Die jährliche Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter spätestens innerhalb des Folgejahres stellen. Die Nebenkostenabrechnung für 2024 muss also spätestens am 31.12.2025 jedem Mieter zugegangen sein. Andernfalls besteht für den Mieter keine Pflicht zur Zahlung einer etwaigen Nachforderung.
Unzulässige Abrechnungsmethoden, falsche Verteilschlüssel, überschrittene Fristen, eine Nebenkostenabrechnung ist nicht immer korrekt, ja, man kann sagen, oftmals auch falsch.
In nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigen wir häufige Fehler der Betriebskostenabrechnungen und geben Hinweise, auf welche Punkte sie bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung achten sollten.