Kündigung bei Schwerbehinderung in der Probezeit: Formular des Arbeitgebers beachten
Ein formaler Fehler kann eine Kündigung vollständig unwirksam machen – besonders bei schwerbehinderten Beschäftigten. In einem Fall scheiterte die Entlassung daran, dass der Arbeitgeber die besonderen gesetzlichen Anforderungen nicht korrekt erfüllt hatte. Das Gericht stellte klar: Der besondere Kündigungsschutz darf nicht durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben umgangen werden.
