Wie läuft der Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld?

Wie gestaltet sich der Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld?
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Für viele Bezieher von Arbeitslosengeld 2 stellt sich die Frage, wie sich der praktische Übergang von der „Hartz IV“ – Leistung zum Bürgergeld  vollzieht. Konkret: Muss ich einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen? Muss ich persönlich beim Jobcenter vorsprechen? Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Bürgergeld.

Vorab: Wer bereits Leistungen vom Jobcenter im Dezember 2022 bezieht und wer einen Bescheid in Händen hält, der auch Leistungen im Januar 2022 vorsieht, der muss nichts veranlassen. Das Bürgergeld wird pünktlich am letzten Werktag des Dezember für den Monat Januar 2023 auf Konto des Anspruchsinhabers oder der Anspruchsinhaberin gezahlt – wie im Monat vorher auch.

Muss ich einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen, um Bürgergeld zu erhalten?

Es muss kein neuer Antrag auf Bürgergeld gestellt werden, wenn man bereits im Leistungsbezug steht, also bereits SGB II Leistungen, Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld, erhält und der Bewilligungsbescheid in das nächste Jahr „hineinreicht“, wenn also mindestens für Januar 2023 schon SGB II Leistungen bewilligt worden sind.

Bestand bisher noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld, so ist für den Monat Januar 2023 ein neuer Antrag erforderlich. Um Bürgergeld im Januar 2023 zu erhalten, muss der Neuantrag spätestens am 31. Januar 2023 beim Jobcenter eingegangen sein. Es reicht nicht aus, dass man ihn an diesem Tag lossendet. Geht der Antrag erst im Februar ein, ist der Anspruch auf Bürgergeld für Januar verfallen. Wie gesagt, ein Neuantrag auf Bürgergeld ist aber nur notwendig, wenn bisher noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand.

Ist ein persönliches Vorsprechen beim Jobcenter erforderlich?

Der Antrag auf Bürgergeld, sollte er als Neuantrag erforderlich sein, kann schriftlich, per Fax oder auch per Email gestellt werden. Es müssen allerdings nach formloser Antragstellung die entsprechenden Formulare ausgefüllt werden. Die Antragsformulare für das Bürgergeld kann man ebenfalls auf unterschiedliche Art und Weise an das Jobcenter übermitteln. Ein persönlicher Besuch im Jobcenter zur Antragstellung ist nur erforderlich, wenn das Jobcenter dies verlangt, man also eine Einladung bzw. einen Termin erhält.

Woher weiß ich, wie viel mir an Bürgergeld zusteht?

Das Jobcenter rechnet aus, wie hoch der Bürgergeldanspruch ist. Es rechnet in seinem Bescheid auch Schritt für Schritt vor. Man kann also genau überprüfen, ob das Jobcenter richtig gerechnet hat.

Um sich schon vor dem Bescheid des Jobcenters einen Überblick über die Höhe des Anspruches auf Bürgergeld zu verschaffen, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen. Er kann auch zur Kontrolle des Bescheides des Jobcenters herangezogen werden.

Ich habe Fragen zum Bürgergeld – an wen kann ich mich wenden?

In erster Linie sind die Jobcenter für Fragen zum Bürgergeld zuständig? Jeder kann sich an das Jobcenter wenden und dort um einen Beratungstermin nachfragen. Ist man im Leistungsbezug, geben die Mitarbeiter selbstverständlich ebenfalls Auskunft. Hat man Fragen allgemeiner Art, kann man das Bürgergeld-Forum nutzen. Hier kann man sich auch mit Betroffenen austauschen.

Fazit zum Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld

Der Übergang von Hartz IV zum Bürgergeld vollzieht sich für die bisherigen Leistungsbezieher, deren Anspruch bereits für Januar 2023 festgestellt ist,  unproblematisch. Es sind keine Formalitäten zu erfüllen oder zu beachten.

Wer erst ab Januar 2023 hilfebedürftig wird und Bürgergeld beziehen möchte, lässt sich am besten durch das für ihn oder sie zuständige Jobcenter vor Ort beraten. Dort erhält man auch die Formulare, die für den Bürgergeld-Antrag auszufüllen sind. Und man erfährt, welche Nachweise man vorzulegen hat, etwa hinsichtlich der zu zahlenden Miete oder hinsichtlich des vorhandenen Vermögens oder Einkommens.

Ist das Bürgergeld denn schon Gesetz?

Nein, das Bürgergeld ist am Tag der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht Gesetz. Allerdings haben Bundestag und Bundesrat das Bürgergeld-Gesetz bereits verabschiedet. Es wird nun noch vom Bundespräsident unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bürgergeld kommt deshalb sicher, zum 1. Januar 2023.