
Krankengeld ab 2027: 2/3‑Grenze trifft arbeitende Rentner hart
Ab 2027 soll für Teilrentner mit hoher Altersrente eine 2/3‑Grenze gelten: Wer mindestens zwei Drittel der Vollrente als Teilrente bezieht, soll kein Krankengeld mehr bekommen. Die Regierung will damit „Doppelzahlungen“ vermeiden, doch für arbeitende Rentnerinnen und Rentner drohen im Krankheitsfall empfindliche Einkommenslücken.




























