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Bürgergeld für Ukrainer: Haben Flüchtlinge weiterhin Anspruch?

Flüchtlinge aus der Ukraine haben einen Anspruch auf Bürgergeld - genau wie deutsche Staatsbürger. Das soll sich allerdings nun ändern. Ist das ungerecht gegenüber anderen Flüchtlingen und dem deutschen Steuerzahler? Wir erklären in diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., die Hintergründe der Zahlung an die ukrainischen Kriegsflüchtlinge.

Bürgergeld für geflüchtete Menschen aus der Ukraine steht weiterhin in der Diskussion.

Insbesondere von rechter politischer Seite wird die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge hinterfragt Die Bundesregierung hat nun beschlossen, Bürgergeld für Ukrainier ab dem Stichtag 1. April 2025 rückwirkend zu streichen. Es werden immense Kosten für den Steuerzahler als Grund angeführt. Hinzu kommt das Argument hinsichtlich notwendiger Einsparungen im Bundeshaushalt.

Obwohl es sich bei den Geflüchteten aus der Ukraine um Menschen mit relativ hohem Ausbildungsniveau handelt, sind vier Fünftel von ihnen ohne Arbeit.  Sollte man ihnen überhaupt noch Bürgergeld zahlen – aus Gründen der Gerechtigkeit? Ist es notwendig, dass sie Bürgergeld in voller Höhe erhalten? Betrügen viele Ukrainer und kassieren das Bürgergeld zu Unrecht?

Wir gehen diesen Fragen in unserem Beitrag nach.

Flüchtlinge aus der Ukraine und Bürgergeld – gerecht?

Sollten Ukrainer kein Bürgergeld mehr bekommen?

Viele finde es ungerecht, dass Flüchtlinge aus der Ukraine Bürgergeld erhalten. Wie ist die Rechtslage?

“Mit der Massenzustromrichtlinie wurde EU-weit entschieden, den Geflüchteten aus der Ukraine befristet einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, ohne dass sie zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen.” Dieser Satz stammt aus dem Bundesarbeitsministerium, wie insbesondere auf mdr.de berichtet wurde.

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gilt dies bis zum 4. März 2025. Vor dem Kriege geflüchtete Ukrainer bekamen aus diesem Grund einen Aufenthaltstitel nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes.

Rechtskreiswechsel: Ukrainer und Bürgergeld

Im April 2022 wurde laut dem Vorsitzenden des Sachverständigenrats für Migration und Integration, Hans Vorländer, von den Ministerpräsidenten der Länder und dem Bundeskanzler beschlossen, dass hinsichtlich der ukrainischen Kriegsflüchtlinge ein  Rechtskreiswechsel vorzunehmen sei, weg Asylbewerberleistungsgesetz hin zum Bürgergeld Gesetz (SGB II).

Das sei deshalb notwendig gewesen, weil ansonsten dies Asylbehörden komplett überlastet und handlungsunfähig geworden wären. Und nur durch die Zuordnung zum Bürgergeld Gesetz sei eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt möglich.

Höhe des Bürgergelds für ukrainische Flüchtlinge

Die Höhe des Bürgergeldes für Flüchtlinge aus der Ukraine entspricht den Regelsätzen für deutsche Staatsbürger. Die Regelsätze werden jährlich angepasst und liegen im Jahr 2025 für Alleinstehende bei 563 Euro pro Monat und für Paare bei 1012 Euro. Zu den Leistungen, die geflüchtete Kinder erhalten, siehe hier: Regelsatz für Kinder.

Bürgergeld Voraussetzungen für ukrainische Flüchtlinge

Flüchtlinge aus der Ukraine müssen, um Bürgergeld zu erhalten, folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine entsprechende “Fiktionsbescheinigung” von der Ausländerbehörde erhalten.
  • Sie dürfen nicht in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.

Die Leistungen des Bürgergeldes werden vom Jobcenter ausgezahlt.

Bürgergeld Betrug durch Ukrainer?

In der Presse wird immer wieder über Betrug mit dem Bürgergeld berichtet, den ukarinische Flüchtlinge ausüben würden.

So hatte eine ukrainischen Familie für Schlagzeilen gesorgt, die ein Jahr lang ca. 40.000 Euro Bürgergeld aus Deutschland bezogen haben soll. Nach ihrer Flucht habe sie in Deutschland Bürgergeld beantragt, sei aber nach einigen Monaten wieder in die Ukraine zurückgekehrt. Das war dem zuständigen Jobcenter offenbar monatelang nicht aufgefallen.

Doch es sind nicht nur Ukrainer oder Personen, die sich fälschlicherweise als ukrainische Kriegsflüchtlinge ausgeben, die sich hierzulande Bürgergeld erschleichen wollen. In Deutschland gibt es beispielsweise auch Betrügereien durch Banden aus Südosteuropa. Das erklärte kürzlich der der Ökonom Friedrich Schneider von der Universität Linz gegenüber „ZDFheute“. 

Der Ökonom sagte weiter, dass die häufige Fokussierung auf eine Tätergruppe irreführend sei. Es gebe Schätzungen, nach denen 2/3 der Schwarzarbeit, des Sozialbetrugs, von Einheimischen, von Deutschen begangen wird. Dazu gehöre auch der nicht berechtigt Bezug von Kindergeld beziehen.

Weiterführende Infos

Sozialtourismus aus der Ukrainie?

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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