Bürgergeld: Stromkosten sollen sofort aus Regelsatz gestrichen werden!

Bürgergeld: Stromkosten sollen sofort aus Regelsatz gestrichen werden!
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Wer Bürgergeld bezieht, erhält neben dem Regelsatz auch Geld für die Kosten der Wohnung, also für die Miete und die Heizkosten. Stromkosten hingegen werden bisher nicht separat vom Jobcenter gezahlt, weil sie im Regelsatz enthalten sind. Das soll sich ändern!

Der Bürgergeld Regelsatz beträgt aktuell 502 Euro für eine alleinstehende Person. Er setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen, so ist etwa Geld für den Kauf von Lebensmitteln darin enthalten, aber auch für Bekleidung. Und – für Strom. Der Anteil im Regelsatz für die Stromkosten beträgt Euro monatlich. Das ist angesichts der Energiekrise in Deutschland zu wenig. Stromkosten sollen deshalb aus dem Regelsatz herausgenommen werden – sofort – und separat im Umfang des Verbrauchs gezahlt werden, wie die Heizkosten – das fordern gegenwärtig viele Wohlfahrtsverbände, insbesondere auch der paritätische Wohlfahrtsverband. Eile sei geboten, die Notlage der auf Bürgergeld angewiesenen Menschen sei sehr akut.

Jobcenter übernimmt die Stromkosten nicht zusätzlich zum Regelsatz

Die Stromkosten, also die Kosten für Haushaltsstrom sind im Regelsatz enthalten. Ein Bürgergeld Bezieher kann für den Strom nicht noch Extra-Geld vom Jobcenter verlangen. Das ist bei den Heizkosten anders, auch dann, wenn mit Strom geheizt wird.

Der Stromkostenanteil am Regelsatz beträgt 8,84 Prozent, also 42,55 Euro, wenn man vom Eckregelsatz von 502 Euro ausgeht.

Das reicht bei weitem nicht aus, da die Stromkosten im vergangenen Jahr um weit mehr als 60 Prozent angestiegen sind.

Stromkosten sollen wie Heizkosten behandelt werden

Wohlfahrtsverbände fordern, dass die Stromkosten aus dem Regelsatz gestrichen und separat in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter gezahlt werden sollen. Auch hier könnte der Grundsatz der Angemessenheit gelten. Diese Regeldung gilt bereits für die Heizkosten, die ebenfalls zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden.

So müsste kein Bürgergeld Bezieher befürchten, mit einer Stromnachzahlung belastet zu werden. Auch die Gefahr der Kappung der Energieversorgung wäre gebannt.

Regelsatz soll auf 725 Euro angehoben werden

Neben der Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz und Extra-Zahlung durch das Jobcenter soll der Regelsatz auf 725 Euro angehoben werden. Das ist unbedingt notwendig, um der Armut, die sich angesichts der hohen Inflation immer weiter ausbreitet, Einhalt zu gebieten – so die Forderung der Wohlfahrtsverbände.

Darlehen bei Stromkostennachzahlung keine Lösung

Gegenwärtig bleibt Bürgergeld Beziehern bei einer hohen Stromkostennachzahlung die Möglichkeit, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen. Das wird auch nur bewilligt, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Begleichung der Forderung in Frage kommen, also ein Bankdarlehen oder ein Darlehen von Verwandten oder Freunden ausscheidet und auch kein ausreichendes Schonvermögen vorhanden ist.

Zusammenfassung zu Stromkosten sollen aus dem Regelsatz gestrichen werden

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Die Stromkosten sollen kurzfristig aus dem Regelsatz gestrichen werden.
  • Die Kosten für Haushaltsstrom sollen vom Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz gezahlt werden – in angemessener Höhe.
  • Die aktuell im Regelsatz für Strom vorgesehene Summe ist angesichts der stark gestiegenen Stromkosten viel zu niedrig.
  • Der Regelsatz soll zudem auf 725 Euro angehoben werden.