Schlechte Noten – Jetzt Nachhilfeunterricht vom Jobcenter bezahlen lassen

Die Schul-Zeugnisse sind da und die Noten sind nicht so gut, wie Sie sich das als Eltern gewünscht hätten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Nachhilfeunterricht vom Jobcenter bezahlt bekommen.

Zeugnis und Schulnoten schlecht? Nachhilfe vom Jobcenter oder Amt bezahlen lassen!
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Die Zeugnisse des ersten Schulhalbjahres 2023/2024 sind da und die Noten Ihres Kindes sind nicht so gut, wie Sie sich das gewünscht hätten? Das ist für Eltern oft ein Grund zur Sorge. Schließlich ist Bildung wichtig für die Zukunft des Kindes. Doch keine Panik! Es gibt einige Dinge, die Sie tun können, um Ihrem Kind zu helfen, seine Noten zu verbessern.

In unserem Artikel gehen wir insbesondere auf die Möglichkeiten ein, die Eltern mit geringem Einkommen haben. Können Sie Kosten von Nachhilfeunterricht vom Staat bezahlt erhalten?

Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserem Beitrag.

Was Eltern tun können, wenn die Noten nicht stimmen

Nachhilfe wird vom Jobcenter bezahlt als Teil der Leisungen für Bildung und Teilhabe

Sind die Schulnoten oder das Zeugnis schlecht, kann Nachhilfeunterricht den Kindern helfen. Die Kosten werden u.U. vom Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes übernommen.

Wenn die Noten Ihres Kindes nicht gut sind, sollten Sie als Eltern zunächst das Gespräch mit Ihrem Kind suchen. Besprechen Sie mit ihm, warum die Noten schlecht sind. Liegt es an Schwierigkeiten in einem bestimmten Fach? Oder hat Ihr Kind Probleme mit dem Lernen allgemein?

Wenn Sie die Ursache für die schlechten Noten kennen, können Sie gezielte Maßnahmen ergreifen. Wenn Ihr Kind Schwierigkeiten in einem bestimmten Fach hat, kann Nachhilfe das Mittel der Wahl sein, um die Noten zu verbessern.

Wenn Ihr Kind Probleme mit dem Lernen allgemein hat, können Sie ihm helfen, Lernstrategien zu entwickeln. Auch hier ist professionelle Hilfe möglich.

Nachhilfe gegen schlechte Schulnoten und für bessere Zeugnisse

Eine Möglichkeit, die Noten zu verbessern, ist Nachhilfe. Nachhilfe kann dabei helfen, die Lücken in den Kenntnissen des Kindes zu schließen und ihm neue Lernstrategien zu vermitteln. Wenn Sie überlegen, Ihrem Kind Nachhilfe zu besorgen, sollten Sie sich zunächst informieren, welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt. Es gibt private Nachhilfeinstitute, aber auch Nachhilfelehrer, die freiberuflich arbeiten.

Nachhilfe als Leistung für Bildung und Teilhabe

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, können Sie die Kosten für Nachhilfe von der Behörde erstattet bekommen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ein staatliches Programm, das Familien mit geringem Einkommen bei der Finanzierung von Bildung und Teilhabe unterstützt. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Nachhilfe, Schulbedarf, Klassenfahrten und Sportvereine.

Insbesondere Eltern, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Um Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen, müssen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Der Antrag kann online oder per Post gestellt werden. Zuständige Behörde ist das Jobcenter oder das Sozialamt.

Welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, hängt von der Art der Leistung ab. Für Nachhilfe benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Das letzte Zeugnis Ihres Kindes
  • Eine Bescheinigung der Schule, dass Ihr Kind Nachhilfe benötigt und dass diese nicht selbst durch die Schule angeboten wird
  • Einen Kostenvoranschlag für die Nachhilfe

Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. In dem Bescheid wird festgelegt, wie hoch der Zuschuss für die Nachhilfe ist und für welchen Zeitraum er gezahlt wird.

Zusammenfassung zu schlechtes Schulzeugnis und Nachilfe

Wenn die Noten Ihres Kindes nicht stimmen, ist das kein Grund zur Panik. Es gibt einige Dinge, die Sie tun können, um Ihrem Kind zu helfen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind, informieren Sie sich über Nachhilfeangebote und prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

Quellen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Eigene Recherche