Rente nach 45 Jahren, vorzeitig und abschlagsfrei – doch welche Zeiten zählen nicht für die Wartezeit?
Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist begehrt – doch viele Zeiten zählen für die Wartezeit nicht, etwa Bürgergeld, Anrechnungszeiten oder Zurechnungszeiten. Der Artikel erklärt, welche Zeiten ausgeschlossen sind, warum Arbeitslosengeld I kurz vor Rentenbeginn zum Problem werden kann und wie Sie Ihren Versicherungsverlauf rechtzeitig prüfen sollten.