Selbständige und Freiberufler haben Anspruch auf Bürgergeld – ja oder nein?

Selbständige und Freiberufler haben Anspruch auf Bürgergeld.
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Das neue Bürgergeld gibt es seit Januar 2023. Haben auch Selbständige einen Anspruch auf das Bürgergeld, wenn ihr Verdienst nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu decken?

Bürgergeld gibt es für Menschen ohne Arbeit und für Arbeitnehmer mit zu geringem Gehalt für den eigenen oder den Lebensunterhalt ihrer Familie. Und Freiberufler und Selbständige?

In kurzen Sätzen: Was ist neu beim Bürgergeld? Und profitieren auch Selbständige davon?

  • Der Regelsatz ist erhöht worden, um 53 Euro für Alleinstehende.
  • Es wurde eine Karenzzeit von einem Jahr für Vermögen und Mietkosten eingeführt. Erst nach Ablauf des Jahres wird das Schonvermögen gekürzt und aus einer zu teuren Wohnung muss ausgezogen werden.
  • Man darf zum Bürgergeld mehr dazuverdienen.
  • Keine Vermittlung um jeden Preis, Weiterbildung und Fortbildung werden gefördert. Als Anreiz gibt es sogar einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro im Monat.
  • Und: das alles gilt auch für Selbständige. Wer selbständig ist und die Tätigkeit nicht mehr genug Gewinn erwirtschaftet, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann Bürgergeld beantragen. Die Selbständigkeit muss nicht aufgegeben werden.

Auch Selbstständige erhalten Bürgergeld, wenn sie in Not geraten

Was bringt das neue Bürgergeld für Selbständige, bei denen das Geld nicht (mehr) reicht? Wann sollte ein Selbständiger oder Freiberufler Bürrgergeld beantragen? Was muss dabei beachtet werden?

Was bedeutet das Bürgergeld für Selbständige?

Das neue Bürgergeld dient der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums. Gerade Soloselbstständige und Kleinunternehmer können sehr schnell in diesen Bereich abrutschen. Das zeigen nicht nur die Erfahrungen mit de Corona-Pandemie.


Wer bekommt Bürgergeld?

Folgende Voraussetzungen müssen für den Bezug von Bürgergeld gegeben sein

– Bedürftigkeit

– Erwerbsfähigkeit

– dauerhafte Auftenthaltsberechtigung in Deutschland

Eine Arbeitnehmereigenschaft ist nicht gefordert. Deshalb können auch Selbständige oder Freiberufler Bürgergeld beantragen. Voraussetzung ist, dass die selbständige Tätigkeit nicht mehr genug Gewinn erwirtschaftet, um ein Leben über dem Existenzminimum sicherzustellen.

Wer als Selbständiger Bürgergeld beantragt, muss die Selbständigkeit nicht aufgeben. Hier gibt es die Parallele zu Arbeitnehmern: auch diese können neben dem Arbeitsverhältnis Bürgergeld beziehen, wenn das Gehalt zu niedrig zum Leben ist. Das Gehalt wird dann durch das Bürgergeld aufgestockt. Genauso verhält es sich mit dem Gewinn bei selbständig tätigen Personen. Auch sie werden zu sog. Aufstockern.

Das Jobcenter prüft jedoch, ob ein Arbeitsverhältnis ein Weg aus dem Bezug von Bürgergeld sein kann. Dann muss die Selbständigkeit aufgegeben und eine abhängige Arbeitsstelle angetreten werden. Es sei denn, man entwickelt einen überzeugenden Plan, das eigene Unternehmen wieder in die lebenserhaltende Gewinnzone zu bringen.

Fazit: Das Bürgergeld ist eine Lösung für die Not – auch für Selbstständige

Das Bürgergeld hat die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen, die zu wenig Einkommen haben, umgestaltet.

Es gibt mehr Geld, höhere Vermögensfreigrenzen und Einkommensfreigrenzen. Auch Selbständige profitieren davon. Sie sollten Bürgergeld beantragen, wenn die Umsätze wegbrechen. Man muss nicht sofort umziehen under angespartes Vermögen für den Lebensunterhalt einsetzen.

Da der Antrag auf Bürgergeld nicht zurückwirkt, sollte er möglichst früh gestellt werden, sonst verliert man Geld. Mit Hilfe des Jobcenters kann man eine Notlage überbrücken und als Selbständiger schauen, ob und wie man das eigene Unternehmen wieder rentabel und lebensfähig machen kann.