LSG NRW: Pflegegeld zählt im Eilverfahren als Notreserve für Miete und Lebensunterhalt
Wer einen Angehörigen pflegt und gleichzeitig auf Bürgergeld angewiesen ist, kennt den Spagat zwischen Fürsorge und knappem Geld. Ein aktueller Gerichtsbeschluss aus Nordrhein-Westfalen zeigt: Genau das Geld, das eigentlich die Pflege absichern soll, kann im Ernstfall gegen die eigene Notlage verwendet werden – mit spürbaren Folgen für alle, die schnelle Hilfe vor Gericht suchen.
