Bei der Erwerbsminderungsrente zählt nicht, ob Betroffene an einzelnen Tagen leistungsfähig sind. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stunden sie auf Dauer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts arbeiten können. Wer täglich mindestens sechs Stunden belastbar ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei schwankenden Erkrankungen, besonderen gesundheitlichen Einschränkungen oder einer Beschäftigung, die nur mit Rücksicht des Arbeitgebers möglich ist, kann die Prüfung jedoch deutlich komplizierter werden. Worauf es bei Antrag, medizinischem Gutachten und einem möglichen Widerspruch ankommt.