Bürgergeld: Mehr Verschärfungen kommen – wann, wo und zu welchem Zweck?

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Gegenwärtig ist Sommerpause im Theater um das Bürgergeld. Doch danach will sich der Bundestag mit den von der Regierung geplanten Änderungen beim Bürgergeld beschäftigen. Es geht um längere Arbeitswege, Meldepflicht, Ablehnung von Arbeitsangeboten und vor allem um die Sanktionen.

Doch werden diese Maßnahmen Erfolg haben? Was kommen soll und was Betroffene und Bürger darüber denken, haben wir in nachfolgendem Artikel zusammengetragen.

Sind Verschärfungen beim Bürgergeld gut und notwendig?

buergergeld mehr druck und sanktionen

Druck auf Bürgergeld Bezieher wird ab Herbst 2024 erhöht. Doch: ist das sinnig und bringt es den gewünschten Erfolg?

Verschärfungen und neue Regel beim Bürgergeld sind gut, wenn sie bewirken, dass diejenigen, die sich auf dem Bürgergeld „ausruhen“, zur Arbeit bewegt werden. Sie sind nicht gut, wenn sie Betroffenen Bürgern den Weg in die Arbeit aber auch das Leben mit dem Bürgergeld schwer machen.

Das ist unsere Meinung!

Wo soll das Bürgergeld verschärft werden?

Die Regierung will, dass Bürgergeld Bezieher auch Jobs annehmen müssen, die weiter von ihrem Wohnort entfernt liegen. Ein Arbeitsweg von drei Stunden für Hin- und Rückweg soll zumutbar sein, wenn täglich mehr als 6 Stunden gearbeitet wird. Das Jobcenter darf Jobangebote im Umkreis von bis zu 50 Kilometer unterbreiten. Ausnahmen gibt es lediglich für Betroffene, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen müssen.

Härtere Sanktionen bei Ablehnung einer Arbeit

Der monatliche Regelsatz kann künftig um 30 Prozent für die Dauer von drei Monaten gekürzt werden, wenn eine zumutbare Arbeit abgelehnt wird.

Gleiches gilt bei Schwarzarbeit.

Karenzzeit für Schonvermögen wird verkürzt

Die Karenzzeit für das Schonvermögen soll auf 6 Monate gekürzt werden. Gegenwärtig beträgt sie noch 12 Monate. Das Schonvermögen in dieser Zeit liegt bei 40.000 Euro. Für jede weitere Person in einer Bedarfsgemeinschaft kommen 15.000 Euro hinzu.

Gegenwart: wenig Sanktionen

In der Gegenwart und der Vergangenheit des Zeitalters Bürgergeld gibt und gab es jedoch nur wenig Sanktionen. Die meisten Menschen verhalten sich rechtskonform und möchten so rasch wie möglich aus dem Leistungsbezug heraus. Totalverweigerer, Menschen, die jegliche Arbeit ablehnen, gibt es  nur sehr wenige, weniger als ein halbes Prozent. Meldeversäumnisse , das Verpassen von Terminen und Fristen, ist der Hauptgrund der Sanktionen in diesen Fällen

Jeden Job annehmen – was bringt das?

Wenn jeder Job unter Androhung von Sanktionen angenommen werden muss, der aber an sich überhaupt nicht zu der persönlichen Situation des Betroffenen passt, so ist die Verweildauer in diesem „Zwangsjob“ oft nur kurz. Die Folge: das Jobcenter steht erneut in der Pflicht.

Ziel der Neuregelungen beim Bürgergeld

Der Sinn und Zweck der geplanten Bürgergeld Verschärfungen ist, mehr Menschen im Bürgergeld Bezug zur Arbeit zu bewegen.

Wann kommen die Neuregelungen

Das Bundeskabinett, also Kanzler und Minister, müssen die Neuregelungen noch beschließen, danach muss sich der Bundestag damit befassen und die entsprechenden Änderungen im Bürgergeld Gesetz beschließen. Im Herbst wird das voraussichtlich so weit sein.

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