Hartz IV – Bürgergeld – Was muss ich zum Jahreswechsel 2023 unternehmen?

Hartz IV - Bürgergeld - Was muss ich zum Jahreswechsel 2023 unternehmen?
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Mit dem Jahreswechsel 2022/23 wird das neue Bürgergeld eingeführt. Trotz einiger Abänderungen soll Bezieher gerechter und mit mehr Würde behandelt werden. Doch was muss ich als bisheriger Hartz-IV-Empfänger alles beachten und was muss ich tun, um das neue Bürgergeld zu erhalten? Diese und weitere wichtige Fragen zur Umstellung von Hartz IV auf Bürgergeld werden nachfolgend beantwortet.

Hartz IV wird automatisch zu Bürgergeld

Der Erhalt von Bürgergeld sollte ohne viel bürokratischen Aufwand möglich sein. Das versprach die Ampel schon im Vorfeld und hat ihr Versprechen auch gehalten. Das neue Bürgergeld ist genau wie Arbeitslosengeld 2 oder umgangssprachlich Hartz IV eine staatliche Unterstützungsleistung. Deshalb sind auch keine weiteren Schritte notwendig. Wer bisher Arbeitslosengeld 2 bezogen hat, erhält ab dem 1. Januar 2023 automatisch das neue Bürgergeld. Die Umstellung erfolgt auch dann automatisch, wenn in der jeweiligen Kommune nicht mehr wie bisher das Jobcenter, sondern die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung zuständig ist. Auch alle anderen Leistungen, die Bezieher innerhalb des Arbeitslosengeldes 2 erhalten haben, werden automatisch weiter bezahlt und an die neuen Bürgergeldsätze angepasst.

Bürgergeld und die Beantragung von Arbeitslosengeld 2

Wer bezugsberechtigt ist, aber bisher noch keine Gelder bezogen hat, muss einen Antrag auf Bürgergeld stellen. Wurde bereits ein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 gestellt, ist keine Beantragung notwendig. Diese Anträge ändern sich automatisch. Im Zweifelsfall werden aber Nachweise verlangt. Die Vorlage ist unabhängig von der Art des Antrages. Personen, die vor dem Jahreswechsel ein Anrecht auf Arbeitslosengeld 2 haben, sollten auch umgehend noch einen Antrag stellen. So ist eine automatische Umstellung gewährleistet. Es ist nicht ratsam, bis zum Jahreswechsel auf Bürgergeld zu warten, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 vorliegt. Bürgergeld-Leistungen werden nur in absoluten Ausnahmefällen rückwirkend bezahlt. Damit keine Zahlungslücken entstehen, sollte die Antragstellung zeitnah nach der Einführung erfolgen.

Antrag auf Bürgergeld

In einigen Kommunen und Städten kann der Antrag auf Bürgergeld bereits online gestellt werden. Dabei handelt es sich aber bis zum bis 31. Dezember 2022 lediglich um einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2, der dann automatisch auf den Bürgergeld-Antrag umgestellt wird. Obwohl die Bundesregierung einen Zugang zu einer digitalen Antragsstellung zugesichert hat, haben noch nicht alle kommunalen Verwaltungen diesen Zugang geschaffen. Sollte ein digitaler Antrag nicht möglich sein, kann man aber alternativ einen formlosen Antrag per E-Mail stellen. In einigen Gebieten liegt die Verantwortung noch beim Jobcenter. Dauerhaft sollen aber die Stadt- und Gemeindeverwaltungen für das Bürgergeld zuständig sein. Im Zweifelsfall sollte man telefonisch bei der jeweiligen Verwaltung oder beim nächstliegenden Jobcenter nachfragen. Die Antragstellung kann selbstverständlich auch direkt mündlich im Amt erfolgen.

Voraussetzung für den Antrag auf Bürgergeld

Die Einführung des neuen Bürgergeldes erfolgt offiziell mit dem Jahreswechsel 2022/23. Das neue Bürgergeld wird oft in einem Atemzug mit dem bedingungslosen Grundeinkommen genannt. Trotzdem ist das Bürgergeld nicht automatisch für jeden Bürger zugänglich. Der Erhalt kann generell nur erfolgen, wenn der Antragssteller einen festen Wohnsitz und seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat. Eine weitere Grundvoraussetzung für den Erhalt des Bürgergeldes ist die Bedürftigkeit. Der Antragsteller ist demnach nicht in der Lage, seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Die Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden. Zudem muss zwingend eine Erwerbsfähigkeit vorliegen. Berücksichtigt werden hier Personen im Alter zwischen 15 und 67 Jahren. Letzteres ist auch die Regelaltersgrenze. Menschen, die unter Behinderungen leiden, haben eventuell kein Anrecht auf Bürgergeld. Entscheidend ist hier, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Erwartet wird ein Arbeitspensum von mindestens drei Stunden pro Arbeitseinheit. Wer dauerhaft nicht in der Lage ist, mindestens drei Stunden zu arbeiten, kann somit auch kein Bürgergeld erhalten. Abschließend kommt es auch auf die weiteren Lebensumstände an. Das Bürgergeld bezieht sich auf eine Bedarfsgemeinschaft. Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Antragsteller leben, müssen ebenfalls ihre Einkünfte offenlegen. Kinder unter 15 Jahren erhalten die vorgesehenen Bedarfssätze.