Bürgergeld Sanktionen drastisch verschärfen, Geld streichen – das will die FDP

Es ist erwiesen, das Sanktionen so gut wie gar nichts bewirken. Aber es macht sich offenbar gut bei rechten Wählerkreisen: Die FDP will die Bürgergeld Sanktionen verschärfen.

Kein Augenmaß: die FDP will die Sanktionen beim Bürgergeld verschärfen.

Die FDP hat nunmehr eine Beschlussvorlage für den nächsten Parteitag am kommenden Wochenende Ende April 2024 erarbeitet. Dieses sieht schärfere Sanktionen beim Bürgergeld vor.  Beim Koalitionspartner SPD ruft diese Papier wenig Freude hervor.

Was genau geplant ist, erklären wir in unserem Beitrag.

Mitwirkungspflicht stärken – weitere Verschärfungen beim Bürgergeld

Nach den Vorstellungen der FDP sollen die Bürgergeld Sanktionen drastisch verschärft werden.
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Die FDP will die bestehenden Bürgergeld Sanktionen noch mehr verschärfen. Kurzfristig.

Die FDP will die Sanktionen beim Bürgergeld weiter verschärfen.  Dies geht aus einem Beschlusspapier für das Parteipräsidium hervor. Konkret:  Jobverweigerern soll nach der Vorstellung der FDP die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. So ist dies auf der Seite der ARD nachzulesen, die hierüber berichtet hatte. Auch die “Bild am Sonntag” hatte schon berichtet. Die Vorlage soll heute im Präsidium der Partei durch einen Beschluss abgesegnet werden und dem Parteitag am kommenden Wochenende vorgestellt werden.

“Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen”, wird gefordert. Die Partei will offenbar die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Räume für Sanktionen komplett ausnutzen. Auch eine vollständige Leistungsstreichung müsse möglich sein.

Keine weitere Bürgergeld Erhöhung

Außerdem will die FDP keine weitere Erhöhung des Bürgergeldes. Sie will das bisherige Leistungsniveau beibehalten.

Nach jüngsten Berechnungen liegt dieses jedoch unterhalb des Existenzminimums. Siehe hier: Neue Studien zum Bürgergeld Regelsatz

Stufenmodell bei Leistungsminderungen

Gegenwärtig ist im Bürgergeld Gesetz folgende Regelung enthalten: Das Jobcenter darf Bürgergeldbeziehern bei der ersten Pflichtverletzung maximal zehn Prozent der Leistungen für einen Monat streichen kann. Bei einer weiteren Pflichtverletzung ist eine Kürzung um 20 Prozent, für weitere Pflichtverletzungen eine Kürzung um 30 Prozent möglich – für einen zeitlich begrenzten Zeitraum.

Siehe im Einzelnen hier: Sanktionen beim Bürgergeld

Damit will die FDP die Bürgergeld-Reform aufweichen. Denn ein Hauptzweck der Reform des Hartz IV Systems war, die Sanktionen in den Hintergrund zu drängen. Es sollte mehr Kooperation mit Betroffenen geben und weniger auf Druck durch „Bestrafung“.

Überschaubare Zahl Kürzungen wegen “Arbeitsverweigerung”

Das Verschärfungen von Sanktionen „nichts bringen“, zeigen auch die neusten Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. In 11 Monaten des Jahres 2023 gab es nur 15.774 Fälle von Leistungskürzungen infolge von Arbeitsverweigerung. Diese Zahl fällt so gut wie nicht ins Gewicht, wenn man bedenkt, dass es ca.  Millionen Bürgergeld-Empfänger gibt. Von diesen sind knapp 4 Millionen erwerbsfähig.

Insgesamt sind im letzten Jahr gut 222.000 Bürgergeld-Bezieher mit Sanktionen belegt worden. sanktioniert worden. Der Großteil der Sanktionen hat den Grund in Terminversäumnissen.

Zusammenfassung zu den Sanktionsverschärfungsplänen der FDP und eigene Meinung

Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen:

Sanktionen zu verschärfen ist nicht sehr sinnhaft. Die weitaus überwiegende Zahl der Bürgergeld Bezieher wird hiervon nicht betroffen sein. Einsparungen lassen sich damit so gut wie nicht erzielen. Der Verwaltungsaufwand mit Kosten wird hingegen steigen. Zusammenfassend lässt sich das Vorhaben der FDP wie folgt beschreiben: Mit Kanonen auf Spatzen schießen!