
Rente und Minijob ab Juli 2026: Befreiung von Rentenversicherung einmalig widerrufen!
Ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen und wieder Pflichtbeiträge zahlen. Die Neuregelung stärkt Rentenansprüche, verbessert den Zugang zu Reha- und Erwerbsminderungsleistungen und kann beim Grundrentenzuschlag eine wichtige Rolle spielen.




























