Witwenrente: DRV fordert 53.857 Euro zurück – nach langer Zeit – Urteil Landessozialgericht!
Eine nicht gemeldete eigene Altersrente führte im Fall einer Witwe zu einer Rückforderung von 53.857,06 Euro. Das LSG NRW bestätigte, dass die Rentenversicherung die Witwenrente rückwirkend neu berechnen durfte. Entscheidend waren die Hinweistexte im Rentenbescheid und die vom Gericht angenommene grobe Fahrlässigkeit. Das Urteil zeigt, warum Änderungen beim eigenen Einkommen sofort gemeldet werden sollten.