
Verpflichtungsverwaltungsakt bei neuer Grundsicherung: Termin verpasst, Rechte weg – was jetzt gilt!
Die neue Grundsicherung ab 2026 sorgt für eine drastische Verschärfung der Sanktionen im Jobcenter: Schon nach nur einem verpassten Pflichttermin ist der bisherige Kooperationsplan Geschichte und die Mitwirkungspflichten werden per Verpflichtungsverwaltungsakt einseitig festgesetzt. Wer wiederholt Termine versäumt, muss mit massiven finanziellen und existenziellen Konsequenzen rechnen – bis hin zur Totalsanktion. Einzelheiten in folgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!










































































