
Neue Grundsicherung bzw. Bürgergeld: Stromanbieterwechsel – droht eine Kürzung?
Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, darf seinen Stromanbieter frei wählen und auch wechseln – eine Kürzung der Leistungen droht deshalb nicht. Kritisch wird es erst bei Stromschulden und drohender Sperre; dann kann das Jobcenter ein Darlehen gewähren, ist dazu aber nicht in jedem Fall verpflichtet.




























