Sozialgericht: Bürgergeld Regelsatz Erhöhung ohne Chance

Sozialgericht: Bürgergeld Regelsatz Erhöhung ohne Chance
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Der Bürgergeld Regelsatz würde zum 1. Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahr um etwas mehr als 10 Prozent erhöht. Die Lebensmittelpreise hingegen sind aufgrund der Inflation weitaus höher gestiegen. Reicht der Bürgergeld Satz zum Leben? Ein Sozialgericht sagt: ja, der Bürgergeld Regelsatz ist hoch genug.

Musterklage gegen den Bürgergeld Regelsatz

Mit Hilfe eines Sozialverbandes hatte ein (jetzt) Bürgergeld-Bezieher Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf erhoben, weil seiner Ansicht nach der Bürgergeld Regelsatz zu niedrig sei, um den Lebensunterhalt davon sicherzustellen.

Das Urteil des Sozialgerichts, das die Höhe des Regelsatzes (Bürgergeld Satz) als verfassungskonform ansieht, ist nicht rechtskräftig, da der Kläger mit Hilfe des Sozialverbandes Berufung eingelegt hat. Es soll eine Entscheidung des Bundessozialgerichts herbeigeführt werden; zunächst aber ist das Landessozialgericht am Zug.

Anpassung des Regelsatzes fehlerhaft?

Das Klageverfahren wurde bereits vor Einführung des Bürgergeldes angestrengt und richtete sich gegen die Art und Weise der Fortschreibung der Regelsätze. Seinerzeit wurde um weniger als 1 % angepasst ( von 2021 zu 2022). Nach Ansucht des Klägers und des ihn unterstützenden Sozialverbandes reichte die Erhöhung nicht zur Sicherstellung des Lebensunterhalts aus.

Mit Einführung des Bürgergeldes wurde die Berechnungsmethode zur Anpassung des Bürgergeld – Regelsatzes geändert. Dennoch dürfte der gegenwärtige Regelsatz zu niedrig sein, um den Lebensunterhalt eines Bürgergeld-Beziehers und seiner Familie sicherzustellen. Das gilt insbesondere angesichts stark gestiegener Stromkosten.

Rechtsstreit für ein existenzsicherndes Bürgergeld

Der Kläger sah sein Existenzminimum durch die damalige Höhe des Bürgergeld-Regelsatzes nicht sichergestellt. Er hatte sich der Hilfe eines Sozialverbandes versichert und ein Musterfahren gegen die Höhe des Bürgergeld – Regelsatzes auf den Weg gebracht.

Urteil des Sozialgerichts: Bürgergeld Regelsatz ist verfassungsgemäß

Das Sozialgerichts Düsseldorf hat unter dem Aktenzeichen: S 40 AS 1622/22 entschieden, dass der Regelsatz und die Regelsatzfortschreibung verfassungsgemäß sei. Die Klage wurde abgewiesen. Die SGB II Leistung (heutiges Bürgergeld) sei nicht verfassungswidrig niedrig.

Das Sozialgericht urteilte, dass die Inflationsrate erheblich gestiegen und die Kaufkraft sei dadurch reduziert worden. Das bedeute aber keine Verfassungswidrigkeit, weil mit der Einführung des Bürgergelds zum 1. Januar 2023 der Regelsatz um mehr als 10 Prozent angehoben worden sei. Dadurch sei die Inflation zum Jahreswechsel 2022 / 2023 ausgeglichen worden.

Das Sozialgericht argumentiert weiter, dass das Bürgergeld insbesondere für Familien mit Kindern in Großstädten so hoch sei, dass „dass Geringverdiener bis Normalverdiener, die keinen entsprechenden Inflationsausgleich erhalten, nicht über ein wesentlich höheres Einkommen verfügen als Sozialleistungsbezieher“. Und weiter bestünde die Gefahr, „dass breite Schichten der Bevölkerung ihre Arbeit aufgeben und von Sozialleistungen leben sollen.“

Dies könne zu einer Gefährdung des Sozialleistungssystems insgesamt führen.

Sozialverband kritisiert die Entscheidung

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat die Entscheidung durch seinen Präsidenten kritisiert. Sie sei mit Vorurteilen belastet.

Zusammenfassung zu Sozialgericht und Regelsatz

Das Wichtigste kurz notiert:

Ein Bürgergeld-Bezieher hat vor dem Sozialgericht Klage gegen die Höhe des Bürgergeld Regelsatzes eingelegt.

Das Sozialgericht hat die Klage abgewiesen, da bei einem höheren Bürgergeld Regelsatz die Gefahr bestehe, dass viele Schichten der Bevölkerung nicht mehr Arbeiten würden und Bürgergeld beziehen. Das gefährde den Sozialstaat.

Gegen dieses Regelsatz – Urteil wurde Berufung zum Landessozialgericht eingelegt.