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Kündigung der Wohnung: Das müssen Sie bei Bürgergeld / Grundsicherung wissen!

Sie beziehen Bürgergeld und bald vielleicht die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II?! Keine angenehme Situation! Doch für viele Menschen, die auf Grundsicherung bzw. Bürgergeld angewiesen sind, kommt es oft noch schlimmer: sie erhalten ein Kündigungsschreiben von ihrem Vermieter, ihre Wohnung wird gekündigt.  Das macht Angst.  Dennoch:  es gibt Möglichkeiten, hier gegenzusteuern. In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Sie als Empfänger von Grundsicherung / Bürgergeld eine Wohnungskündigung erhalten haben.

Grundsicherung- / Bürgergeld-Bezieher als Mieter

Auch wenn sie Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen und das Jobcenter Ihre Miete zahlt, behalten Sie Ihre kompletten Rechte als Mieter.

Als Mieter stehen Ihnen die Mieterschutzrechte des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zur Seite. Der Vermieter kann Ihre Wohnung nicht ohne Grund bzw. ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Die häufigsten Kündigungsgründe

Die häufigsten Kündigungsgründe sind:

  • Nichtzahlung der Miete: Wenn Sie zwei Monatsmieten in Folge nicht zahlen, kann Ihr Vermieter Ihnen fristlos kündigen.
  • Störung des Mietfriedens: Wenn Sie den Hausfrieden durch ständiges Lärm oder andere Belästigungen stören, kann Ihr Vermieter Ihnen ebenfalls kündigen.
  • Eigenbedarf: Der Vermieter kann Ihnen kündigen, wenn er die Wohnung selbst oder für einen nahen Angehörigen benötigt.

Was bei einer Kündigung im Grundsicherungsbezug tun?

Wenn Sie Ihre Wohnung aus einem der oben genannten Gründe gekündigt bekommen haben und Sie der Ansicht sind, dass die Gründe unzutreffend sind, sollten Sie ihre Ansicht dem Vermieter darlegen, und zwar schriftlich.

Ist die Kündigung wegen Mietzahlungsverzugs erfolgt, kann man das durch Nachzahlung der Miete heilen.

Sind Sie sich unsicher , was Sie tun sollen, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder eine Mieterberatungsstelle aufsuchen. Dort erhalten Sie kostenlose Beratung und Unterstützung. Wichtig: Wenn sie zu einem Anwalt gehen, müssen sie zuvor beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Dann ist die Rechtsberatung durch den Anwalt kostenlos.

Sind Sie der Meinung, dass der Kündigungsgrund tragfähig ist, insbesondere Eigenbedarf des Vermieters vorhanden ist, so sollten Sie so schnell wie möglich mit der Suche nach einer neuen Wohnung beginnen. Informieren Sie sich beim Jobcenter über die Angemessenheitsgrenzen für die Wohnkosten beim Bürgergeld.

Wie kann das Jobcenter bei einer Wohnungskündigung helfen?

Das Jobcenter kann Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, wenn Sie Ihre Wohnung während des Bezugs Bürgergeld gekündigt bekommen haben:

 Umzugskosten: Das Jobcenter kann Ihnen die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung übernehmen, mittels Zuschuss.

 Kaution: Das Jobcenter kann Ihnen helfen, die Kaution für eine neue Wohnung zu bezahlen. Stichwort: Mietkautionsdarlehen

 Mietschulden: Wenn Sie Mietschulden haben, kann Ihnen das Jobcenter helfen, diese zu begleichen. Stichwort: Darlehensweise Übernahme der Mietschulden

Zusammenfassung zur Wohnungskündigung bei Grundsicherung- / Bürgergeld Bezug

Wenn die Wohnung während des Bezugs von Bürgergeld gekündigt wird, gilt folgendes:

  • Warten Sie nicht, bis Sie Ihre Wohnung räumen müssen. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, eine neue Wohnung zu finden und Ihre Rechte zu wahren.
  • Informieren Sie sich genau über Ihre Rechte und Pflichten als Mieter.
  • Nutzen Sie die Hilfsangebote des Jobcenters.

Weitere Infos und Quellen

Mieterbund

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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