Vorzeitig in Rente und dann Scheidung: Warum Abschläge im Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt werden!
Ein vorzeitiger Rentenbeginn mindert die Rente dauerhaft. Kommt es später zur Scheidung, verringern diese Abschläge jedoch in der Regel nicht den Versorgungsausgleich. Nach der Klarstellung des BGH kommt es auf die in der Ehezeit erworbenen Entgeltpunkte an, nicht auf die gekürzte monatliche Auszahlung. Eine lange Trennungszeit allein reicht ebenfalls nicht aus: Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich.
