Drohne fliegt über Mietshaus – müssen Mieter das dulden? Urteil!
Eine Drohne vor dem Dachfenster kann für Bewohner beunruhigend sein. Das AG München hat nun entschieden: Eine kurz angekündigte Drohnenvermessung für eine energetische Sanierung kann zulässig sein. Maßgeblich sind der konkrete Zweck, die geringe Dauer und Schutzmaßnahmen gegen Einblicke in die Wohnung. Der Beschluss zeigt zugleich, wann Betroffene weiterhin gegen Drohnenaufnahmen vorgehen können.

