Rente und Armutsgefährdung: Wann 1.445 Euro zu wenig sind
Für Alleinlebende liegt die jüngste amtliche Armutsgefährdungsschwelle bei 1.445 Euro netto im Monat. Doch die gesetzliche Rente allein entscheidet nicht über die Einordnung. Für Paare zählt das gemeinsame Einkommen. Ob Grundsicherung infrage kommt, muss das Sozialamt gesondert prüfen.
