Häufige Irrtümer bei Schwerbehinderung – und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen
Beschäftigte mit einer anerkannten Schwerbehinderung (GdB ≥ 50) und Gleichgestellte (GdB 30/40 mit Bescheid der Agentur für Arbeit) genießen 2025 besondere Schutzrechte im Arbeitsleben – von Zusatzurlaub bis zum besonderen Kündigungsschutz. Der nachfolgende Überblick, präsentiert von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklärt die wichtigsten gesetzlichen Ansprüche, räumt mit häufigen Missverständnissen auf und zeigt Praxis-Tipps für die Durchsetzung der eigenen Rechte.