
Rente wird rückwirkend bewilligt: Müssen Sie Wohngeld zurückzahlen?
Wird eine Rente rückwirkend bewilligt, kann die Wohngeldstelle das bereits gezahlte Wohngeld neu berechnen und bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern. Entscheidend ist, ob sich das Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum um mehr als 15 Prozent erhöht und der Wohngeldanspruch dadurch entfällt, wobei Grundrenten-Freibeträge den Schaden mindern können.




























