Weihnachtsgeld während Elternzeit – das sollten Sie wissen!

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ist oft im Tarifvertrag geregelt. Doch wird es auch während der Elternzeit gezahlt. Wir beantworten diese Frage.

Weihnachtsgeld während Elternzeit – das sollten Sie wissen!
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Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmer in der Regel im Dezember erhalten. Es dient als Anerkennung für die erbrachte Leistung im vergangenen Jahr.

Elternzeit ist eine berufliche Auszeit von bis zu 3 Jahren nach der Geburt eines Kindes, die Arbeitnehmern und Beamten zusteht. Eltern in Elternzeit erhalten in aller Regel das Elterngeld.

Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, haben grundsätzlich auch Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings kann dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.

Wie ist es aber mit dem Weihnachtsgeld? Ist es möglich, Weihnachtsgeld während der Elternzeit zu erhalten? Die Antwort hierauf kann nicht pauschal gegeben werden; sie hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab.

Wir  beantworten diese Frage in nachfolgendem Artikel und erklären die Voraussetzungen, unter denen Weihnachtsgeld während der Elternzeit gezahlt bzw. beansprucht werden kann.

Weihnachtsgeld in der Elternzeit aufgrund Tarifvertrag

Weihnachtsgeld während Elternzeit - was man hierzu wissen sollte.

Auch während der Elternzeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Möglicherweise wird es jedoch nur anteilig, also gekürzt, gezahlt.

Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, haben grundsätzlich auch Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings kann dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.

In den meisten Fällen ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld vertraglich geregelt. Der Vertrag sieht in der Regel vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn er am 31. Dezember des Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit ist oft auch in den Tarifverträgen geregelt, die für diese Branchen gelten. Nachfolgend führen wir die zwei wichtigsten dieser Tarifverträge auf, die einen Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit statuieren.

Quelle: DGB

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt, dass das Weihnachtsgeld anteilig für die Monate gezahlt wird, in denen Arbeitsleistung erbracht wurde. Das bedeutet: wenn man beispielsweise sieben Monate im Jahr gearbeitet und sechs Monate in Elternzeit war, hat man Anspruch auf 7/12 des vertraglichen Weihnachtsgeldes.

Tarifvertrag der IG Metall

Der Tarifvertrag der IG Metall regelt ebenfalls, dass während der Elternzeit ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Die Höhe des Anspruchs richtetet sich ebenfalls nach dem Verhältnis von Zeit, die gearbeitet wurde und Zeit, die in Elternzeit verbracht wurde.  Darüber hinaus spielen weitere Faktoren für die Höhe des Weihnachtsgeldes eine Rolle, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das gilt jedoch für alle Arbeitnehmer.

Weihnachtsgeld während Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften

Die Regelung des Weihnachtsgeldes während der Elternzeit im Beamtenrecht ist unterschiedlich, je nachdem, ob das Bundesbeamtenrecht oder die Länder-Beamtenrechte einschlägig sind.

Im allgemeinen besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit für Beamten. Die Höhe des Anspruchs ist wiederum abhängig von dem Verhältnis der Zeiten der Arbeit und der Elternzeit im jeweiligen Jahr.

Weihnachtsgeld in Elternzeit aufgrund arbeitsrechtlicher Individualvereinbarung

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit kann auch individuell im Einzelarbeitsvertrag geregelt werden. Oftmals gibt es eine Klausel hierzu im Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen man während der Elternzeit Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommt.

Auswirkungen des Bürgergeldes auf das Weihnachtsgeld

Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind und ergänzend Bürgergeld beantragen müssen, behalten ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld (sofern er arbeitsvertraglich gegeben ist). Allerdings wird das Weihnachtsgeld mit dem Bürgergeld verrechnet, wenn es die Hinzuverdienstgrenzen überschreitet. Einzelheiten hier:

Weihnachtsgeld und Bürgergeld