Wesentliches zum Bürgergeld

wesentliches zum bürgergeld
Foto des Autors

von

geprüft von

Was ist der wesentliche Inhalt des Bürgergeld-Gesetzes?

Das Bürgergeld soll Hartz IV ablösen; dies hatten die Parteien der jetzigen Bundesregierung bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Dieser sagt: „Die Würde des Einzelnen soll geachtet und gesellschaftliche Teilhabe besser gefördert werden. Nun arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung. Es wurde ein Gesetzentwurf vom Bundesarbeitsministerium vorgelegt. Dieser wurde vom Bundeskabinett am 14.09.2022 verabschiedet. Im Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung darüber beraten. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Danach müssen sich erneut Bundestag und auch der Bundesrat mit dem Gesetzesvorhaben befassen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Problematisch ist, dass die Parteien der Bundesregierung im Bundesrat keine Mehrheit haben.

Existenzsicherung

Das Bürgergeld soll der Existenzsicherung dienen, also ein sozio-kulturelles Existenzminimum abdecken. Aus diesem Grunde soll der Regelsatz des Bürgergeldes 502 Euro betragen. Das sind 53 Euro mehr als der gegenwärtige Hartz IV Satz.

Von Sozialverbänden und Gewerkschaften kommt hier Kritik. Sie sehen nicht, dass ein Eck-Regelsatz von 502 Euro die Existenz eigenständig sichern kann. Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung um 200 Euro, so dass der Bürgergeld-Regelsatz bei 650 Euro läge.

Ein weitere Kritikpunkt ist, dass es sich beim Bürgergeld nicht um eine eigenständige Existenzsicherung handele. Grund: das Gesetz stellt auf die Bedarfsgemeinschaft an. Es werden also Einkommen, die ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erzielt, etwa der Ehepartner, bei der Frage der Hilfebedürftigkeit des Antragstellers berücksichtigt.

Vorrang für Qualifizierung

Positiv wird von vielen Seiten gewürdigt, etwa auch von den Gewerkschaften, dass die Förderung der Fortbildung, die Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes und den Wegfall des Vermittlungsvorrangs Kernpunkte des neuen Gesetzesvorhabens sind. Wie beim Arbeitslosengeld I soll künftig nicht allein die schnelle Vermittlung im Mittelpunkt der Tätigkeit der Jobcenter stehen. Gerade Menschen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, profitieren hiervon. Sie können Qualifizierungen erlangen und somit insgesamt finanziell besser gestellt werden.

Schonvermögen und Wohnung

Positiv wird auch gesehen, dass die Schonvermögen erhöht werden, insbesondere in den ersten beiden Jahren des Bezugs von Bürgergeld.

Auch der Schutz der eigenen Wohnung wird durch das Gesetzesvorhaben erhöht, ebenso die Bagatellgrenzen.

Sanktionen beim Bürgergeld

Sanktionen sollen künftig nicht mehr so schnell verhängt werden können und maximal 30 Prozent betragen.

Personal in den Jobcentern

Von Seiten der Gewerkschaften wird bei der Umsetzung des Gesetzes als sehr wichtig erachtet, dass ausreichend Personal und Bearbeitungszeit in den Jobcentern zur Verfügung steht. Nur so der Wechsel von Sanktionen und Druck durch Eingliederungsvereinbarungen hin zu Motivation und Vertrauen funktionieren. Um dies sicherzustellen, will sich die zuständige Gewerkschaft ver.di engagieren, da die Beschäftigten der Jobcenter auch bei ihr organisiert sind.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Das Bürgergeld soll das Arbeitslosengeld II (also Hartz IV) ersetzen. Wer bisher einen Anspruch auf ALG II hatte, erhält ab Januar 2023 automatisch das Bürgergeld nach dem SGB II. Ein Anspruch auf Bürgergeld gilt damit als geprüft und bewilligt.

Anspruchsvoraussetzung für das Bürgergeld sind zum einen das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit, also der Fähigkeit, mindestens drei Stunden am Tag arbeiten zu können. Es darf weiterhin über kein anderes Einkommen bzw. Vermögen oberhalb bestimmter Schonbeträge verfügt werden. Berücksichtigung findet – wie oben dargestellt – auch das Einkommen des Partners oder der Partnerin bzw. sonstiger Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Wenn kein oder nur geringes Einkommen vorhanden ist, aber auch Partner und Kinder einen Anspruch auf das Bürgergeld. Geringes Einkommen kann mit dem Bürgergeld aufgestockt werden.

Das Bürgergeld ist also eine Grundsicherung für Erwerbslose. Es stellt den Lebensunterhalt von Personen auf Höhe des Existenzminimums sicher, die arbeitssuchend und bedürftig sind, sowie ihrer Partner und Kinder.