Für den Jahrgang 1976 liegt das reguläre Rentenalter nach geltendem Recht bei 67 Jahren und wird 2043 erreicht. Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat bereits mit 65 Jahren die Möglichkeit, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Ein Rentenbeginn ab 63 kann dagegen mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent verbunden sein. Die individuelle Rentenhöhe richtet sich vor allem nach den gesammelten Entgeltpunkten, den Versicherungszeiten und dem Zeitpunkt des Renteneintritts. Reformpläne für höhere Altersgrenzen könnten auch den Jahrgang 1976 betreffen, sind bislang jedoch nicht rechtsverbindlich.