
Pfändungsfreigrenze 2025 / 2026: Pfändungstabelle ab 1. Juli um 4 % erhöht
Zum 1. Juli 2025 sind die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angehoben worden. Die neue Pfändungstabelle 2025 / 2026 ist im Bundesgestzblatt veröffentlicht und schützt das Existenzminimum von Schuldnern noch stärker als bisher. Welche Beträge künftig unpfändbar sind und wie sich Unterhaltspflichten auswirken, erklären wir in unserem Beitrag!




























