Gute Nachrichten für Bürgergeld-Empfänger: Sie können durch Zuverdienst bis zu 100 Euro zusätzlich im Monat verdienen, ohne dass ihr Bürgergeld auch nur um 1 Euro gekürzt wird. Das bedeutet: Mit nur 8 Stunden Arbeit im Monat können Sie Ihr Budget um fast ein Fünftel erhöhen!
In unserem Artikel erklären wir Ihnen die Möglichkeiten zum Zuverdienst beim Bürgergeld und geben eine Beispielrechnung hinsichtlich des anrechnungsfreien Zuverdienstes.
Wie funktioniert das: 100 Euro Zuverdienst zum Bürgergeld ohne Anrechnung.
Mit Einführung des Bürgergeldes gibt es auch neue Regeln für den Zuverdienst bei dieser staatlichen Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen. Aber das Wichtigste zuerst: Die ersten 100 Euro, die Sie im Monat verdienen, werden nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Das bedeutet, dass Sie diese 100 Euro zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld behalten können. Diese Möglichkeit sollte wirklich jeder nutzen!
Wo kann ich dazuverdienen?
Bezieht man Bürgergeld kann man 100 Euro hinzuverdienen, ohne dass diese Summe auf den Bürgergeld Anspruch angerechnet wird. Das ist der Grundfreibetrag. Es ist aber mehr möglich!
Sie können in unterschiedlichen Bereichen Geld dazuverdienen, z. B. in einem Minijob, durch selbständige Tätigkeit oder durch ehrenamtliche Arbeit.
Wie viel darf ich insgesamt verdienen, ohne dass eine Anrechnung auf das Bürgergeld erfolgt?
Der Grundfreibetrag beträgt 100 Euro. Diese können in jedem Fall behalten werden. Wenn man von einem Verdienst im Mindestlohnbereich ausgeht, so gilt folgendes:
Der Mindestlohn beträgt gegenwärtig 12,41 Euro pro Stunde. Um mit diesem Stundenlohn 100 Euro zu verdienen, muss man ca. 8 Stunden arbeiten. Verteilt man die Zeit auf 2 Tage im Monat, sind es 4 Stunden pro Tag.
Mit 8 Stunden Arbeit im Monat hat man somit etwa ein Fünftel des Bürgergeld Regelsatzes mehr in der Tasche!
Was passiert mit meinem Bürgergeld Anspruch, wenn ich mehr als 100 Euro im Monat verdiene?
Verdienen Sie mehr als 100 Euro im Monat, so wird der Verdienst, der die 100 Euro übersteigt auf das Bürgergeld angerechnet – aber nur zum Teil. Hierfür gibt es je nach Höhe des Verdienstes unterschiedliche Einkommensfreigrenzen. Diese sehen wie folgt aus:
Hinzuverdienst aus Erwerbseinkommen | Anrechnung auf das Bürgergeld |
bis 100 Euro | 0 Prozent |
100 Euro bis 520 Euro | 80 Prozent |
520 Euro bis 1.000 Euro | 70 Prozent |
1.200 Euro bis 1.200 Euro/ 1.500 Euro (mit Kind) | 90 Prozent |
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Zuverdienst beim Bürgergeld finden Sie
- auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/
- auf der Webseite des Vereins Für soziales Leben e.V.: Zuverdienstgrenzen
Unser Tipp und unsere Meinung
Nutzen Sie die Möglichkeit des Zuverdienstes, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern. Sie können so etwas mehr Geld in der Geldbörse haben und gleichzeitig Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern.
Die Zuverdienstgrenzen sollten unserer Meinung nach ausgeweitet werden. So werden mehr Anreize geschaffen, um wieder in den Arbeitsmarkt „einzusteigen“. Hierzu gibt es auch Untersuchungen des : Erhöhung des Einkommensfreibetrages beim Bürgergeld