Mehr Geld für EM-Rentner 2024: Hinzuverdienstgrenzen erhöht bei Erwerbsminderungsrenten

Rentner, die eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten, können 2024 mehr Geld in der Tasche haben, und zwar durch Hinzuverdienste. Die Hinzuverdienstgrenzen erhöhen sich 2024 für die EM-Rente.

Mehr Geld für EM-Rentner 2024: Hinzuverdienstgrenzen erhöht bei Erwerbsminderungsrenten

Das Wichtigste vorab

  • Rentner können ab dem 1. Januar 2024 mehr Geld zu ihrer EM Rente hinzuverdienen, ohne dass sich die Rente schmälert.
  • Die Hinzuverdienstgrenze wird bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf 37.117.50 Euro angehoben.
  • Die Hinzuverdienstgrenze wird bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 18.558,75 Euro angehoben

Zum 1. Januar 2024 ändert sich für Rentner die  Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente. Sie wird auf 37.117, 50 Euro brutto erhöht. So können Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente mehr Geld zur Verfügung haben. wenn sie neben der Rente arbeiten gehen.

Warum ändern sich 2024 die Hinzuverdienstgrenzen für EM-Rentner?

Die Hinzuverdienstgrenze ist  an die Bezugsgröße der Sozialversicherung gekoppelt. Wird diese erhöht, so erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen automatisch. Die monatliche Bezugsgröße wird ab dem 1. Januar 2024 auf 3.535 Euro erhöht.

Mehr Geld für EM-Rentner 2024: Hinzuverdienstgrenzen erhöht bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.

Aufgrund der Änderung der sozialversicherungsrechtlichen Bezugsgröße erhöhen sich die Hinzuverdienstgrenzen bei den Erwerbsminderungsrenten im Jahr 2024.


Was ist die Bezugsgröße der Sozialversicherung?

Die Bezugsgröße ist eine sich verändernde Rechengröße, aus der andere sozialversicherungsrechtliche Werte abgeleitet werden (in unserem Fall: die Hinzuverdienstgrenze bei der Erwerbsminderungsrente).

Die Bezugsgröße orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller in der Rentenversicherung versicherten Arbeitnehmer. Sie beträgt 2024 jährlich 42.420 Euro und monatlich 3.3.535 Euro.

Zum 1. Januar 2024 steigen Hinzuverdienstgrenzen bei deer teilweisen Erwerbsminderungsrente

Am 1. Januar 2024 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung angehoben. Mindestens dürfen alle EM-Rentner einen Bruttojahresverdienst von  37.117,50 Euro haben.

Selbstverständlich dürfen sie auch mehr hinzuverdienen; dieses Mehr wird jedoch auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Sie verkürzt sich also.


Wie berechnet sich die (Mindest-) Hinzuverdienstgrenze bei der Teil-EM Rente?

Es gilt folgende Berechnungsformel für die  Berechnung der Hinzuverdienstgrenze:

  • Monatliche Bezugsgröße multipliziert mit 14 multipliziert mit  6/8
  • Oder einfacher: monatliche Bezugsgröße 3.535 Euro x 14 x 6/8  = 37.117,50 Euro.

Individuelle Hinzuverdienstgrenze von minimaler Hinzuverdienstgrenze zu unterscheiden bei Teil EM-Rente

Neben der Mindest-Hinzuverdienstgröße prüft die Rentenversicherung immer auch die individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Dabei gilt zugunsten des Rentners immer der höhere Wert von beiden. Ist also die individuelle Hinzuverdienstgrenze höher ist als die Mindestgrenze, gilt die individuelle Hinzuverdienstgrenze.

Ist umgekehrt die individuelle Hinzuverdienstgrenze  niedriger als die Mindest-Hinzuverdienstgrenze, dann ist diese für den anrechnungsfreien Hinzuverdienst ausschlaggebend.


Wie berechnet sich die individuelle Hinzuverdienstgrenze bei der Teil-EM-Rente?

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze wird wie für das Jahr 2024 nach folgender Formel berechnet:

  • monatlichen Bezugsgröße x 9,72 x höchste Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre

Hinzuverdienstgrenze bei Renten wegen voller Erwerbsminderung

Bei der vollen Erwerbsminderungsrente, also der Rente wegen einer vollen Erwerbsminderung, wird die Hinzuverdienstgrenze 2024  auf 18.558,75 Euro angehoben.


Wie wird die  Hinzuverdienstgrenze für volle Erwerbsminderungsrenten 2024 berechnet?

Die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze für die volle EM-Rente erfolgt 2024 nach folgender Formel:

  • monatliche Bezugsgröße von 3.535 Euro x 14 x 3/8

Das Ergebnis: 18.558,75 Euro.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung

Eigene Recherche