
Grundsicherung & Bürgergeld: Frist für rückwirkende Ansprüche beachten!
Ein Antrag auf Grundsicherung oder Bürgergeld wirkt in der Regel auf den Monatsersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wird – aber nicht darüber hinaus in frühere Monate. Eine „Ablauffrist“ im Sinne einer starren Monats- oder Jahresfrist für den Erst-Antrag gibt es nicht, wohl aber klare Grenzen für die Rückwirkung und für nachträgliche Nachzahlungen. Wer spät dran ist, kann also Ansprüche verlieren – insbesondere, wenn der Antrag nicht noch im laufenden Monat eingeht. Einzelheiten im folgenden Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!




























