Bonuszahlungen: Diese Zusatzleistungen beim Bürgergeld gibt es jetzt

Bürgergeld: zusätzliche Vergünstigungen in vielen Bereichen sofort sichern
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Das Bürgergeld dient der Sicherung eines soziokulturellen Existenzminimums. Es ist eine staatliche Minimalleistung, die ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll. Starttag für das Bürgergeld war der 1. Januar 2023.

Das Bürgergeld besteht aus unterschiedlichen Teilen. Zu nennen sind in erster Linie der Regelsatz, der denn allgemeinen Regelbedarf für das alltägliche Leben abdeckt, den Geldzahlungen für Mehrbedarf und den Kosten der Wohnung zusammen.

Doch das Bürgergeld bietet noch mehr – und das wissen viele Betroffene nicht. Viele Kommunen bieten besondere Vergünstigungen für Bezieher von Bürgergeld an. Welche das sind, lesen sie in unserem Beitrag.

Bürgergeld: die Standardleistungen

Wie eingangs schon angerissen, sind die Bürgergeld Standardleistungen folgende:

Regelsatz: Er deckt die allgemeinen täglichen Ausgaben ab.

KdU: Die Kosten der Unterkunft umfassen die Miete, die Nebenkosten und die Heizkosten

Mehrbedarf: Hier geht es um besondere Gelder z.B. für Schwangere, für Alleinerziehende oder für behinderte Menschen.

Krankenkassenbeiträge: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden im Rahmen des Bürgergeldes übernommen.


Bürgergeld: die Zusatzleistungen für alle

Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Bezieher von Bürgergeld können bei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Früher waren das die Rundfunkgebühren bzw. die GEZ Gebühren. Der Antrag ist bei der Stelle einzureichen, die den Rundfunkbeitrag anfordert.

Befreiung von den Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Wer Bürgergeld bezieht, kann sich von den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen, sobald er eine Summe von 2 Prozent des Regelsatzes an Zuzahlungen geleistet hat. Liegt eine chronische Erkrankung vor, muss sogar nur 1 Prozent des Regelsatzes an Zuzahlungen an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden, um eine Befreiung für das restliche Jahr zu erhalten.

Klassenfahrten, Schulausflüge, Nachhilfe

Zusätzlich zu den allgemeinen Bürgergeldleistungen haben alle Kinder, deren Eltern Bürgergeld beziehen, einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese Geldleistungen decken den Schulbedarf der Kinder ab, also beispielsweise die Kosten für eine Klassenfahrt, für einen Schulausflug, für Nachhilfe. Gezahlt wird aber auch Geld für den allgemeinen Schulbedarf, und zwar also Pauschale zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres.

Bürgergeld: örtliche Zusatzleistungen und Vergünstigungen

Um die soziale Teilhabe von finanziell schlechter gestellten Menschen zu sichern, gibt es in vielen Städten und Kommunen weitere Vergünstigungen und Verbilligungen in den Bereichen Mobilität, Freizeit und Kultur. Leider entscheidet jede Stadt und Gemeinde eigenständig, ob sie solche Vergünstigungen im Bereich Bürgergeld oder Sozialhilfe anbietet. Die nachfolgend beschriebenen Vergünstigungen gibt es somit nicht flächendeckend in ganz Deutschland.


Kostenübernahme für Verhütungsmittel

In einigen Regionen in Deutschland kann bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung die Kostenübernahme für Verhütungsmittel beantragt werden. Das ist zum Beispiel möglich in Berlin und Hannover. Man sollte sich bei seiner Gemeinde vor Ort erkundigen.

Busse und Bahn

Seit dem 1. Mai 2023 gibt es in ganz Deutschland das 49-Euro-Ticket bzw. das Deutschlandticket. Damit kann man den öffentlichen Nahverkehr im gesamten Bundesgebiet für 49 Euro im Monat nutzen. Für Bezieher von Bürgergeld sind die 49 Euro jedoch viel Geld. Im Regelsatz ist für den Verkehr nur eine Summe von ca 40 Euro vorgesehen. Aus diesem Grunde bieten viele Gemeinden ein Sozialticket bzw. ein verbilligtes Deutschlandticket an.

Beispiel hierfür ist wiederum die Bundeshauptstadt Berlin. Dort gibt es ein S-Ticket oder Sozialticket schon für unter 10 Euro, was allerdings nur für den Berliner Nahverkehr gilt.

Aber auch andere Städte bieten ein Sozialticket an. Auch hier gilt: man muss sich bei der örtlichen Stadtverwaltung erkundigen.


Museen und Bibliotheken

Viele große und kleine Museen oder Bibliotheken bieten freie oder vergünstigte Nutzung bzw. freien Eintritt für Bezieher von Bürgergeld an. Als Nachweis dient der Bürgergeldbescheid. Gleiches gilt für die Teilnahme an Kursen der örtlichen Volkshochschulen.

Schwimmbäder

Auch viele Schwimmbäder bieten Bürgergeld Beziehern einen verbilligten Eintritt an. Das gilt in der Regel für Schwimmbäder, deren Träger die Stadt oder Gemeinde ist.


Lebensmittel Tafeln

In fast jedem Ort in Deutschland gibt es die Tafeln. Es handelt sich dabei um Vereine, die Lebensmittel kostenlos oder stark verbilligt an Bezieher von Bürgergeld abgeben. Die Lebensmittel werden den Tafeln oft gespendet.