Minijob: Mehr Geld 2024 – mit welchen Folgen fürs Bürgergeld?

Der Maximalverdienst im Minijob wird 2024 auf 538 Euro pro Monat angehoben. Das hängt mit der Erhöhung des Mindestlohns 2024 zusammen. Der Minjob wird damit zum 538-Euro-Job. Wir erklären, was das fürs Bürgergeld bedeutet.

2024 wir die Verdienstgrenze im MInijob angehoben. Welche Auswirkungen hat das aufs Bürgergeld?
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Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verdienstgrenze im Minijob auf 538 Euro angehoben. Nunmehr gibt es also den 538 Euro Job, nicht mehr den 520-Euro-Job. Die Erhöhung der Verdienstgrenze hängt damit zusammen, dass der Minijob mit dem Mindestlohn gekoppelt ist; der Mindestlohn wird mit Beginn des Jahres 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde angehoben.

Welche Auswirkungen hat die Anhebung der Minijob-Grenze auf das Bürgergeld? Wird hier nun mehr angerechnet oder werden die Zuverdienstgrenzen auch beim Bürgergeld angehoben?

Wie hoch ist der Mindestlohn 2024?

Mit dem 1. Januar 2024 wird der Mindestlohn auf einen Betrag von brutto 12,41 Euro pro Stunde ansteigen. Dieser Vorschlag zur Erhöhung wurde von der Mindestlohnkommission gemacht. Gegenwärtig liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.

Es ist für alle Beschäftigten und Arbeitgeber verpflichtend, zumindest den Mindestlohn zu erhalten bzw. zu zahlen. Diese Regelung gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Hauptbeschäftigung, die versicherungspflichtig sind, sondern auch für geringfügige Beschäftigte.

In einigen Branchen existieren verbindliche Lohnuntergrenzen, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen.


Wie hoch ist die Verdienstgrenze im Minijob 2024?

Was bedeutet die Anhebung der Verdienstgrenze im Minijob für das Bürgergeld?

Mit dem Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auch die Verdienstgrenze für den Minijob. Er wird dann zum 538-Euro-Job.

Die monatliche Verdienstgrenze in einem Minijob, auch bekannt als Minijob-Grenze, ist flexibel und richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Wenn der allgemeine Mindestlohn steigt, erhöht sich ebenfalls die Grenze für einen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Die neue gesetzliche Regelung sieht vor, dass diese Grenze ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro pro Monat ansteigt. Infolgedessen wächst die jährliche Verdienstgrenze entsprechend auf 6.456 Euro an.

Quelle: Minijobzentrale

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?

Wenn bislang der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt wurde, der noch bis zum 31. Dezember 2023 maßgebend ist, können Minijobber ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12) arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von voraussichtlich 12,41 Euro können Minijobber also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.


Ist es erlaubt, dass Minijobber die monatliche Verdienst-Grenze für Minijobs überschreiten?

Solange der Gesamtverdienst im Jahr 2024 nicht über 6.456 Euro liegt, können Minijobber in einzelnen Monaten auch mehr als 538 Euro verdienen, wenn ihr Lohn schwankt. Im Durchschnitt darf jedoch der monatliche Verdienst nicht höher als 538 Euro sein, um weiterhin als Minijob zu gelten.

Ausnahme: Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Grenze für Minijobs überschreiten – selbst dann, wenn sie dadurch das geplante Jahreslimit von 6.456 Euro überschreiten. Es muss sich dabei jedoch um unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel aufgrund einer Vertretung bei Krankheit. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte des geplanten monatlichen Limits – also 1.076 Euro – nicht übersteigen.

Wird der Mindestlohn auch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gezahlt?

Ja, der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn gilt bedingungslos für sämtliche Arbeitnehmer in Deutschland und muss daher auch denjenigen gezahlt werden, die in Privathaushalten als geringfügig Beschäftigte tätig sind. Unverändert haben Arbeitgeber nach wie vor die Möglichkeit, bis zu 510 Euro für Haushaltshilfen oder bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich abzusetzen.


Gibt es Pläne für weitere Anhebungen des Mindestlohns?

Die nächste Erhöhung des Mindestlohns wurde bereits von der Kommission zur Festlegung des Mindestlohns vorgeschlagen. Demnach soll ab dem 1. Januar 2025 der Mindestlohn auf 12,82 Euro ansteigen. Als Folge würde die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen bei monatlich 556 Euro liegen.

Ist es erlaubt, einen niedrigeren Stundenlohn als den Mindestlohn zu vereinbaren?

Nein, Arbeitgeber und geringfügig Beschäftigte dürfen keinen geringeren Lohn aushandeln. In Deutschland gilt für alle über 18 Jahre alten Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn als absolute Untergrenze des Verdiensts. Dies gilt auch für Personen in einem Minijob. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht greift. Das kann beispielsweise bei Praktikanten und Auszubildenden der Fall sein.


Auswirkungen der Erhöhung der Minijob-Grenze auf das Bürgergeld

Bürgergeld Bezieher, die neben der staatlichen Leistung vom Jobcenter einen Minijob ausüben und nun mehr anstelle von 520 Euro 536 Euro verdienen, spüren von der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze nur wenig.

Die Hinzuverdienst Grenzen beim Bürgergeld, angewendet auf die neuen Verdienstgrenzen beim Minijob, sehen wie folgt aus:

  • Die ersten 100 Euro vom Verdienst werden nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
  • Vom Verdienst, der zwischen 100 Euro und 520 Euro liegt, also von 420 Euro, werden 20 Prozent nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, es können 84 Euro behalten werden.
  • Vom Verdienst, der zwischen 520 und 1000 Euro liegt, können 30 Prozent behalten werden. Im Falle eines Minijobs mit einem Verdienst von 538 Euro wären das 18 Euro. Hiervon können 5,40 Euro behalten werden.

Insgesamt können somit 189,40 Euro vom Minijob-Verdienst behalten werden. Der Rest wird mit der Bürgergeld-Zahlung verrechnet.

Gesetzlich geregelt ist das in § 11 b Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz).

Zusammenfassung zu Minijobgrenze auf 538 Euro erhöht und Bürgergeld

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst:

  • Die Minijob-Verdienstgrenze wird zum 1. Januar 2024 auf 538 Euro angehoben.
  • Der Grund der Anhebung liegt in der Koppelung mit dem Mindestlohn, der 2024 ebenfalls angehoben wird, auf 12,41 Euro pro Stunde.
  • Auf das Bürgergeld hat dies für Aufstocker nur geringe Auswirkungen. Von ihrem Mehrverdienst von 18 Euro können sie im Jahr 2024 5,40 Euro (30 Prozent) behalten.