
Volle Erwerbsminderungsrente: Neue Chancen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung können eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wenn sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können und bestimmte Wartezeiten erfüllen. Für Beschäftigte in Werkstätten gelten dabei Sonderregeln: Nach 20 Jahren Versicherungszeit besteht oft ein Rentenanspruch, ohne dass die Tätigkeit in der WfbM aufgegeben werden muss.



























