Neue Ehe ist nur ein vorläufiges „Aus“ für die Witwenrente – dann lebt sie wieder auf!
Eine neue Partnerschaft nach dem Verlust des Ehe- oder Lebenspartners kann neue Perspektiven eröffnen. Wer erneut heiratet, muss jedoch auch die Folgen für die finanzielle Absicherung berücksichtigen: Der Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente endet grundsätzlich, an seine Stelle tritt eine Abfindung der Rentenversicherung. Wird die neue Ehe später aufgelöst, kann die frühere Hinterbliebenenrente unter bestimmten Voraussetzungen wieder gezahlt werden.
