Kindergrundsicherung: Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss – was 2025 kommt

Die Kindergrundsicherung soll 2025 eingeführt werden. Welche Verbesserungen gibt es für alleinerziehende Mütter mit Kind? Wie wird der Unterhaltsvorschuss angerechnet? Lesen Sie unseren Artikel!

Kindergrundsicherung bringt Verbesserungen für alleinerziehende Mutter mit Kind
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Alleinerziehende sind besonders oft von Armut betroffen. Meistens sind es Mütter mit ihren Kindern. Das zeigt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Sie beziehen dreimal so oft Bürgergeld wie alleinerziehende Väter. 40 Prozent aller alleinerziehenden Familien sind von Armut bedroht. Ein trauriges Fazit.

Die Kindergrundsicherung soll die Situation der Alleinerziehenden verbessern. Wir zeigen in unserem Artikel, was geplant ist.

Warum sind alleinerziehende Mütter besonders von Armut betroffen?

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Die Kindergrundsicherung 2025 soll Verbesserungen für alleinerziehende Mütter mit Kindern bringen. Was aber ist mit der Anrechnung von Unterhaltsvorschuss?

Es liegt an den ausbleibenden Unterhaltszahlungen, dass alleinerziehende Mütter besonders von Armut betroffen sind. Zahlen Väter kein Unterhalt für ihre Kinder, egal, aus welchen Gründen, so greift der Unterhaltsvorschuss, der beim Jugendamt beantragt werden muss. Er ist die vorrangige staatliche Leistung für Kinder, die auf Soziallleistungen angewiesen sind, und geht, gemeinsam mit dem Kindergeld, dem Bürgergeld vor. Gegenwärtig wird der Unterhaltsvorschuss komplett auf das Bürgergeld angerechnet.


Kindergrundsicherung: Unterhaltsvorschuss soll nur zu 45 Prozent angerechnet werden

Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss sollen bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages der Kindergrundsicherung als Kindeseinkommen nur bis zu 45 Prozent berücksichtigt (§ 12 BKG) werden. Das ist eine Verbesserung , denn Kinder, die bisher Bürgergeld erhalten. Denn, wie gesagt, wird der Unterhaltsvorschuss gegenwärtig zu 100 Prozent angerechnet.

Beim Unterhaltsvorschuss ist diese verbesserte Anrechnung bis zum siebten Geburtstag des Kindes vorgesehen. Danach gilt die verbesserte Anrechnung weiter, sofern der alleinerziehende Elternteil ein Einkommen von mindestens 600 Euro erzielt.

Temporäre Bedarfsgemeinschaften bei Trennungsfamilien – Kürzung?

Die gegenwärtige Regelung beim Bürgergeld sieht vor, dass die Kinderregelsätze bei Alleinerziehenden gemindert werden, wenn sich das Kind tageweise beim anderen Elternteil in dessen Haushalt aufhält.

Beim Kinderzuschlag gilt das nicht. Er wird nicht gemindert, wenn sich das Kind teilweise beim Vater aufhält.

Bei der Kindergrundsicherung ist jedoch vorgesehen, dass der Kinderzusatzbetrag – entsprechend der derzeitigen Bürgergeld-Regelung – zwischen beiden Elternteilen entsprechend ihrer Betreuungsanteile aufgeteilt wird.

Dies wird insbesondere vom VdK kritisiert. Als Grund wird angeführt, dass durch die temporäre Bedarfsgemeinschaft sowohl im Haushalt der Alleinerziehenden, als auch im Haushalt des zweiten Elternteils, eine finanzielle Unterdeckung besteht.  Dass das Kind für einige Tage nicht anwesend ist, bedeute nicht, dass es zu Einsparungen im Haushalt der Alleinerziehenden komme, da es viele feste Kosten für ein Kind gebe.  Die Hauptverantwortung für finanzielle Versorgung des Kindes bleibt unverändert bei den Alleinerziehenden liegt.


Wie sollte die neue Regelung bei der Kindergrundsicherung aussehen?  

Alleinerziehende sollten die Kindergrundsicherung komplett erhalten. Der zweite Elternteil sollte einen Umgangsmehrbedarf beanspruchen können.

Fazit und Forderung: Die gegenwärtige Regelung zu den temporären Bedarfsgemeinschaften aus dem Bürgergeld soll nicht in der Kindergrundsicherung übernommen werden!

Der Verein Für soziales Leben e.V. schließt sich dieser Forderung an!

Quelle

Kindergrundsicherung – Für soziales Leben e.V.

VdK – Presse

1 Gedanke zu „Kindergrundsicherung: Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss – was 2025 kommt“

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