Bürgergeld online beantragen – was ist zu beachten?

Wie kann man Bürgergeld online beantragen? Und: kann man den Bürgergeld Antrag auch per Email stellen? Wir beantworten diese Fragen in unserem Beitrag.

Bürgergeld online beantragen - geht das?
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Mit der Einführung des Bürgergeldes wurde vieles einfacher. Das gilt auch für den Antrag. Er ist online und formlos möglich. Dennoch müssen die Antragssteller einige Dinge beachten. Nachweise sind zu erbringen. Formulare auszufüllen. Nachfolgend gibt es wichtigen Tipps zum Online Antrag auf Bürgergeld!

Bürgergeld Online-Antrag ist möglich

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Kann Bürgergeld online oder per Email beantragt werden? Ja, das geht! Hier zeigen wir, wie es geht!

Der Antrag auf das Bürgergeld kann online gestellt werden. Die Antragsstellung funktioniert digital und ist unkompliziert. Man muss kein Online-Formular herunterladen, sondern kann den Antrag direkt über eine Maske online stellen.

Zusätzlich ist es möglich, den Antrag formlos per E-Mail zu stellen. Alternativ haben Berechtigte auch weiterhin die Option, das Antragsformular schriftlich an die zuständige Stelle zu senden oder dort abzugeben. Personen, die nicht in der Lage sind, einen schriftlichen Antrag einzureichen, können auch direkt vor Ort einen mündlichen Antrag stellen.


Wo kann man den Bürgergeld Antrag stellen?

Alle Bürgergeld Angelegenheiten werden vom Jobcenter bearbeitet. Diese sind oft bei den Lokalen Behörden angesiedelt, also bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sie sind zuständig für die Antragsstellung. Dabei ist es egal, ob der Antrag nur schriftlich per Post oder E-Mail, per Online-Formular oder direkt mündlich gestellt wird. Die kommunalen Verwaltungen entscheiden selbst, wie die weitere Handhabung erfolgt. Viele Gemeindeverwaltungen haben auch eine eigene Webseite eingerichtet. Zentral kann der Antrag aber über eine Maske online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit ausgefüllt werden. Die meisten Gemeindeverwaltungen und Jobcenter haben eine E-Mail-Adresse eingerichtet. So wird gewährleistet, dass der Antrag direkt im federführenden Amt landet und schnell bearbeitet werden kann.

Der Online-Antrag alleine reicht nicht aus

Der formlose Antrag per E-Mail reicht alleine nicht aus, um Bürgergeld zu erhalten. Zusätzlich muss noch ein detailliertes Antragsformular ausgefüllt werden. Abhängig von der kommunalen Stelle kann das Formular auch direkt mit der formlosen Antragsstellung eingereicht oder online ausgefüllt werden. Sollte das nicht möglich sein, dann kann der Fragebogen auch zu einem späteren Zeitpunkt in schriftlicher Form nachgereicht werden. Die Vordrucke sind dann bei der jeweiligen Stelle erhältlich oder stehen auch online als Print-Datei zur Verfügung. Denn: Trotz der vereinfachten Antragsstellung muss vom Jobcenter überprüft werden, ob der Antragssteller leistungsberechtigt ist. Es ist somit erforderlich, dass sämtliche Nachweise und Dokumente nachgereicht werden müssen. Diese Nachweise können auch online hochgeladen oder per E-Mail gesendet werden.


Frühzeitige Antragsstellung ratsam

Wer berechtigt ist, der sollte den Antrag auf Bürgergeld früh genug stellen. Vorab reicht eine formlose Beantragung aus. Eine rückwirkende Zahlung des Bürgergeldes kann nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Grundsätzlich wird das Bürgergeld erst ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung gezahlt. Entscheidend ist, wann der Antrag bei der örtlichen Verwaltung eingeht, nicht, wann er abgesendet wurde. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Antrag vollständig ist. Fehlende Unterlagen können zeitnah nachgereicht werden. Bei den meisten kommunalen und städtischen Verwaltungen erfolgt dann im weiteren Verlauf eine regelmäßige Zahlung zum letzten Werktag des Vormonats für den folgenden Monat. Die Auszahlung erfolgt auf das Bankkonto. Generell ist auch die Ausstellung eines Schecks möglich. Allerdings werden hierfür Gebühren verlangt.

Wer kann Bürgergeld beantragen?

Die Grundvoraussetzung, um Bürgergeld zu erhalten, sind ein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland und Bedürftigkeit. Zudem muss der Antragsteller erwerbsfähig sein. Nicht berücksichtigt werden, behinderte und kranke Menschen, die arbeitsunfähig sind. Für Kinder, Ehepartner/innen und Lebenspartner/innen gelten andere Regelungen, wenn sie mit dem Bürgergeldbezieher in einer Gemeinschaft leben. Dann ist der Erhalt von Bürgergeld auch ohne Nachweis der Erwerbsfähigkeit möglich.

Der Bescheid wird immer per Post zugestellt. Das gilt auch, wenn der Antrag online oder per E-Mail gestellt wurde. Sollte es zu einer Ablehnung kommen, hat man eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Wichtig: Widerspruch kann nicht per einfacher Email oder online eingelegt werden


Quelle

Bundesagentur für Arbeit