Jetzt finanziellen Leistungen 2024 für Familien beantragen – eine Übersicht!

Der Staat hält viele Leistungen für Familien bereit. Viele wissen jedoch nicht, wie dieses Geld beantragt werden muss. Wir geben einen Überblick.

Jetzt finanziellen Leistungen 2024 für Familien beantragen - eine Übersicht!
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Familien sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und verdienen daher besonderer Unterstützung. In Deutschland gibt es deshalb eine Reihe staatlicher Leistungen, die Familien in ihrer finanziellen und sozialen Situation entlasten.

Wir geben in nachfolgendem Beitrag einen Überblick über die staatlichen Leistungen für Familien und zeigen auch, wo sie beantragt werden können. Dies ist momentan noch bei sehr unterschiedlichen Behörden der Fall. Für Kinder soll die Kindergrundsicherung vieles vereinheitlichen und bündeln. Doch diese Leistung wird es erst 2025 geben.

Nachfolgend nun die aktuellen Leistungen für Kinder und Familien.

Kindergeld

Kindergeld und mehr für die Familie beantragen.

Familien können unterschiedliche staatliche Leistungen beantragen und haben so mehr Geld für die Familie zur Verfügung.

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten staatlichen Leistungen für Familien. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern an alle Familien mit minderjährigen Kindern gezahlt. Der Betrag pro Kind beträgt derzeit 250 Euro pro Monat.

Weitere Hinweise zum Kindergeldantrag hier bei der Bundesagentur für Arbeit.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine weitere finanzielle Leistung für Familien mit geringem Einkommen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und kann bis zu 250 Euro pro Monat betragen.

Der Kinderzuschlag kann beim örtlichen Sozialamt beantragt werden

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe sollen sicherstellen, dass alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für Schulausflüge, Mittagessen in der Schule und die Teilnahme an außerschulischen Aktivitäten.

Die Leistungen zur Bildung und Teilhabe werden beim Jobcenter oder örtlichen Sozialamt beantragt.

Wohngeld

Wohngeld ist eine Leistung, die Familien mit geringem Einkommen für ihre Miete oder Wohnkosten erhalten können. Der Betrag richtet sich nach dem Einkommen, der Miete und der Wohnfläche.

Unterhaltsvorschuss

Wenn ein Elternteil nicht oder nicht vollständig für den Unterhalt seines Kindes aufkommt, kann der andere Elternteil Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Leistung, die Eltern nach der Geburt oder Adoption eines Kindes erhalten können. Es soll den Eltern ermöglichen, sich in dieser Zeit voll und ganz um ihr Kind zu kümmern. Das Elterngeld kann bis zu 18 Monate lang bezogen werden und beträgt bis zu 1.800 Euro pro Monat.

Mutterschaftsleistungen

Mutterschaftsleistungen sind dafür da, das Einkommen sicherzustellen, wenn  während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes Beschäftigungsverbote zum Mutterschutz bestehen.

Bürgergeld

Das Bürgergeld ist eine Auffangleistung für Familien und wird bei Hilfebedürftigkeit gezahlt, wenn mindestens ein Familienmitglied dem Grunde nach erwerbsfähig ist.

Hinweise zum Antrag finden Sie hier: Bürgergeld beantragen