
Wohngeld und Datenabgleich: Was Behörden ab 2026 über Ihr Einkommen wirklich sehen
Beim Wohngeld findet 2026 ein automatisierter Datenabgleich nach § 33 WoGG statt, der vierteljährlich Renten, Kapitalerträge, Sozialleistungen und Meldedaten prüft. Ziel ist, unberechtigte Zahlungen zu verhindern; Wohngeldempfänger behalten dabei umfangreiche Datenschutzrechte, müssen aber mit konsequenteren Kontrollen und möglichen Rückforderungen bei Falschangaben rechnen.




























