedlichen Regelbedarfsstufen.
Regelbedarfsstufe Bürgergeld | Regelsatz 2024 Bundesregierung | Regelsatz Forderung 2024 Paritätischer Wohlfahrtsverband |
Alleinstehender Erwachsener | 563 Euro | 813 Euro |
Partner | 506 Euro | 732 Euro |
Anderer Erwachsener in Bedarfsemeinschaft | 451 Euro | 651 Euro |
Kind 14 – 17 Jahre | 471 Euro | 573 Euro |
Kind 6 -13 Jahre | 390 Euro | 479 Euro |
Kind 0 – 5 Jahre | 357 Euro | 402 Euro |