
EM-Rente endet: Wechsel in die Altersrente – automatisch oder Antrag nötig?
Erwerbsminderungsrenten enden zwingend mit Erreichen der Regelaltersgrenze – anschließend wird die Regelaltersrente nach § 115 SGB VI grundsätzlich automatisch gezahlt. Ein neuer Antrag ist meist nicht nötig, die Rente läuft ohne Lücke weiter und ist dank Bestandsschutz in der Regel mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente, kann aber im Einzelfall auch höher ausfallen.




























