Weihnachtszuschuss für Bürgergeld Bezieher: 150 Euro Weihnachtsbonus

Bürgergeld Bezieher erhalten kein Weihnachtsgeld, keine Weihnachtsbeihilfe, keinen Weihnachtszuschuss. Der Verein Sanktionsfrei e.V. hat deshalb eine Spendenaktion gestartet und zahlt einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro - nach dem Zufallsprinzip, aus einem Spendentopf.

Weihnachtszuschuss für Bürgergeld Bezieher: 150 Euro Weihnachtsbonus
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Weihnachten steht unmittelbar vor der Tür von über 5 Millionen Bürgergeld Berechtigten, also von 5 Millionen Menschen, die am Existenzminimum leben müssen. Darunter sind fast 2 Millionen Kinder. Weihnachtsgeschenke sind deshalb eine extreme Herausforderung für die Sozialleistungsbezieher.

Bis 2005 gab es für sie noch einen Weihnachtszuschuss vom Amt. Seit Einführung des Arbeitslosengeld II und auch unter dem Bürgergeld gibt es keinen Weihnachtsbonus vom Jobcenter bzw. Amt.

Dennoch gibt es im Jahr 2024 einen kleinen Silberstreifen am Horizont. Und zwar durch den Verein Sanktionsfrei e.V. Dort wird per Zufallsprinzip ein Weihnachtsbonus von 150 Euro aus einem Spendentopf an Bürgergeld Bezieher verteilt.

Das Wichtigste vorab zusammengefasst

  • Es gibt kein offizielles Weihnachtsgeld vom Jobcenter, auch nicht für Bürgergeld Familien mit Kindern
  • Der Verein Sanktionsfrei e.V. veranstaltet eine Weihnachtsaktion und zahlt per Zufallsprinzip einen Weihnachtsbonus von 150 Euro an Bürgergeld Bezieher.
  • Der Weihnnachtsbonus des gemeinnützigen Vereins wird nicht auf das laufende Bürgergeld angerechnet.

Keine Weihnachtgeld oder Weihnachtszuschuss vom Jobcenter

Der Verein Sanktionsfrei e.V. führt eine Spendenaktion für einen 150 Euro Weihnachtsbonus für Bürgergeld Bezieher durch.

Der 150 Euro Weihnachtsbonus basiert auf einer Spendenaktion des Vereins Sanktionsfrei e.V. Es gilt das Zufallsprinzip.

Vom Jobcenter gibt es kein Weihnachtsgeld. Einen Weihnachtsbonus gab es bis zur Einführung der Hartz IV Gesetze vom seinerzeitigen Sozialamt für Bezieher von Grundsicherungsleistungen bzw. Sozialhilfe. Seither ist das Weihnachtsgeld für Bürgergeld Bezieher gestrichen. Daran wird sich auch in Zukunft wenig ändern, vor allem vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Bundes.

Insbesondere für Familien mit Kinder, die auf Bürgergeld angewiesen sind, ist das sehr traurig. Denn Weihnachtsfreunden aus dem Bürgergeld Regelsatz zu zahlen, ist nahezu ein Ding der Unmöglichkeit.

150 Euro Weihnachtsbonus – Aktion von Sanktionsfrei e.V.

Der Verein Sanktionsfrei e.V. will auf die Situation aufmerksam machen und helfen. Er verschenkt einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro an Bürgergeld Bezieher. Möglich machen das Spenden. Es ist allerdings nur ein sehr kleiner Stern am Weihnachtshimmel, der dennoch sehr hell leuchtet. Denn bisher (Stand 8.12.2023) konnten lediglich 6000 Euro an Spenden gesammelt werden. 40 Familien können damit glücklich gemacht werden. Es gilt das Zufallsprinzip. Aber die Spendenaktion läuft noch bis zum 14. Dezember. Jeder kann also noch mitmachen. Man kann sich zudem als Bürgergeld Bezieher für den Weihnachtsbonus anmelden.

Näheres findet man auf der Internetseite des Vereins.

Wichtig: Diese Aktion zum Weihnachtsbonus hat nichts mit dem Bürgergeld Bonus von 150 Euro zu tun. Informationen hierzu: Bürgergeld Bonus

Der Weihnachtsbonus ist anrechnungsfrei

Hat man Glück und erhält den Weihnachtsbonus von 150 Euro vom Verein Sanktionsfrei e.V., so stellt sich sofort die Frage: Handelt es sich um Einkommen, das auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet wird? Schließlich erhält man Geld geschenkt, dass dem gleichen Zweck dient, wie das Bürgergeld.

§ 11a Abs. 4 SGB II (Bürgergeld Gesetz) sagt jedoch, dass Zuwendungen von gemeinnützigen Einrichtungen – das Gesetz spricht von „freier Wohlfahrtspflege“ – nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie eine gewisse Höhe nicht überschreiten.

Weihnachtsbonus weitersagen

Es bleibt zu hoffen, dass sich möglichst viele Menschen solidarisch zeigen und sich an der Aktion „150 Euro Weihnachtsbonus“ mitmachen. Weitersagen hilft auch. Es sollten möglichst viele Menschen von dieser Aktion erfahren.