Wie als Rentner 2024 Steuern sparen? Geld-Wert-Tipps außergewöhnliche Belastung!

Der steuerfreie Teil der Rente wird immer kleiner. Deshalb sollten Rentner darauf achten, dass sie außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. Wir erklären, wie das geht!

Als Rentner 2024 Steuern sparen. Wie das geht!
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Der steuerfreie Anteil der Rente wird von Jahr zu Jahr kleiner und kleiner. Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen. Auch im Jahr 2024 sollten Rentner einige Tipps beherzigen, um möglichst wenig Steuern von ihrer Rente zahlen zum müssen. Hier fallen insbesondere die außergewöhnlichen Belastungen in den Blick, auf die jeder Rentner seine Aufmerksamkeit legen sollte. Diese lassen sich von der Steuer absetzen.

Wir erklären in unserem Beitrag, was es mit dem Steuertipp “Außergewöhnliche Belastung” auf sich hat und welcher Anteil der Rente überhaupt versteuert werden muss.

Welche Renten müssen versteuert werden?

Wie kann man im Jahr 2024 als Rentner Steuern sparen? Wie viel Rente muss versteuert werden?

Durch Absetzbeträge lassen sich 2024 als Rentner viele Steuern sparen. Wir erklären, was zu beachten ist!

In Deutschland müssen grundsätzlich alle Renten versteuert werden, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse oder einem berufsständischen Versorgungswerk stammen. Dazu gehören auch die folgenden Renten:

  • Erwerbsminderungsrenten
  • Altersrenten
  • Witwen-/Witwerrenten
  • Waisenrenten
  • Zuschläge zur Rente
  • Riester Rente
  • Rürup Rente

Welcher Anteil von der Rente muss versteuert werden?

Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Rente richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Für Renten, die ab dem Jahr 2005 begonnen haben, wird ein bestimmter Prozentsatz der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt. Dieser Prozentsatz steigt schrittweise an, bis er im Jahr 2058 bei 100 Prozent liegt.

Für Renten, die vor 2005 begonnen haben, wird der Ertragsanteil als steuerpflichtiger Anteil der Rente verwendet. Der Ertragsanteil wird nach dem Alter des Rentners oder der Rentnerin bei Rentenbeginn berechnet.

Ob Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt auch von ihren weiteren Einkünften ab. Sofern die Rentenbezüge unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen, muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Im Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag für ledige Personen 11.604 Euro. Für Verheiratete beträgt der Grundfreibetrag 23.208 Euro.

Beispiel: Berechnung des steuerpflichtigen Anteils der Rente

Ein lediger Rentner, der 2024 in Rente geht, bezieht eine Bruttorente von 16.000 Euro pro Jahr. Der steuerpflichtige Anteil der Rente beträgt 83 Prozent, also 13.280 Euro. Dieser Betrag übersteigt den steuerlichen Grundfreibetrag um 1.672 Euro. Auf diese Differenz muss  der Rentner Steuern zahlen.

Wenn der Rentner zusätzlich zu seiner Rente noch 6.000 Euro pro Jahr aus einer Nebentätigkeit bezieht, beträgt sein zu versteuerndes Einkommen 19.280 Euro. Da das zu versteuernde Einkommen nunmehr um 7672 Euro über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt, muss der Rentner auf diese Summe Steuern zahlen. Die Höhe der Steuerschuld hängt von seinem persönlichen Steuersatz ab.


Was man als Rentner von der Steuer absetzen kann

Den zu versteuernden Teil der Rente bzw. des Einkommens kann man durch steuerlich anerkannte Absetzbeträge verringern. Auf folgende  Punkte sollten Rentner einen besonderen Augenmerk richten.

Außergewöhnliche Belastungen

Von der Steuer abgesetzt werden können außergewöhnliche Belastungen. Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die über die normalen Lebenshaltungskosten hinausgehen und durch besondere Umstände verursacht werden. Sie können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden und führen so zu einer Steuerersparnis.

