
Arbeitnehmer kurz vor Rente bei Kündigung weniger schutzwürdig – Bundesarbeitsgericht
Arbeitgeber müssen bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl vornehmen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass Arbeitnehmer, die kurz vor der Rente stehen, weniger schutzwürdig sind als andere.




























