
Pflegegeld: Frist nicht verpassen – sonst verlieren Sie Ansprüche
Ab 2026 gelten drastisch verkürzte Fristen für die Abrechnung von Verhinderungspflege – und indirekt auch für das Zusammenspiel mit dem Pflegegeld. Wer Belege liegen lässt, riskiert, dass jahrelang erbrachte Pflegeleistungen nicht mehr erstattet werden. Im Artikel erklären wir, welche Leistungen Sie nur noch bis wann abrechnen können und wie Sie jetzt Schritt für Schritt verhindern, dass Ansprüche verfallen.




























