
Grundsicherungsgeld ab Juli: Wann Jobcenter bis zu 70 Euro ohne Anhörung beim Bürgergeld Nachfolger einbehalten dürfen
Mit dem 13. SGB-II-Änderungsgesetz wird das Bürgergeld zum 1. Juli 2026 zur neuen Grundsicherung umgebaut – inklusive einer neuen 70‑Euro‑Regel für Rückforderungen. Jobcenter dürfen Überzahlungen unter 70 Euro je Person und Monat künftig direkt von laufenden Leistungen abziehen, doch auch dann braucht es einen Bescheid, den Betroffene prüfen und mit Widerspruch angreifen können.




























