Rente für ab 1964 Geborene: Was die Reform für Ihren Ruhestand ändern könnte
Für Menschen ab Jahrgang 1964 gilt derzeit die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Mit 45 Versicherungsjahren ist eine abschlagsfreie Rente ab 65 möglich, während ein Start ab 63 bei 35 Versicherungsjahren zu dauerhaften Abschlägen führt. Die geplante Rentenreform könnte den abschlagsfreien Zugang nach 45 Jahren abschaffen und die früheste Altersrente mit Abschlägen von 63 auf 64 Jahre anheben. Beschlossen ist dies noch nicht – entscheidend werden mögliche Übergangs- und Vertrauensschutzregeln sein.
