Herbstferien 2026: Gilt der Mindestlohn im Ferien- Schülerjob? Das müssen Eltern und Schüler wissen!
Ein Ferienjob bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen. Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde haben jedoch nicht alle: Wer unter 18 Jahre alt ist und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist grundsätzlich davon ausgenommen. Volljährige Schüler haben dagegen in der Regel Anspruch auf den Mindestlohn. Bei Praktika kommt es insbesondere auf die Art und Dauer an. Eltern und Arbeitgeber müssen zudem die besonderen Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Blick behalten.

