Grundsicherung- / Bürgergeld-Bezieher als Mieter
Auch wenn sie Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen und das Jobcenter Ihre Miete zahlt, behalten Sie Ihre kompletten Rechte als Mieter.
Als Mieter stehen Ihnen die Mieterschutzrechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Seite. Der Vermieter kann Ihre Wohnung nicht ohne Grund bzw. ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die häufigsten Kündigungsgründe
Die häufigsten Kündigungsgründe sind:
- Nichtzahlung der Miete: Wenn Sie zwei Monatsmieten in Folge nicht zahlen, kann Ihr Vermieter Ihnen fristlos kündigen.
- Störung des Mietfriedens: Wenn Sie den Hausfrieden durch ständiges Lärm oder andere Belästigungen stören, kann Ihr Vermieter Ihnen ebenfalls kündigen.
- Eigenbedarf: Der Vermieter kann Ihnen kündigen, wenn er die Wohnung selbst oder für einen nahen Angehörigen benötigt.
Was bei einer Kündigung im Grundsicherungsbezug tun?
Wenn Sie Ihre Wohnung aus einem der oben genannten Gründe gekündigt bekommen haben und Sie der Ansicht sind, dass die Gründe unzutreffend sind, sollten Sie ihre Ansicht dem Vermieter darlegen, und zwar schriftlich.
Ist die Kündigung wegen Mietzahlungsverzugs erfolgt, kann man das durch Nachzahlung der Miete heilen.
Sind Sie sich unsicher , was Sie tun sollen, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Mieterberatungsstelle aufsuchen. Dort erhalten Sie kostenlose Beratung und Unterstützung. Wichtig: Wenn sie zu einem Anwalt gehen, müssen sie zuvor beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann ist die Rechtsberatung durch den Anwalt kostenlos.
Sind Sie der Meinung, dass der Kündigungsgrund tragfähig ist, insbesondere Eigenbedarf des Vermieters vorhanden ist, so sollten Sie so schnell wie möglich mit der Suche nach einer neuen Wohnung beginnen. Informieren Sie sich beim Jobcenter über die Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten beim Bürgergeld.
Wie kann das Jobcenter bei einer Wohnungskündigung helfen?
Das Jobcenter kann Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, wenn Sie Ihre Wohnung während des Bezugs Bürgergeld gekündigt bekommen haben:
Umzugskosten: Das Jobcenter kann Ihnen die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung übernehmen, mittels Zuschuss.
Kaution: Das Jobcenter kann Ihnen helfen, die Kaution für eine neue Wohnung zu bezahlen. Stichwort: Mietkautionsdarlehen
Mietschulden: Wenn Sie Mietschulden haben, kann Ihnen das Jobcenter helfen, diese zu begleichen. Stichwort: Darlehensweise Übernahme der Mietschulden
Zusammenfassung zur Wohnungskündigung bei Grundsicherung- / Bürgergeld Bezug
Wenn die Wohnung während des Bezugs von Bürgergeld gekündigt wird, gilt folgendes:
- Warten Sie nicht, bis Sie Ihre Wohnung räumen müssen. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, eine neue Wohnung zu finden und Ihre Rechte zu wahren.
- Informieren Sie sich genau über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter.
- Nutzen Sie die Hilfsangebote des Jobcenters.


