Schwerbehinderung nach Rentenbeginn: Erhöht das Ihre Rente?
Eine erst nach Rentenbeginn anerkannte Schwerbehinderung erhöht die Altersrente meist nicht. Anders kann es aussehen, wenn ein GdB von mindestens 50 rückwirkend bereits ab dem ersten Rentenmonat festgestellt wird. Dann muss die Deutsche Rentenversicherung prüfen, ob eine günstigere Altersrente für schwerbehinderte Menschen zustand. Für Betroffene können geringere Abschläge und eine Nachzahlung möglich sein.