
Änderungen beim P-Konto zu Januar 2026? So hoch ist dein Freibetrag wirklich!
Zum 1. Januar 2026 treten beim P‑Konto selbst keine völlig neuen Sonderregeln in Kraft – entscheidend sind die seit 1. Juli 2025 erhöhten Pfändungsfreigrenzen, die bis 30. Juni 2026 gelten und direkt auf das Pfändungsschutzkonto durchschlagen. Für Verbraucher bedeutet das: Der Grundfreibetrag von 1.560 Euro monatlich bleibt auch Anfang 2026 geschützt, während die nächste Anpassungsrunde der Pfändungstabellen erst zum 1. Juli 2026 erwartet wird. Einen Überblick über den Pfändungsschutz 2026 mittels P-Konto hier auf Bürger & Geld!










































































