Grundrente 2026: Ab 2.327 Euro Paareinkommen kürzt die Rentenversicherung den Zuschlag
33 Jahre eingezahlt, und trotzdem kürzt die Rentenversicherung die Grundrente, nur weil der Ehepartner Einkommen hat. Unverheiratete Paare trifft das nicht. Das Bundessozialgericht hält die Regel für rechtens.