Der 1. Januar 2023 ist der Stichtag für das Bürgergeld und der 1. Januar 2024 wird der Stichtag für die Bürgergeld Erhöhung sein. In der Höhe ist das Bürgergeld unterschiedlich gestaffelt, je nach der persönlichen Situation des Antragstellers oder der Antragstellerin. Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten mehr Geld als Bedürftige ohne Kinder.
Wie viel Bürgergeld bekommen Alleinerziehende mit Kind jetzt?
Seit neun Monaten gibt es das neue Bürgergeld nunmehr. Es hat gegenüber der Vorgängerregelung Hartz IV viele Verbesserungen gebracht. Doch natürlich ist die Geldleistung nur eine Hilfe, wenn man am Existenzminimum leben muss. Das Jobcenter zahlt den Regelsatz, die Miete und auch die Nebenkosten, etwa die Heizkosten, zahlt eine neue Waschmaschine oder manche Renovierungen in der Wohnung.
Aber welchen Geldbetrag bekommen alleinstehende Menschen mit Kindern, die Bürgergeld beziehen? Wie viel Geld bekommen sie vom Jobcenter. Aber vor allem: Wie viel Geld erhalten sie, um sich um ihr Kind oder ihre Kinder zu kümmern? Hier finden sie sämtliche Informationen auf einen Blick.
Alleinerziehende und Bürgergeld: Was bekommen Alleinerziehende?
Welchen Bürgergeld Anspruch haben Alleinerziehende dafür, dass sie sich um ihre Kinder kümmern? Es gibt den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Zunächst stellt sich die Frage, wie viel Geld alleinstehende Personen vom Jobcenter erhalten. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben alleinstehende Bürgergeld-Bezieher einen Anspruch auf 502 Euro Bürgergeld Regelsatz im Monat. Das gilt auch für Alleinerziehende: Sie erhalten 502 Euro für sich, unabhängig von der Anzahl an Kindern oder ihrem Alter.
Alleinerziehende mit Bürgergeld: Welchen Mehrbedarf bekommen sie?
Bei Alleinerziehenden ist die Höhe des Anspruchs auf Mehrbedarf abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt hierzu, dass die Auszahlungen im Bürgergeld Gesetz gestaffelt geregelt sind, und zwar wie in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Die Prozentangaben beziehen sich dabei auf den Regelbedarf. Dieser beträgt, wie bereits erläutert, aktuell 502 Euro.
Tabelle Bürgergeld Mehrbedarf für Alleinerziehende:
- ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent
- ein Kind über sieben Jahren: 12 Prozent
- zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
- zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
- vier Kinder: 48 Prozent
- ab fünf Kindern: 60 Prozent
Beispiel: Bürgergeld Anspruch einer alleinerziehenden Mutter mit zwei Kindern
Wir wählen folgendes Beispiel, um die Staffelung des Bürgergeld Mehrbedarfs für Alleinerziehende zu verdeutlichen: : Eine alleinerziehende Mutter hat zwei Kinder und bezieht Bürgergeld. Ein Kind ist 6 Jahre alt, das andere Kind 12 Jahre alt. Es ergibt sich folgender Anspruch der alleinerziehenden Mutter:
Die Frau erhält als Regelbedarf 502 Euro plus zusätzlich 36 Prozent ihres Regelbedarfs als Mehrbedarf für Alleinerziehende. Dieser Mehrbedarf steht ihr als Ausgleich dafür zu, dass sie sich um die Kinder kümmert. Das sind zusätzlich 180,72 Euro.
Insgesamt erhält die Frau im Monat also 682,72 Euro Bürgergeld Regelbedarf und Mehrbedarf. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft. Außerdem bekommt die Frau den Bürgergeld Kinder Regelsatz für ihre beiden Kinder.
Der Bürgergeld Anspruch der Bedarfsgemeinschaft, also der Mutter mit ihren zwei Kindern, sieht dann wie folgt aus:
- 502 Euro Regelsatz Mutter
- 180,72 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende
- 348 Euro Regelsatz Kind 6 Jahre
- 348 Euro Regelsatz Kind 12 Jahre
- 600 Euro (fiktiv) Kosten der Unterkunft, also Miete und Nebenkosten
Summe Bürgergeld Anspruch alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern: 1.978,72 Euro.