
Schwerbehinderung: Neue GdB-Regeln, digitales Steuerverfahren und härtere Rentengrenzen
Seit Oktober 2025 gilt eine reformierte Versorgungsmedizin-Verordnung, die den Grad der Behinderung stärker an der tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung misst – nicht mehr nur an Diagnosen. Gleichzeitig ist der steuerliche Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag jetzt digital, und für Schwerbehinderte ab Jahrgang 1964 fällt der Vertrauensschutz bei der Altersrente weg. Was das für Betroffene konkret bedeutet – und welche Fehler jetzt teuer werden.




























