
Grundsicherungsgeld und Pfändung: dürfen Gläubiger beim Jobcenter oder auf dem Konto pfänden?
Grundsicherungsgeld ist beim Jobcenter selbst in der Regel unpfändbar, weil es das Existenzminimum sichern soll. Auf dem Girokonto können die Leistungen aber durch eine Kontopfändung verloren gehen, wenn kein Pfändungsschutzkonto eingerichtet ist. Der Artikel erklärt, wie Sie Ihr Grundsicherungsgeld auf dem Konto wirksam schützen.




























