
GdB 50: Bundessozialgericht bestätigt endgültige Abschläge bei Schwerbehindertenrente – das gilt 2026
Ein Rentner kämpfte sechs Jahre gegen seinen Rentenabschlag – vergeblich. Das Bundessozialgericht hat jetzt klargestellt: Wer mit Schwerbehinderung vorzeitig in Rente geht, kann die Kürzung später nicht mehr rückgängig machen. Was das für alle mit GdB 50 bedeutet, die 2026 den Rentenstart planen.



























