
Brillenreparatur Urteil: dann muss Jobcenter Brillenreparatur bezahlen! Grundsicherung / Bürgergeld
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Reparatur einer Brille bei Bürgergeld-Empfängern (neue Grundsicherung für Arbeitssuchende) übernehmen muss, wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nicht trägt. Die Einzelheiten zu diesem nur wenige Wochen alten Urteil zur Brillenreparatur entnehmen Sie unserem folgenden Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.




























