
Pflegegeld und Wohngeld: Wann die Hälfte als Einkommen zählt
Pflegegeld bleibt beim Wohngeld für die pflegebedürftige Person vollständig anrechnungsfrei. Anders ist es bei Pflegepersonen: Wohnen sie nicht im gleichen Haushalt, kann weitergeleitetes Pflegegeld zur Hälfte als Einkommen zählen – in manchen Fällen sogar vollständig.




























