Bürgergeld bei betrieblicher Ausbildung?

Bürgergeld bei betrieblicher Ausbildung?
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Nach der Schule streben viele junge Menschen eine betriebliche Berufsausbildung an. Manche entscheiden sich auf für ein Studium oder einen geförderten Freiwilligendienst. Eine betriebliche Ausbildung hat für viele aber den Vorteil, dass es eine Ausbildungsvergütung gibt.

Manchmal reicht die Ausbildungsvergütung allerdings nicht aus, um alle Kosten des Lebensunterhalts zu decken? Besteht dann ein Anspruch auf Bürgergeld?

BAB geht dem Bürgergeld vor

Wenn die Ausbildungsvergütung bei einer betrieblichen Ausbildung nicht zum Leben ausreicht, steht nicht das Bürgergeld, sondern vorrangig das BAB zur Verfügung. BAB bedeutet Berufsausbildungsbeihilfe.

Doch auch die Berufsausbildungsbeihilfe ist an Voraussetzungen geknüpft:


Voraussetzungen für BAB

  • Der oder die Auszubildende absolviert eine Berufsausbildung oder nimmst an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teil.
  • Der oder die Auszubildende hat einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (nicht nur schulische) Berufsausbildung.
  • Der oder die Auszubildende kann während der Ausbildung nicht bei Deinen Eltern wohnen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zum Ausbildungsbetrieb insgesamt mehr als zwei Stunden dauern.
  • Alternativ zum zuletzt genannten Punkt; Der oder die Auszubildende ist älter als 18 Jahre und/oder verheiratet und/oder hat ein Kind und wohnt in der Nähe der Eltern Der oder die Auszubildende erhält noch keine mit BAB vergleichbare Leistung
  • Die Agentur für Arbeit prüft und bestätigt, dass eine finanzielle Notlage besteht. Das bedeutet: Besteht ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern, wird kein BAB gezahlt. Das BAB ist also nicht elternunabhängig. Es kommt somit darauf an, wie hoch das Einkommen der Eltern ist.

Leistungen nach dem Bürgergeld–Gesetz für Azubis ausnahmsweise möglich

Wer dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAB hat oder trotz Förderung in einer finanziellen Notlage ist, kann unter Umständen Ansprüche nach dem Bürgergeld-Gesetz haben. Der Anspruch besteht vor allem vor dem Hintergrund von hohen Mietkosten in Großstädten. Der maximal von der BAB vorgesehene Bedarfssatz reicht in manchen Fällen nicht aus. Dann können Azubis mit dem Bürgergeld aufstocken.

Keinen Anspruch auf Regelsatz und dergeleichen haben jedoch Azubis, die mit Vollverpflegung in einem Wohnheim, Internat oder direkt bei den Ausbildenden untergebracht sind.

Manchmal werden die Leistungen nach dem Bürgergeld – Gesetz nur als Darlehen gewährt.

In jedem Fall ist ein Antrag notwendig. Den kann man beim Jobcenter hier Stellen: Bürgergeld beantragen