Arbeit gekündigt für Pflege der Mutter? Sozialwidrig? Grundsicherungsgeld gestrichen!
Das Urteil L 13 AS 162/17 macht deutlich: Kündigt jemand seinen Arbeitsplatz, um eine schwerbehinderte Mutter zu pflegen, ist das nicht automatisch sozialwidriges Verhalten. Das Jobcenter darf in solchen besonderen Belastungssituationen keine pauschalen Ersatzansprüche geltend machen. Vielmehr muss es genau prüfen, ob die Beschäftigung unter den konkreten Umständen zumutbar war und wie dringend sowie umfangreich die erforderliche Pflege tatsächlich war.

