
60.000 Euro Vermögen: Wann 2026 trotzdem Wohngeld drin ist
Beim Wohngeld zählen Rücklagen nicht automatisch als Ausschlussgrund. 2026 gelten 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro je weiterer Person als Richtwerte für zulässiges Vermögen. Besonders für Ältere können Gerichte im Einzelfall sogar ein höheres Schonvermögen anerkennen.




























