Ungepfleger Eindruck beim Bewerbungsgespräch – darf Jocenter neue Grundsicherung kürzen?Faktencheck
Kann ein ungepflegtes Auftreten beim Bewerbungsgespräch tatsächlich zu einer Kürzung der Grundsicherung führen? Eine aktuelle Weisung der Bundesagentur für Arbeit nennt „stark ungepflegt oder alkoholisiert“ ausdrücklich als mögliches Beispiel für die Vereitelung einer Arbeitsaufnahme. Doch ein schlechter Tag, unpassende Kleidung oder ein unvorteilhafter erster Eindruck reichen nicht automatisch aus. Entscheidend sind der konkrete Ablauf, die Gründe des Arbeitgebers und die persönliche Lebenssituation.
