Was ändert sich: Bürgergeld statt Hartz IV

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So richtig konnte die Ampel die Bürger von ihrer Regierungsarbeit noch nicht überzeugen. Mit dem Bürgergeld bringt sie nun aber eine große Sozialreform auf den Weg. In den letzten Monaten wurde im Bundeskabinett heftig und viel über das neue Bürgergeld diskutiert. Aber hält das Bürgergeld auch, was die Politiker versprechen und was ändert sich überhaupt? Nachfolgend sind alle wichtigen Änderungen zusammengefasst.

Erhöhte Regelsätze ab dem 1. Januar 2023

Die Lebenshaltungskosten steigen und auch die Nutzung von Energie reißt gerade bei Bedürftigen ein weiteres Loch in die Kasse. Die Anhebung des Regelsatzes wäre unabhängig von der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewesen. Einen entsprechenden Beschluss gab es seitens der Koalitionsspitzen bereits mit dem dritten Entlastungspaket. Demnach wird der Regelsatz im Vergleich zu Hartz IV dann durchschnittlich um ca. 50 Euro erhöht. Den Sozialverbänden geht die Erhöhung allerdings nicht weit genug und es gab auch von anderer Seite Kritik. Die 50 Euro können die steigenden Lebenshaltungskosten nicht auffangen. Zumal auch die Versorgung mit Lebensmittel an anderer Stelle teilweise zum Erliegen gekommen ist. Die Tafeln waren schon vor der Pandemie am Limit und nun werden sie mit einer hohen Anzahl an ukrainischen Kriegsflüchtlingen konfrontiert. Auch die Sozialkaufhäuser weisen auf immer mehr soziale Ungerechtigkeit hin. Deutschland hat viele Defizite, wenn es um die Grundsicherung geht. Eine Gesetzesänderung und die Einführung des Bürgergeldes löst diese Probleme nicht. Da klingt es schon grotesk, wenn die Ampelpolitiker voller Stolz verkünden, dass man in Zukunft milder mit den Grundsicherungsbeziehenden umgehen will.

Sanktionen werden ausgesetzt

Der milde Umgang beinhaltet dann bald auch die vorübergehende Aussetzung von Sanktionen. Das soll auch dann gelten, wenn Bürgergeld-Berechtigte nicht zufriedenstellend mit dem Jobcenter kooperieren. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine wirkliche Änderung handelt. Auch die Sanktionen waren schon vorab gesetzlich gestrichen worden. Generell sollen Kürzungen zukünftig nur noch in seltenen Fällen vorgenommen werden. Die Möglichkeiten des Jobcenters werden stark eingeschränkt. Das gilt insbesondere, wenn Leistungsempfänger/innen die Termine im Jobcenter versäumen. Selbst bei den Pflichtverletzungen will man ab Januar mildere Sanktionen auf den Weg bringen. Eine Pflichtverletzung besteht dann, wenn die Bezieher/innen eine zumutbare Arbeit ablehnen. Zukünftig wird es erst nach einem halben Jahr Karenzzeit Sanktionen geb

Mehr Anreize für Betroffene

Politiker aller Parteien wollen mit der Einführung des neuen Bürgergeldes auch Anreize schaffen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach in diesen Zusammenhang von einem angestrebten Ziel. Demnach sollen die Veränderungen die Menschen nun auch über Ausbildungen in eine Arbeit bringen. Der Vorsitzende der Grünen-Fraktion Andreas Audretsch brachte es noch deutlicher auf den Punkt. Er sagte gegenüber der Presse, dass die Sanktionen kontraproduktiv und demütigend seien. Deshalb sollen indessen mit der Änderung auf Bürgergeld endlich positive Anreize geschaffen werden. Es soll auch eine Weiterbildungsprämie eingeführt werden. Der Ansatz ist durchaus überlegt und könnte sich tatsächlich positiv auswirken. Dem gegenüber steht, dass zwei Drittel der Leistungsbezieher nicht über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Das Vermögen bleibt zwei Jahre lang unbeachtet

Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass das Vermögen zwei Jahre lang unbeachtet bleibt. Auch dieser Schritt war überfällig und wird in anderen Ländern längst praktiziert. Wer zukünftig Bürgergeld bezieht, darf zwei Jahre lang ein zusätzliches Vermögen bis zu 60.000 Euro haben. Auch in Bezug auf die Wohnungsgröße will man in den ersten zwei Jahren keine Sanktionen aussprechen. Leistungsberechtigte dürfen dann 24 Monate in ihren bisherigen Wohnräumen bleiben, unabhängig davon, ob die Wohnungsgröße nun angemessen ist oder nicht. Erst nach zwei Jahren soll dann eine genaue Prüfung stattfinden. Aber auch dabei soll das eigene Vermögen weniger stark beachtet werden.

Eine bessere Kooperation aller Beteiligten

Viele Leistungsberechtigte fühlen sich von Mitarbeiter/Innen des Jobcenters von oben herab behandelt. Es gab auch viel Kritik hinsichtlich der Bemühungen, Menschen wieder in Arbeit zu bringen. Oftmals wurde nur nach einem Schema gearbeitet. Eine individuelle Berücksichtigung gab es nicht. Das soll sich jedoch drastisch ändern. Die Ampelpolitiker verlangen mehr Kooperation. Die Mitarbeiter/innen des Jobcenters sollen in Zukunft auf Augenhöhe mit den Leistungsberechtigten kommunizieren. Insbesondere die individuellen Wünsche jedes Einzelnen sollen in eine berufliche Planung einfließen. Der Grünen-Vorsitzende Andreas Audretsch will auch hier bald mehr Kooperation und setzt auf ein harmonisches Miteinander. Selbst der Schriftverkehr soll seitens des Jobcenters verständlicher und in erster Linie freundlicher werden. Es macht nachdenklich, dass man dafür erst einen Beschluss auf den Weg bringen musste. Ein freundlicher Umgang miteinander sollte doch eigentlich selbstverständlich sein.