
BGH-Urteil zur Untervermietung mit Gewinn: Mieter ohne Recht auf Zustimmung! Wegweisend!
Mit einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Wer seine Wohnung untervermietet, um damit Gewinn zu machen, kann sich nicht auf ein „berechtigtes Interesse“ berufen. Vermieter müssen eine solche Untervermietung nicht erlauben – und dürfen bei überteuerter Untervermietung sogar kündigen. Der Artikel erklärt, was jetzt noch zulässig ist und worauf Mieter achten sollten.




























