Rente im Oktober: Mehr Geld, neuer Termin, Heizkostenzuschuss endet

Der Oktober 2023 hält viele Änderungen und Neuerungen bereit, die gerade für Rentner wichtig und interessant sind.

Rente: Wichtige Änderungen und Termine für Rentner im Oktober 2023
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Hinsichtlich des Themas Rente bringt der Monat Oktober 2023 einiges an Änderungen und Neuerungen mit sich, die für Rentner interessant sein können. Dabei geht es nicht nur um die Altersrente oder den Renten-Auszahlungstermin.

Es geht auch um Gaspreise und um das Verfahren zur Feststellung eines Pflegegrades, das insbesondere für ältere Menschen wichtig ist.

In nachfolgendem Artikel haben wir einige Fakten zusammengestellt.

Auszahlungstermin für die Rente im Oktober 2023

Die Rentenzahlungen im Oktober 2023 erfolgt am Dienstag den 31.10.2023, dem letzten Werktag bzw. Bankarbeitstag. Je nachdem, ob es sich um eine vorschüssig oder nachschüssig gezahlte Rente handelt, ist dieser Tag also der Zahltag für die Oktober-Rente oder die November-Rente.

Neuere Renten werden nicht, wie das Bürgergeld, im Voraus gezahlt, sondern am Ende des Monats für dem vergangenen Monat.

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Der Oktober 2023 bringt (nicht nur) für Rentner einiges an Änderungen und Neuerungen, die wir hier zusammenfassen.

Oktober als Beginn der Rente für viele Geburtsjahrgänge

Im Oktober 2023 können wieder einige Arbeitnehmer in Rente gehen. Und zwar aus unterschiedlichen Geburtsjahrgängen. Das hängt damit zusammen, dass es unterschiedliche Altersrenten gibt, die unterschiedliche Renten-Wartezeiten voraussetzen. So gibt es die Regelaltersrente, die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Wir haben also vier Arten von Altersrenten. Also gibt es vier unterschiedliche Geburtsjahrgänge, die mit der Rente erstmals zum 1. Oktober 2023 beginnen können:

– Die Geburtsjahrgänge vom 2.10.1957 bis einschließlich 1.11.1958 können mit der Regelaltersrente (ohne Abschlag) beginnen,

– Die Geburtsjahrgänge vom 2.01.1962 bis 1.02.1962 können mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen (mit 10,8% Abschlag) beginnen,

– Die Geburtsjahrgänge vom 2.09.1960 bis 1.10.1960 können mit der Altersrente für langjährig Versicherte (mit 12 % Abschlag und 35 Jahren Wartezeit) beginnen,

– Die Geburtsjahrgänge vom 2.07.1959 bis 1.08.1959 können mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag, aber – wie der Name sagt – mit 45 Jahren Wartezeit) beginnen.

Frist zur Steuererklärung für letztes Jahr auch für Rentner

Wer als Rentner seine Steuererklärung für das letzte Jahr noch abgeben muss und dies ohne Hilfe eines Steuerberaters machen möchte, der muss die Steuererklärung bis zum 02.10.2023. beim Finanzamt abgegeben haben. Dortiger Zugang entscheidet. An sich Endet die Frist am 30.9.. Dieser Tag ist aber ein Samstag, so dass sich gesetzlich eine Fristverlängerung bis zum Ende den nächsten Werktages ergibt. Eine Fristversäumung kann Bußgelder nach sich ziehen.

Heizkostenzuschuss auch für Rentner – Fristablauf droht

Die Möglichkeit, einen Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl oder anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen zu erhalten, endet Ende Oktober 2023.

Man muss einen Antrag stellen, um vom bereitgestellten Budget des Bundes bis zu 2.000 Euro ausgezahlt zu erhalten. Ob ein Antrag im Oktober aber noch erfolgversprechend ist , ist zweifelhaft, da die Fördermittel begrenzt sind. Es gilt das Motto: wer zuerst kommt, malt zuerst.

Ein Antrag kann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Die Höhe der Härtefallbeihilfe beträgt 80 Prozent der Summe, die über die doppelten Kosten hinausgehen.Sie müssen allerdings 100 Euro übersteigen.

Für Nutzer von Gas oder Fernwärme gibt es keinen Anspruch auf den Zuschuss.

Gas wird billiger – nicht für alle

Ab Oktober entfällt die Regelenergieumlage von bisher 0,57 Cent je kWh und die sogenannten Konvertierungsumlage von bisher 0,038 Cent je kWh. Pro 10000 kWh ergibt sich eine Ersparnis von ca 35 Euro.

Das Problem ist, das die Verbilligung nicht automatisch an die Verbraucher weitergegeben wird. Nur für Neukunden dürfte es deshalb eine Ersparnis beim Gaspreis geben. Wer kann, sollte den Gasversorger im Oktober wechseln. Gerade, wer eine nich sehr hohe Rente bezieht, sollte dies in Erwägung ziehen.

Schneller Pflegegeld erhalten – Antragsverfahren zügiger

Ab Oktober 2023 sind die gesetzliche Pflegekassen verpflichtet, innerhalb bestimmter gesetzlicher Fristen über einen Antrag auf Feststellung des Pflegegrades zu entscheiden. Wird die Frist überschritten, so muss die Pflegekasse pro Woche, die die Frist überschritten wird, 70 Euro an den Versicherten und Antragsteller zahlen.

Das ist insbesondere für Rentner interessant, denn von dieser Personengruppe werden sehr viele Anträge auf Feststellung eines Pflegegrades gestellt.

Das gilt allerdings nur, wenn die Pflegekasse eine Fristüberschreitung zu verantworten, also zu vertreten hat. Tritt eine nicht von der Pflegekasse zu vertretende Verzögerung ein, muss der Antragsteller beispielsweise in ein Krankenhaus, so läuft die Frist mit Beendigung der Verzögerung weiter. Im Klartext: Die Frist beginnt mit der Antragstellung und wird durch die Verzögerung angehalten, nicht unterbrochen. Nach Wegfall des Verzögerungsgrundes läuft sie also weiter und beginnt nicht von vorn.

Gleiches gilt in dem Fall, dass die Pflegekasse die Versicherten auffordert, noch zwingend erforderliche Unterlagen einzureichen. Auch dann wird die Frist nur zum Eingang der Unterlagen gestoppt. Sie läuft dann weiter.