Außergewöhnliche Belastungen lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

  • Allgemeine außergewöhnliche Belastungen: Dazu gehören Kosten für Krankheitsbehandlungen, Pflege, Hilfsmittel, Bestattungen, Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung, sowie Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen.
  • Besondere außergewöhnliche Belastungen: Dazu gehören Kosten für behinderungsbedingte Aufwendungen, Berufsausbildung, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen.

Allgemeine außergewöhnliche Belastungen

Zu den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Steuerrechts zählen:

    Krankheitskosten: Dazu gehören Arztkosten, Krankenhauskosten, Kosten für Heilmittel, Hilfsmittel, Brillen, Zahnersatz und Kuren.

    Pflegekosten: Dazu gehören Kosten für Pflegeleistungen in einem Pflegeheim, zu Hause oder durch eine ambulante Pflegekraft.

    Hilfsmittel: Dazu gehören Kosten für Hilfsmittel, die für die tägliche Lebensführung oder zur Erleichterung der Erwerbstätigkeit notwendig sind.

    Bestattungskosten: Dazu gehören die Kosten für die Beerdigung oder Feuerbestattung eines Angehörigen.

    Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung: Dazu gehören die Kosten für die Wiederbeschaffung von Hausrat oder Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis wie Brand, Hochwasser oder Einbruch zerstört wurde.

    Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen: Dazu gehören Unterhaltsleistungen an Kinder, Ehegatten oder andere bedürftige Personen.

Besondere außergewöhnliche Belastungen

Zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen zählen:

    Behinderungsbedingte Aufwendungen: Dazu gehören Kosten für die behinderungsbedingte Anpassung der Wohnung, für behinderungsbedingte Hilfsmittel und für behinderungsbedingte Fahrtkosten.

    Berufsausbildung: Dazu gehören Kosten für eine Berufsausbildung, die über die normale Ausbildungsvergütung hinausgehen.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Dazu gehören Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, die durch einen Angehörigen, einen Nachbarn oder eine gewerbliche Haushaltshilfe erbracht werden.

    Handwerkerleistungen: Dazu gehören Kosten für Handwerkerleistungen, die in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus erbracht werden.

    Spenden: Dazu gehören Spenden an gemeinnützige Organisationen, die in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden.

    Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen: Dazu gehören Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen, die in der Anlage KAP der Steuererklärung angegeben werden.


Wann können Rentner außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden?

Um als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden zu können, müssen die Kosten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen zwangsläufig und unvermeidbar sein.
  • Sie müssen für den Steuerpflichtigen oder einen Angehörigen entstanden sein.
  • Sie müssen angemessen und angemessen sein.

Abzugsbeschränkungen: Zumutbare Belastungsgrenze muss überschritten sein

Abzugsbeschränkung bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen

Bei den allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen wird die zumutbare Belastungsgrenze abgezogen. Sie richtet sich nach der Höhe des Einkommens.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zumutbare Belastung im Steuerrecht nach Einkommenshöhe. Die zumutbare Belastung ist ein Betrag, der von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird, bevor sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von der Einkommenshöhe, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab. Für ledige Personen ist die zumutbare Belastung in der Regel niedriger als für Verheiratete. Für jedes Kind wird ein Freibetrag von 1.534 Euro abgezogen.

Die zumutbare Belastung wird jährlich neu festgelegt. Die aktuellen Werte gelten für das Jahr 2024 und lassen sich aus nachfolgender Tabelle ablesen.

Tabelle: zumutbare Belastung bei allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen

LedigVerheiratet
Einkommenshöhezumutbare Belastungzumutbare Belastung
bis 15.340 Euro5 Prozent4 Prozent
15.340 Euro bis 51.130 Euro6 Prozent5 Prozent
über 51.130 Euro7 Prozent6 Prozent

Abzugsbeschränkung bei besonderen außergewöhnlichen Belastungen

Bei den besonderen außergewöhnlichen Belastungen wird ein Pausch-Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt, der je nach Lebenssituation unterschiedlich hoch ist.


Angabe in der Steuererklärung

Außergewöhnliche Belastungen werden in der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” der Steuererklärung angegeben. Die einzelnen Kosten müssen mit Belegen nachgewiesen werden.

Quelle

Finanzamt NRW

eigene Recherche