Die Inflation ist wieder abgeflacht, doch die Folgen sind nach wie vor hoch. Laut dem Statistischen Bundesamt betrug die durchschnittliche Inflationsrate für das Jahr 2023 fast 6 Prozent. Insbesondere die Preise für Lebensmittel sind im April letzten Jahres um über 17 Prozent gestiegen. Die Energiekosten haben sogar einen Anstieg von von weit mehr als 21 Prozent verzeichnet.
Viele Bürger konnten und können diesen unglaublichen Anstieg nicht stemmen. Deshalb kam und kommt von Sozialverbänden die Forderung nach eine Ausgleichszahlung für Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder für Bürger, die auf sonstige staatliche Hilfen angewiesen sind, in Höhe von 100 Euro monaltich.
Lesen Sie die Einzelheiten hierzu in unserem Artikel
Bürgergeld: Inflationsdaten – Solidarzuschlag von 100 Euro bzw. Ausgleichszahlung für alle
Für Bezieher von Bürgergeld wird die Situation mehr als prekär. Der Regelsatz reicht nicht mehr bis zum Monatsende, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Eine Ausgleichszahlung von 100 Euro bzw. Solidarzuschlag von 100 Euro monatlich an jedes Mitglied einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft muss die Konsequenz sein – so die Forderung von Sozialverbänden. Wir schließen uns an.
Inflation schreddert Bürgergeld Regelsatz
Der Bürgergeld Regelsatz für eine alleinstehende Person beträgt derzeit 563 Euro. Paare erhalten pro Person sogar nur 506 Euro Euro. Der Regelsatz für Kinder liegt sogar noch niedriger. Zwar wurde der Regelsatz des Bürgergeldes Anfang des Jahres 2024 angehoben; doch angesichts der veröffentlichten Zahlen reicht der aktuelle Bürgergeld Satz nicht aus, um die Lebenshaltung zu decken. Es ist dringend eine Anhebung des Regelsatzes notwendig.
Inflation Ausgleichszahlung von 100 Euro monatlich gefordert
Sozialverbände fordern die Bundesregierung auf, sofort eine Ausgleichszahlung von 100 Euro zu veranlassen, und zwar für jeden Bezieher von Bürgergeld, für jede Person einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft. Jeden Monat. Und ab sofort.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sogar eine Anhebung des Regelsatzes auf 725 Euro gefordert. Doch auch das allein ist nicht ausreichend, so der Verband. Die Stromkosten (durchschnittlicher Anstieg um 21,1 Prozent) müssen aus dem Regelsatz herausgenommen werden und wie Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft gerechnet werden und separat vom Jobcenter gezahlt werden.
100 Euro Ausgleichszahlung pro Person dies muss als Soforthilfe für jeden Bürgergeld Bezieher gezahlt werden. Das bedeutet: auch für Partner und für jedes Kind oder sonstiges Mitglied in der Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft.
Weitere Sofortmaßnahme zum Ausgleich der Folgen der Inflation
Neben dem Solidarzuschlag von 100 Euro an jede Person einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft und der Herausnahme der Kosten für Strom aus dem Regelsatz sind weiter Maßnahmen notwendig, um Bürgergeld Beziehern ein Dasein unter Berücksichtigung der Menschenwürde zu ermöglichen.
Eine davon ist ein Aufrechnungsmoratorium für die nächsten 2 Jahre. Die Jobcenter müssen in den nächsten 2 Jahren jegliche Aufrechnungen von Gegenforderungen mit den Zahlungen zum Regelsatz unterlassen.
Daneben steht die Forderung nach einem Wohnkostenlückenmoratorium. Alle laufenden und zukünftigen Kürzungen von Wohnkosten müssen für die nächsten 2 Jahre gestoppt werden.
Schließlich wird die Einführung eines Anspruchs auf Anschaffung von Elektrogroßgeräten.
Kommt die Ausgleichszahlung der Inflationsfolgen?
Gegenwärtig ist nicht davon auszugehen, dass es die geforderte Ausgleichszahlung geben wird. Es bestehen hierfür keine politischen Mehrheiten. Im Gegenteil: das Bürgergeld Gesetz soll verschärft werden.
Zusammenfassung zu Bürgergeld und 100 Euro Ausgleichszahlung als Solidaritätszuschlag
Das Wichtigste kurz zusammengefasst:
Die Inflation steigt ungebremst. Der aktuelle Bürgergeld Regelsatz reicht zur Deckung der monatlichen Lebenshaltungskosten nicht mehr aus. Sozialverbände fordern deshalb:
- Es ist ein Solidarzuschlag von 100 Euro an jedes Mitglied einer Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft notwendig, als Inflation Ausgleichszahlung.
- Auch die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz herausgenommen werden und vom Jobcenter separat gezahlt werden.
- Zusätzlich darf das Jobcenter nicht mehr mit Gegenforderungen mit dem Regelsatz aufrechnen. Kürzungen hinsichtlich Wohnungskosten müssen hn den nächsten 2 Jahren unterbleiben.
- Elektrogroßgeräte müssen separat vom Jobcenter gezahlt werden.


