Grundrente: Urteil Bundessozialgericht – trotz Einzahlung bleibt die Rente niedrig!
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am 5. Juni 2025 mit seinem Urteil (Az. B 5 R 3/24 R) für Klarheit und kontroverse Diskussionen im deutschen Rentenrecht gesorgt. Das Gericht entschied, dass freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags nicht zählen. Damit bleiben viele langjährig Selbstständige und andere freiwillig Versicherte außen vor, wenn es um die Grundrente geht. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!