Bürgergeld für Familie mit 1 Kind: Alles Wichtige im Überblick

Bürgergeld wird auch für Kinder gezahlt. Wie viel erhalten somit Familien mit einem Kind. Dieser Frage gehen wir in unserem Beitrag nach!

Wie hoch ist das Bürgergeld für eine Familie mit einem Kind?
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Bürgergeld erhalten nicht nur erwerbsfähige Erwachsene, sondern auch Kinder. Sie bilden mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Doch Erwachsene und Kinder erhalten nicht die gleichen Beträge an Bürgergeld. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder einen geringeren Bedarf haben, als ihre Eltern.

In unserem Beitrag erklären wir, wie viel Bürgergeld eine Familie mit einem Kind erhält.

Doch vorab: Was ist das Bürgergeld?

Familie mit 1 Kind - Bürgergeld
Bildquelle: Canva

Wie viel Bürgergeld zahlt das Jobcenter für eine Familie mit 1 Kind?

Das Bürgergeld, welches zum 01. Januar 2023 eingeführt wurde, ist die Weiterentwicklung des Arbeitslosengelds II (Hartz IV). Es bietet finanzielle Unterstützung für erwerbsfähige Personen und ihre Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestreiten können.

Wieviel Bürgergeld bekommt eine Familie mit 1 Kind?

Die Höhe des Bürgergelds für eine Familie mit 1 Kind setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Regelbedarf

Der Regelbedarf für Kinder deckt die grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Unterkunft, Ernährung, Kleidung und Körperpflege ab. Die Höhe des Regelbedarfs ist abhängig von der Altersgruppe des Kindes.

  • Kind im Alter von  0 bis 5 Jahren: 357 Euro
  • Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro
  • Kind im Alter von  14 bis 17 Jahren: 471 Euro

   Vater und Mutter erhalten jeweils 506 Euro.

Ist die Mutter oder der Vater alleinerziehend, erhält sie oder er 563 Euro. Zusätzlich gibt es dann den Mehrbedarf für Alleinerziehende: Alleinerziehende

  • mit Kindern unter 7 Jahren erhalten einen Zuschlag von 36 % des Regelbedarfs,
  • mit Kindern zwischen 7 und 13 Jahren 12 % und
  • mit Kindern über 14 Jahren 24 %.

 Die Einzelheiten zum Mehrbedarf für Alleinerziehende finden Sie hier: Bürgergeld für Alleinerziehende

Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH)

Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden vom Jobcenter in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern diese angemessen sind.

Zusätzliche Leistungen: In besonderen Fällen können zusätzliche Leistungen gewährt werden, z.B. für Krankenversicherung, Kosten für die Betreuung des Kindes oder Fahrtkosten zur Arbeit.

Bürgergeld Leistungen für Schüler

Schüler erhalten weitere Bürgergeld Leistungen. Zu nennen sind etwa der allgemeine Schulbedarf oder die Fahrtkosten zur Schule. Einzelheiten hier: Bürgergeld für Schüler

Berechnungstool für das Bürgergeld

Der Verein Für soziales Leben e.V.  bietet ein Online-Berechnungstool an, mit dem Sie die Höhe des Bürgergelds für Ihre Familie individuell berechnen können. Sie finden das hier: Bürgergeld Rechner

Antrag als wichtigste Voraussetzung für die Zahlung von Bürgergeld

Um Bürgergeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim Jobcenter oder können Sie online herunterladen. Einzelheiten hier: Bürgergeld beantragen

Weiterführende Informationen zum Bürgergeld für Kinder

Weitere Informationen zum Bürgergeld für Kinder finden Sie auf den folgenden Websites:

Bundesagentur für Arbeit