Kindergrundsicherung: Was ist der aktuelle Stand beim Kindergeld – Bürgergeld-Ersatz?

Was macht die Kindergrundsicherung? Den ersten Durchlauf im Bundestag gab es schon vor einigen Monaten. Wie ist der aktuelle Stand in der Gesetzgebung? Lesen Sie die News zur Kindergrundsicherung in unserem Artikel!

News zur Kindergrundsicherung
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Das Gesetz zur Einführung der Kindergrundsicherung ist in erster Lesung im Bundestag beraten worden. Danach ist es still geworden um das Projekt der Ampelregierung. Sie will die Kindergrundsicherung ab 2025 wirksam werden lassen.

Doch es gibt viel Kritik an der Kindergrundsicherung. Zuletzt hatte die künftige Präsidentin des Bundessozialgerichts Änderungen am Gesetzentwurf zum Kindergrundsicherungsgesetz vorgeschlagen.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Kindergrundsicherung? In unserem Artikel geben wir einen Überblick.

Leistungsbündelung durch die Kindergrundsicherung

Was ist der aktuelle Gesetzesstand zur Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll 2025 kommen. Was gibt es neues? Wie ist der aktuelle Stand?

Ein Zweck der Kindergrundsicherung ist das Zusammenführen verschiedene Leistungen für Familien. Zusammengeführt und ersetzt werden sollen

Was gehört zur Kindergrundsicherung?

Die Kindergrundsicherung soll aus 3 Teilen bestehen:

  • Den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Die Kindergrundsicherung beantragen kann man beim Familienservice, der dann ehemaligen Familienkasse.

Grundidee Kindergrundsicherung ist gut

Nahezu alle Experten begrüßen die Einführung der Kindergrundsicherung, insbesondere die Bündelung und Zusammenführung von Leistungen.

Wenn Eltern nur noch zu einer Behörde müssen um dort ihren Antrag zu stellen, so ist das gut. Aber leider scheint es so, dass dies eben nicht der Fall ist.

Mehrfachzuständigkeiten bleiben auch bei der Kindergrundsicherung

Eine Leistung für Kinder, ein Amt – leider wird das bei der Kindergrundsicherung nicht der Fall sein, wenn sie so, wie geplant, umgesetzt wird.

Eines der Hauptprobleme: Wenn Eltern Bürgergeld beziehen, werden der finanzielle Anteil der Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft der Familie herausgerechnet. Das gilt hinsichtlich des Regelsatzes für Kinder und für den Teil der Wohnkosten, der Miete, der in der Kindergrundsicherungspauschale enthalten ist. Der Unterkunftsanteil für die Kinder, der über die Kindergrundsicherungspauschale hinaus geht, muss weiterhin von den Eltern beim Jobcenter geltend gemacht werden. Gleiches gilt für  Pauschalen für Mehrbedarf, etwa für Warmwasser oder für  kostenaufwändige Ernährung. Auch hierfür bleiben nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die Jobcenter zuständig.

Unsere Meinung: Die doppelte Zuständigkeit muss vermieden werden. Insbesondere sollte überlegt werden, ob nicht auch die Jobcenter für die Antragstellung – zumindest als Durchgangsstation – zuständig werden könnten. Sie könnten die Unterlagen an den Familienservice weiterleiten. Ansonsten steht zu befürchten, dass viele Eltern die unterschiedlichen Zuständigkeiten nicht erkennen und versäumen, die notwendigen Anträge zu stellen.

Handlungsbedarf ist vorhanden – Kinderarmut in Deutschland ist hoch.

Statistische Zahlen belegen den traurigen Fakt, dass jedes fünfte Kind in Deutschland arm ist. Bei jungen Erwachsenen sieht es ähnlich aus. Hier 25 Prozent der Menschen zwischen 18 und 25 Jahren  armutsgefährdet.

Das Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (Mannheim) hat geforscht. In seiner Untersuchung hat es festgestellt, dass Eltern, die staatliche Sozialleistungen für Kinder beziehen, diese Gelder nicht zweckentfremden. Sie kommen den Kindern zu Gute. Damit konnte diese Studie dem Vorurteil entgegenwirken, dass das Geld nicht etwa „vertrunken oder verraucht“ wird.  Die Wissenschaftlerhaben festgestellt, dass das Geld insbesondere für die Bildung, Betreuung oder Hobbies der Kinder ausgegeben wurde.

Fazit zur Kindergrundsicherung

Es kann somit folgendes Fazit zur Kindergrundsicherung gezogen werden: Mehr Geld für Kinder hilft den Kindern. Die Bildungschancen werden verbessert, den Kindern geht es in jeder Hinsicht besser!

Quellen

kinder-grund-sicherung.de

ZEW