
Bundessozialgericht stärkt Grundsicherungsgeld – Beziehende: Strenge Regeln für Nullfestsetzungen bei vorläufiger Bewilligung
Das Bundessozialgericht hat mit dem Urteil B 4 AS 64/21 R die Anforderungen an Nullfestsetzungen nach vorläufigen SGB-II-Bewilligungen deutlich verschärft. Jobcenter müssen Leistungsberechtigte klar über die Folgen fehlender Mitwirkung belehren und auch spät eingereichte Unterlagen berücksichtigen, sonst sind Erstattungsforderungen angreifbar.




























