Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Einzelperson? Was besagen die Lebensumstände?

Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Einzelperson? Was besagen die Lebensumstände?
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Bürgergeld ist eine Grundsicherungsleistung für hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen. Wer Bürgergeld beantragt, fragt sich vorab: Wie viel Bürgergeld bekomme ich?

Die Antwort kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von der Größe der sogenannten Bedarfsgemeinschaft ab. Handelt es sich um eine alleinstehende Person, so bildet diese allein die Bedarfsgemeinschaft. Eine Einzelperson erhält gegenwärtig im Jahr 2023 502 Euro Bürgergeld als Regelsatz. Ist das alles? Wir zeigen die Einzelheiten in nachfolgendem Artikel

Regelsatz deckt Regelbedarf

Der sogenannten Bürgergeld Regelsatz deckt den entsprechenden Bürgergeld Regelbedarf. Es handelt sich dabei um eine pauschalierte Geldleistung für gesetzlich festgelegte Bedürfnisse in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums. Für eine Einzelperson ist der monatliche Regelbedarf auf gegenwärtig 502 Euro festgelegt. Dies entspricht der sogenannten Regelbedarfsstufe 1.

Daneben gibt es weiter Regelbedarfsstufen für Personen mit anderen Lebensumständen, also Personen, die nicht alleinstehend sind, also nicht allein leben.

Zu den einzelnen Regelbedarfsstufen s. hier: Regelbedarfsstufen und Regelsatz

Wir haben zudem die unterschiedlichen Regelbedarfsstufen in nachfolgender Tabelle zusammengefasst:

Tabelle Regelbedarfsstufen Bürgergeld

Regelbedarfsstufe 1502 € (+53 €)Alleinstehende Person
Regelbedarfsstufe 2451 € (+50 €)Partner einer Ehe oder Lebensgemeinschaft
Regelbedarfsstufe 3402 € (+45 €)Volljährige in einer stationären Einrichtung und nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
Regelbedarfsstufe 4420 € (+47 €)– Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren
– junge Erwachsene unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des Jobcenters ausgezogen sind
Regelbedarfsstufe 5348 € (+39 €)Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren
Regelbedarfsstufe 6318 € (+35 €)Kinder im Alter bis einschließlich 5 Jahren

Weitere Bedarfe neben dem Regelbedarf bzw. Regelsatz

Neben dem Regelbedarf hat eine Alleinstehende Person oft weitere Bedarfe, insbesondere fast immer den Bedarf für die Kosten der Unterkunft. Deshalb zahlt das Jobcenter neben dem monatlichen Regelsatz von 502 Euro für eine alleinstehende Person auch die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizkosten.

Weitere Bürgergeld Leistungen neben dem Regelsatz und der Miete für Einzelpersonen

Das Bürgergeld kennt neben dem Regelbedarf auch Mehrbedarfe in besonderen Lebenssituationen. So gibt es in folgenden Bereichen Mehrbedarfe und entsprechend zusätzliche Zahlungen des Jobcenters:

  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft,
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende,
  • Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige,
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung und
  • Mehrbedarf für Warmwasser

Doch das Bürgergeld Gesetz sieht noch mehr Leistungen und Unterstützung für Anspruchsberechtigte vor. So gibt es für eine Maßnahme, die zu einer abschlussbezogenen Berufsausbildung führt das sogenannte Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich zusätzlich zum normalen Bürgergeld Regelsatz.

Für Weiterbildungen, die nicht abschlussbezogen sind, aber mindestens 8 Wochen dauern, wird der Bürgergeld Bonus in Höhe von monatlich 75 Euro zusätzlich zum Regelsatz gezahlt.


Bürgergeld für eine Person: Einkommensfreibetrag bei aufstockendem Bürgergeld

Reicht das eigene Einkommen zum Lebensunterhalt nicht aus, kann ergänzend Bürgergeld bezogen werden. Als Anreiz dafür, dass die Arbeit nicht aufgebeben wird bzw. eine Arbeit gesucht wird, gibt es Einkommensfreibeträge. So dürfen von einem Einkommen in jedem Fall die ersten 100 Euro behalten werden.

Für höheres Einkommen gibt es mehr Einkommensfreibeträge, die – je nach Einkommenshöhe – zwischen 10 Prozent und 30 Prozent des Einkommens betragen. Der 1. Juli 2023 hat eine weitere Erhöhung der Einkommensfreibeträge (Hinzuverdienstgrenzen) mit sich gebracht: wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient, darf nun 30 Prozent vom Einkommen behalten. Das bedeutet: diese prozentuale Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Im Vergleich zur vorherigen Regelung hat diese Anhebung des Einkommensfreibetrag in dieser Gehaltsgruppe ein Mehr an Geld von maximal 48 Euro für Bürgergeld Bezieher gebracht. Bisher durften nur 20 Prozent in diesem Einkommenssektor anrechnungsfrei behalten werden.

Zusammenfassung Bürgergeld für eine alleinstehende Person (Einzelperson)

Eine Einzelperson erhält als Bürgergeld den aktuellen Regelsatz von 502 Euro pro Monat.

Neben dem Regelsatz werden vom Jobcenter die Kosten der Unterkunft einschließlich der Heizkosten übernommen.

Daneben können in besonderen Lebenssituationen Mehrbedarfe beansprucht werden.

Ab dem 1. Juli 2023 wird für Ausbildungen und Weiterbildungen ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro bzw. ein Bürgergeld Bonus von 75 Euro gezahlt.

Fazit: die Höhe des Bürgergeldes für eine Einzelperson hängt von deren konkreten Lebensumständen ab.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/zusammensetzung-bedarfe

2 Gedanken zu „Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Einzelperson? Was besagen die Lebensumstände?“

  1. Naja. Unser Jobcenter bescheisst uns, wo es nur kann.
    Weder das Geld für den Schulbedarf, noch Heizkosten wollen die (nur teilweise) übernehmen.
    Wir hungern.
    Chancengleichheit für meine Kinder sieht meineserachtens anders aus!

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