Kindergrundsicherung wird auf Bürgergeld angerechnet – Doppelzuständigkeit und nicht mehr Geld

Die Kindergrundsicherung wird neben dem Bürgergeld der Eltern stehten und zum Teil auf dasselbe angerechnet werden.

Kindergrundsicherung wird auf Bürgergeld angerechnet - Doppelzuständigkeit und nicht mehr Geld
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Die Kindergrundsicherung wurde von den Parteien der Koalition beschlossen. Bundesfamilienministerin Paus (Grüne) und Bundesfinanzminister Lindner (FDP) sowie Bundesarbeitsminister Heil (SPD) verkündeten dies auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Auch ein Gesetzentwurf zum Bundeskindergrundsicherungsgesetz (BKG)  wurde vorgestellt. Mit der Kindergrundsicherung soll die Situation der von Armut betroffenen und bedrohten Kinder in Deutschland verbessert werden. Insbesondere soll der Zugang zu den Geldern einfacher möglich sein. Doch viel mehr Geld wird es für Kinder voraussichtlich nicht geben.

Das Problem, das sich auftut, ist eine Doppelzuständigkeit von Jobcenter und dem neuen Familienservice der Bundesagentur für Arbeit, die sich aus der Anrechnung der Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld der Eltern ergibt. Auch für einen Kinder – Mehrbedarf werden die Jobcenter nach derzeitigem Kenntnisstand zuständig bleiben – für das Eltern – Bürgergeld ohnehin.

Kurz skizziert: Die Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung besteht im Wesentlichen aus den beiden Teilen

und

Der Kindergarantiebetrag ersetzt das Kindergeld. Er ist quasi das neue Wort für Kindergeld. In der Sache hat sich dort rein gar nichts geändert. Der Kindergarantiebetrag steht jedem Kind zu.

Der Kinderzusatzbetrag wird im wesentlichen das Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag ersetzen. Er ist in seiner Höhe vom Einkommen und Vermögen der Kinder und Eltern abhängig.

Wie hoch die Kindergrundsicherung sein wird, steht noch nicht fest. Das hat zwei Gründe:

  • der Existenzminimumbericht, der momentan für Kinder und Erwachsene erarbeitet wird, liegt noch nicht vor;
  • die Höhe der Inflation im nächsten Jahr ist nicht bekannt.

Beides spielt für die Höhe der Kindergrundsicherung, insbesondere für die Höhe des Kinderzusatzbetrages eine entscheidende Rolle.

Kindergrundsicherung mit Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag

Klicken Sie auf das Logo, um noch mehr Details, zum Antrag, zur Höhe und zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung zu erfahren.

Nach den bisher vorliegenden Daten könnte die Kindergrundsicherung in der Höhe wie folgt aussehen:

Tabelle Kindergrundsicherung 2025

Regelbedarfsstufen nach Alter des Kindes (jeweils einschließlich)Kindergrundsicherung 2025Kindergarantiebetrag
(jetzt noch: Kindergeld)
KinderzusatzbetragTeilhabe am kulturellen Leben in der GemeinschaftAusstattung von Schülern mit persönlichem Schulbedarf
Kind im Alter von 0 bis 5 Jahre530 Euro250 Euro235 Euro15 Euro30 Euro
Kind im Alter von 6 bis 13 Jahre557 Euro250 Euro262 Euro15 Euro30 Euro
Kind im Alter von 14 bis 17 Jahre636 Euro250 Euro351 Euro15 Euro30 Euro
Kinder ab 18 Jahre250 Euro
Wichtig: Es handelt sich nur um prognostizierte Zahlen. Die Einzelheiten werden erst Ende 2024 bekannt sein.

Kindergrundsicherung wird auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet

Kindergrundsicherung bringt nicht mehr als Buergergeld

Die Kindergrundsicherung wird in Teilen auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet, insbesondere was Kosten der Unterkunft (Miete) und Heizkosten betrifft.

Viel mehr Geld als beim jetztigen Bürgergeld wird es für Kinder nicht geben. – Ein Armutszeugnis!

Da die Kindergrundsicherung ein eigenständiges System für die Absicherung des Existenzminimums der Kinder ist, wird es kein Bürgergeld für Kinder mehr geben. Da im gegenwärtigen Bürgergeld vom Jobcenter zusätzlich zu den Regelsätzen der Familienmitglieder auch die Kosten der Unterkunft und Heizkosten gezahlt werden, in der Kindergrundsicherung aber ein Anteil für Unterkunftskosten und Heizkosten enthalten ist, werden zumindest diese Teile der in der Kindergrundsicherung enthaltenen Unterkunftskosten und Heizkosten auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet werden.

Im Endeffekt wird sich also kein wesentlich höherer Betrag an Kindergrundsicherung im Vergleich zum gegenwärtigen Kinder-Bürgergeld ergeben. Arme Kinder bleiben arm – so sieht es gegenwärtig aus.

Mehrbedarf der Kinder richtet sich nach dem Bürgergeld

Hat ein Kind einen Mehrbedarf, so kann es diesen neben der Kindergrundsicherung geltend machen. Dies muss – so sieht es gegenwärtig aus – im Rahmen des Bürgergeldes geschehen.

Es bleibt so also bei einer doppelten Zuständigkeit: Familienservice für Kindergrundsicherung, Jobcenter für Mehrbedarf der Kinder (und Bürgergeld der Eltern).

Zusammenfassung zu Anrechnung Kindergrundsicherung auf Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Kindergrundsicherung soll 2025 eingeführt werden. Ein ministerieller Gesetzentwurf liegt bereits vor.
  • In der Kindergrundsicherung sind auch Teile der Wohnkosten der Kinder enthalten. Diese Teile für Miete und Heizkosten werden auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet, da das Jobcenter die kompletten Kosten der Unterkunft (Miete und Heizkosten) übernimmt. Die Einzelheiten stehen noch nicht fest.
  • Ein Mehrbedarf, etwa für Ernährung oder bei Schwerbehinderung, ist nicht in der Kindergrundsicherung enthalten. Der Mehrbedarf muss – so sieht es gegenwärtig ist – im Rahmen des Bürgergeldes für das Kind geltend gemacht werden.
  • Es kommt somit zu einer doppelten Zuständigkeit von Jobcenter und Familienservice der Bundesagentur für Arbeit. Das spricht für mehr Bürokratie, obwohl der Antrag auf Kindergrundsicherung einfach ausgestaltet sein soll.