Tod des Partners: Sozialamt darf Miete zwölf Monate nicht kürzen, auch die 150-Prozent-Grenze greift nicht
Der Partner ist gestorben, die Wohnung plötzlich zu groß für die Behörde: Ein klares Gesetz bewahrt Hinterbliebene in der Grundsicherung mindestens ein Jahr lang vor dem Umzugsdruck.
