Seit Anfang 2023 löste das Bürgergeld in Deutschland das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Hartz IV ab und stellt die Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitssuchende dar. Nun steht ein weiterer Wandel an: Das Bürgergeld wird im Jahr 2025 durch eine „Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ ersetzt, die mit einer Reihe von Reformen einhergeht.
Dieser Artikel auf Bürger & Geld erklärt, wie sich dieser Wandel vollzieht, welche Änderungen geplant sind und welche Auswirkungen sie auf Arbeitssuchende haben.
Bürgergeld und Grundsicherung: Begriffliche Klarheit
Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung, die Menschen unterstützt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Es sichert das Existenzminimum und wird vom Jobcenter verwaltet. Die Bundesagentur für Arbeit verwendet die Begriffe Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende synonym: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird auch Bürgergeld genannt.
Neben der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es auch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die andere Personengruppen betreffen.
Abgrenzung zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit wird bei Bedürftigkeit gezahlt, wenn das reguläre Renteneintrittsalter erreicht wird oder wenn in jüngeren Jahren keine Erwerbsfähigkeit vorhanden ist, also aus gesundheitlichen Gründen nicht wenigstens 3 Stunden pro Tag gearbeitet werden kann.
Die Grundsicherung im Alter steht vielen Rentnern mit geringer Altersrente ergänzend zur Verfügung.
Warum der Wandel vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung?
Die Bundesregierung plant mit der Neuen Grundsicherung eine Reform, die stärker auf Eigenverantwortung setzt und die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigen soll. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Bürgergeld zeigten steigende Ausgaben (2024 um 10 % auf 46,7 Milliarden Euro) und eine Verfestigung von Abhängigkeiten, was die Motivation zur Arbeit beeinträchtigen könne.
Ziel der Reform ist es, die Bezugsberechtigten schneller und intensiver zu unterstützen, aber auch Fehlverhalten konsequenter zu sanktionieren. Die neue Grundsicherung soll damit sowohl Anreize zur Jobaufnahme stärken als auch Missbrauch verhindern.
Wesentliche Änderungen bei der Neuen Grundsicherung
1. Wegfall der Karenzzeit für Vermögen
Bisher durften Bürgergeldempfänger in den ersten 12 Monaten nach Antragstellung Vermögen bis zu 40.000 Euro (bzw. 15.000 Euro im zweiten Jahr) behalten, ohne dass dieses angerechnet wurde. Diese sogenannte Karenzzeit soll entfallen, sodass Ersparnisse sofort zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden müssen. Die Höhe des geschützten Vermögens soll künftig altersabhängig geregelt werden.
2. Verschärfter Bewerbungszwang und härtere Sanktionen
Arbeitssuchende sollen verpflichtet werden, sich aktiv und nachweisbar um Arbeit zu bemühen. Bei wiederholtem Ablehnen zumutbarer Jobangebote oder Nichterscheinen bei Terminen beim Jobcenter drohen Leistungskürzungen (Sanktionen) bis hin zu einer Totalsperre von bis zu zwei Monaten. Ein vollständiger Leistungsentzug ist zwar angedacht, aber aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben (Grundrecht auf menschenwürdiges Existenzminimum) wahrscheinlich nicht durchsetzbar.
3. Intensivere Betreuung und Beratung
Jobcenter und Arbeitsagenturen sollen mehr finanzielle Mittel erhalten, um Arbeitssuchende individueller und intensiver zu betreuen. Ziel ist es, Vermittlungshindernisse abzubauen und die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen.
4. Erhöhung der akzeptablen Arbeitswegzeit
Die zulässige tägliche Arbeitswegzeit soll von derzeit 2,5 Stunden auf 3 Stunden bei einer Arbeitszeit von mindestens 6 Stunden angehoben werden, um mehr Flexibilität bei der Arbeitsvermittlung zu ermöglichen.
5. Förderung von Weiterbildung
Weiterbildung bleibt ein zentrales Element der Neuen Grundsicherung. Förderungen wie Bildungsgutscheine, Weiterbildungsprämien und monatliches Weiterbildungsgeld sollen erhalten bleiben, um langfristig die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Politische und gesellschaftliche Diskussion
Die Reform wird von der neuen Regierungskoalition (Union und SPD) vorangetrieben, die seit dem 6. Mai 2025 im Amt ist. Sie fordert eine stärkere Eigenverantwortung und weniger Abhängigkeit von Sozialleistungen. Die CDU sieht so in der Abschaffung des Bürgergeldes und der Einführung der Neuen Grundsicherung einen Weg, jährlich Milliarden Euro einzusparen und die Motivation zur Arbeit zu steigern.
Kritiker, darunter viele Sozialverbände und Gewerkschaften, warnen vor zu harten Sanktionen, die das Existenzminimum gefährden und die soziale Integration erschweren könnten. Außerdem würden Kinder in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits entschieden, dass ein vollständiger Leistungsentzug verfassungswidrig wäre.
Fazit: Weg vom Bürgergeld hin zur Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Wandel vom Bürgergeld zur Neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende stellt eine bedeutende sozialpolitische Reform in Deutschland dar. Auf der einen Seite soll die Grundsicherung weiterhin das Existenzminimum sichert, auf der anderen Seite soll mehr Eigenverantwortung von den Leistungsempfängern verlangt werden. Die Reform setzt auf intensivere Betreuung, strengere Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Gleichzeitig bleiben Weiterbildung und individuelle Unterstützung wichtige Werkzeuge, um Arbeitssuchende nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Diese Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitssuchende soll die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen reduzieren und die Beschäftigungsquote erhöhen. Probleme können im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit und verfassungsrechtliche Grenzen entstehen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende sind inhaltlich gleichzusetzen.
- Die Neue Grundsicherung ersetzt ab 2025 das Bürgergeld mit Fokus auf mehr Eigenverantwortung.
- Wegfall der Vermögenskarenzzeit und verschärfter Bewerbungszwang sind zentrale Änderungen.
- Härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen, jedoch keine vollständige Streichung aus verfassungsrechtlichen Gründen.
- Intensivere Betreuung und Förderung von Weiterbildung bleiben erhalten.
- Politisch umstrittene Reform mit Ziel, Abhängigkeiten zu verringern und Arbeitsmarktintegration zu verbessern.