
Teilkrankschreibung im Job: Was Beschäftigte über den “halben” Krankenschein wissen müssen
Eine Expertenkommission empfiehlt, Teilkrankschreibungen im Arbeitsrecht zu verankern. Beschäftigte sollen nicht mehr nur „ganz krank“ oder „voll gesund“ gelten, sondern teilweise arbeitsfähig sein können – mit Folgen für Lohnfortzahlung, Krankengeld und betriebliche Praxis.




























