
Knallhartes Urteil für Studierende: Kein Anspruch auf Bürgergeld / Grundsicherung trotz Null BAföG
Ein aktuelles Landessozialgerichtsurteil trifft viele Studierende hart: Trotz Teilzeitstudium gibt es kein Bürgergeld, wenn der Studiengang BAföG‑fähig ist. Sie Umstellung auf Teilzeit ist keine „Hintertür“ ins Bürgergeld!




























