Bundesrat lehnt Bürgergeld ab

Bundesrat lehnt Bürgergeld ab
Foto des Autors

von

geprüft von

Mehrheit von CDU/CSU im Bundesrat stimmt gegen das Bürgergeld

Am Montag, den 14. November 2022 hat der Bundesrat über den vom Bundestag in der letzten Woche verabschiedeten Gesetzentwurf zum Bürgergeld entschieden. Die von CDU/CSU dominierte Länderkammer hat dem Gesetz nicht zugestimmt. Dies hatte die Union bereits in den vergangenen Tagen lautstark angegkündigt. Sie stellt sich damit gegen eine Sozialreform und die Abschaffung von Hartz IV.

Bereits am 28.10.2022 hatte sich der Bundesrat zum Gesetzentwurf geäußert, der anschließend von der Bundesregierung leicht abgeändert wurde. Der Bundesrat als Vertretungsgremium der Bundesländer hatte die Bundesregierung in seiner Stellungnahme aufgefordert, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren.

Hintergründe zum Bürgergeld-Gesetz

Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll künftig Bürgergeld heißen. Sie soll bürgernäher und zielgerichteter ausgestaltet werden.

Die Bundesregierung möchte, dass sich die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können, als das mit der bisherigen Regelung möglich ist. Arbeitssuchende dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren ist das Hauptziel.

Höhere Regelbedarfe

Die Berechnung der Regelbedarfe  soll nunmehr nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Inflationsrate angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr wurden entsprechend berechnet und auf 502 Euro angehoben.

Damit sind die Länder einverstanden.

2 Jahre Karenzzeit

Eine Karenzzeit in den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld soll den Leistungsberechtigten helfen, sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können. Die Kosten für Unterkunft werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Nach Beendigung der Karenzzeit erfolgt eine Vermögensprüfung, aber entbürokratisiert.

Ursprünglich sollten auch die Heizkosten ohne Angemessenheitsprüfung übernommen werden. Dies hatten die Länder beanstandet, die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf deshalb angepasst.

Freibeträge und Kooperationsplan

Für Bürgergeldbeziehende sind höhere Freibeträge als bislang vorgesehen. Außerdem soll die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan ersetzt werden. Diese sollen den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Diesem Plan soll dann als Leitlinie im Eingliederungsprozess gefolgt werden. Mit Abschluss des Kooperationsplans soll eine Vertrauenszeit in Kraft treten, während der ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt werden soll.

Leistungsminderungen weiter möglich

Wer seine Mitwirkungspflicht verletzt und Termine nicht wahrnimmt, muss – nur im Wiederholungsfall – auch im Rahmen der Neuregelung mit Sanktionen rechnen. Diese Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann jedoch höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht reduziert. Eine Leistungsminderung soll nicht erfolgen, wenn sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen würde. Bisher gab es verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger. Diese sollen wegfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Geringqualifizierte Hilfesuchende sollen durch die gesetzliche Neuregelung auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Es soll eine umfassende Betreuung für Leistungsberechtigte eingeführt werden, die besondere Schwierigkeiten haben, eine Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

SchülerInnen und Studierende und Auszubildende sollen nach der Neuregelung mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten dürfen: der Freibetrag für Hinzuverdienste soll auf 520 Euro angehoben werden.

Außerdem wird der  Freibetrags im Bereich zwischen 520 und 1 000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens  erhöht, um einen Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu geben.

Sozialer Arbeitsmarkt

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gelten die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ künftig unbefristet. Dahinter steht die Absicht, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und einen Übergang in eine nicht geförderte Beschäftigung zu erreichen.

Bundesrat lehnt ab – Vermittlungsausschuss am Zug

Nachdem nun der Bundestag abschließend über den Regierungsentwurf zum Bürgergeld-Gesetz entschieden und das Bürgergeld verabschiedet hatte, hat sich der Bundesrat am 14.11.2022 mit dem Bürgergeld abschließend befasst.

Der Bundesrat hat das Bürgergeld abgelehnt.

Nunmehr steht zu erwarten, dass sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit der Bürgergeld befasst, um eine Kompromisslösung zu erarbeiten. Dies hatte die Bundesregierung schon zuvor für den Fall der Ablehnung des Bürgergeld-Gesetzes im Bundesrat angekündigt. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz zum Bürgergeld nicht in Kraft treten.

Am 25. November 2022 findet die nächste Sitzung des Bundesrates statt. Bis zu diesem Datum hat der Vermittlungsausschuss Zeit, eine Einigung der unterschiedlichen Standpunkte herbeizuführen und dem Bürgergeld zur Wirksamkeit zum 1. Januar 2023 zu verhelfen.