
Erbschaft bei Grundsicherung bzw. Bürgergeld – glasklares Urteil Landessozialgericht
Das LSG München (L 16 AS 18/23 B ER) stuft einen Miterbenanteil an einer Millionen-Immobilie als verwertbares Vermögen ein und verneint einen Bürgergeldanspruch. Das Gericht zeigt, dass ohne nachweisbare Verwertungsbemühungen weder Zuschuss- noch Darlehensleistungen nach dem SGB II beansprucht werden können




























