
Bürgergeld: Die 50-Euro-Bagatellgrenze für Rückforderungen – Was Sie wissen müssen
Das Bürgergeld-Gesetz hat eine Bagatellgrenze von 50 Euro für Rückforderungen eingeführt, um Verwaltungskosten zu sparen und Bürokratie abzubauen. Hier erfahren Sie die Details.




























