Minijob Rechte 2026: Gleicher Lohn, Urlaub und Lohnfortzahlung wie Vollzeitkräfte
Sie machen dieselbe Arbeit wie die Festangestellten, bekommen aber weniger pro Stunde, keinen Urlaub und bei Krankheit kein Geld? Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass Minijobber keine Beschäftigten zweiter Klasse sind. Welche Ansprüche Sie haben und wie Sie vorenthaltenes Geld zurückholen.