Bürgergeld online beantragen – geht das?

Bürgergeld online beantragen - geht das?
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Mit der Einführung des neuen Bürgergeldes soll vieles einfacher werden. Das gilt auch für die Beantragung. Die soll auch online und formlos möglich sein. Trotzdem müssen die Antragssteller einige Dinge beachten und auch die Zuständigkeit hinsichtlich der Antragstellung hat sich gegenüber Hartz IV geändert. Nachfolgend gibt es alle wichtigen Tipps.

Ein Online-Antrag ist möglich

Der Antrag auf das Bürgergeld kann online gestellt werden. Allerdings gibt es bisher noch keine verbindlichen Regeln. Laut der Regierung soll die Antragsstellung digital und unkompliziert sein. Ob man dafür ein Online-Formular herunterladen muss oder der Antrag direkt über eine Maske online gestellt werden kann, wird kommunal geregelt. Grundsätzlich ist es aber möglich, den Antrag formlos per E-Mail zu stellen. Alternativ haben Berechtigte auch weiterhin die Möglichkeit, das Antragsformular schriftlich an die zuständige Stelle zu senden oder dort abzugeben. Personen, die nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Antrag einzureichen, können auch direkt vor Ort einen mündlichen Antrag stellen. Inwieweit sich die Vorsätze umsetzen lassen, ist nicht klar. Die Anlaufzeit ist kurz. Zudem haben die meisten Behörden während der Feiertage geschlossen. Damit eine reibungslose Einführung ab Januar 2023 gewährleistet werden kann, müssen alle Vorbereitungen bis zu Beginn der Weihnachtsfeiertage erledigt sein.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Alle Hartz-IV-Angelegenheiten wurden bisher vom Jobcenter bearbeitet. Für das Bürgergeld sind nun die örtlichen Verwaltungen zuständig. Das können die lokale Kommune oder alternativ die Gemeinde- oder Stadtverwaltung sein. Sie sind auch zuständig für die Antragsstellung. Dabei ist es egal, ob der Antrag nur schriftlich per Post oder E-Mail, per Online-Formular oder direkt mündlich gestellt wird. Die kommunalen Verwaltungen entscheiden selbst, wie die Handhabung erfolgt. Es kann sein, dass eine Webseite eingerichtet wird oder der Antrag über eine Maske online ausgefüllt werden kann. Genaue Hinweise findet man auf der Webseite der zuständigen Behörde. Eventuell wird auch eine separate E-Mail-Adresse eingerichtet. So wird gewährleistet, dass der Antrag direkt im federführenden Amt landet und schnell bearbeitet werden kann.

Der Online-Antrag alleine reicht nicht aus

Der formlose Antrag per E-Mail oder über ein Kontaktformular reicht alleine nicht aus, um Bürgergeld zu erhalten. Zusätzlich muss noch ein detailliertes Antragsformular ausgefüllt werden. Abhängig von der kommunalen Stelle kann das Formular auch direkt mit der formlosen Antragsstellung eingereicht oder online ausgefüllt werden. Sollte das nicht möglich sein, dann kann der Fragebogen auch zu einem späteren Zeitpunkt in schriftlicher Form nachgereicht werden. Die Vordrucke sind dann bei der jeweiligen Stelle erhältlich oder können auch online als Print-Datei zur Verfügung stehen. Trotz der vereinfachten Antragsstellung muss überprüft werden, ob der Antragssteller leistungsberechtigt ist. Es ist somit erforderlich, dass sämtliche Nachweise und Dokumente nachgereicht werden müssen. Ob die Nachweise auch online hochgeladen oder per E-Mail gesendet werden können, hängt von der jeweiligen Verwaltung ab.

Eine frühe Antragsstellung ist notwendig

Wer berechtigt ist, der sollte den Antrag auf Bürgergeld früh genug stellen. Vorab reicht eine formlose Beantragung aus. Eine rückwirkende Zahlung des Bürgergeldes kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Grundsätzlich wird das Bürgergeld erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt. Der Tag der Antragsstellung ist das Datum, indem der Antrag bei der örtlichen Verwaltung eingeht. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Antrag vollständig ist. Fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden. Bei den meisten kommunalen und städtischen Verwaltungen erfolgt dann im weiteren Verlauf eine regelmäßige Zahlung zum 1. des Monats. Einige wenige Kommunen zahlen immer monatlich an dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Erfolgt die Antragsstellung beispielsweise am 8. Januar 2023, dann wird das Geld zukünftig immer am 8. des Monats ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf das Bankkonto. Generell ist auch die Ausstellung eines Schecks möglich. Allerdings werden hierfür Gebühren verlangt.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Die Grundvoraussetzung, um Bürgergeld zu erhalten, ist ein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland und eine Bedürftigkeit. Zudem muss der Antragsteller erwerbsfähig sein. Nicht berücksichtigt werden, behinderte und kranke Menschen, die arbeitsunfähig sind. Für Kinder, Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen gelten andere Regelungen, wenn sie mit dem Bürgergeldbezieher in einer Gemeinschaft leben. Dann ist der Erhalt von Bürgergeld auch ohne Nachweis der Erwerbsfähigkeit möglich. Wer schon vorab Hartz IV bezogen hat, der braucht sich um nichts zu kümmern. Hier läuft die Umstellung auf das Bürgergeld automatisch.

Der Bescheid wird immer per Post zugestellt. Das gilt auch, wenn der Antrag online oder per E-Mail gestellt wurde. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, hat man eine Widerspruchsfrist von einem Monat.