Grundsicherung im Ausland: Wann Geld aus Deutschland für Rentner und Arbeitsuchende weiterfließt
Wer Grundsicherung bezieht, kann nicht ohne Weiteres ins Ausland reisen oder auswandern. Bei Jobcenter-Leistungen entscheidet vor allem die vorherige Zustimmung und die Erreichbarkeit. Bei Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung endet die Zahlung nach mehr als vier Wochen ununterbrochen im Ausland bis zur nachgewiesenen Rückkehr. Dauerhafte Zahlungen ins Ausland sind nur in extremen Ausnahmefällen möglich.
