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Bürgergeld vermeiden – Kinderzuschlag beantragen

Wer Bürgergeld bezieht, kann keinen Kinderzuschlag beantragen, aber durch den Kinderzuschlag kann man den Bürgergeld-Bezug und den Gang zum Jobcenter vermeiden.

Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer

Familien mit einem begrenzten Einkommen können Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zum Kindergeld.

Ab Januar 2023 wird der Kinderzuschlag monatlich bis zu 250 Euro pro Kind betragen, inklusive des 2022 eingeführten Sofortzuschlags.

Bestehende Kinderzuschläge werden dementsprechend automatisch angepasst.

Der Antrag muss bei der Familienkasse eingereicht werden und normalerweise wird der Kinderzuschlag für einen Zeitraum von 6 Monaten gewährt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag

Es gibt einen Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Ob Sie einen Kinderzuschlag erhalten, hängt von Ihrem Einkommen, dem Vermögen Ihres Partners/Ihrer Partnerin und dem Ihres Kindes ab.

Falls Sie Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie Änderungen der Familie der Familienkasse melden.

Dazu müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind und
  • die Familie hat ein Mindesteinkommen von 900 Euro (für Paare) oder 600 Euro (für Alleinerziehende) und
  • Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, selbst wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld beziehen würden.

Höhe des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag wird individuell pro Kind berechnet und bis zu 250 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt. Es wird ein Gesamtbetrag für mehrere Kinder ausgegeben und an die Person überwiesen, die das Kindergeld bezieht.

Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden an demselben Tag bezahlt. Die Auszahlungstermine sind gestaffelt. Nicht alle Kindergeldbezieher erhalten das Kindergeld und den Kinderzuschlag am gleichen Tag.

Kinderzuschlag beantragen – unterschiedliche Möglichkeiten

Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge bewilligt und überwiesen. Um einen Kinderzuschlag zu beantragen, muss man sich an die zuständige Familienkasse wenden; man kann den Antrag auch online stellen und erhält dann einen Bescheid, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.

Die Arbeitsagentur bietet an, Fragen rund um den Antrag und den Bescheid per Videochat persönlich zu beantworten. Erfahren Sie mehr über unsere Video-Beratung zum Kinderzuschlag auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Außerdem können Sie Ihre Unterlagen per Post oder persönlich an die zuständige Familienkasse senden. Laden Sie sich einfach die benötigten Antragsformulare zum Kinderzuschlag im pdf-Format herunter: Download Antrag Kinderzuschlag.

Weiter Leistungen zusätzlich zum Kinderzuschlag

Leben Ihre Kinder in einer Familie, die Kinderzuschlag erhält, haben sie Anspruch auf noch mehr Unterstützung. Zum Beispiel können Sie sich von den Kosten für einen Kita-Platz befreien lassen. Auch das sogenannte Bildungspaket kann beantragt werden, welches Ihnen Zuschüsse für Schulbedarf oder Mittagsverpflegung in Kita und Schule bietet. Informationen hierzu finden Sie hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe

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