Schwerbehinderung und Grundsicherung: angemessene Wohung darf größer und teurer sein als üblich! Wann?!
Wer eine Schwerbehinderung hat, kann bei der Grundsicherung Anspruch auf eine größere Wohnung geltend machen – oft bis zu 15 m² mehr. Wann das Amt diese Mehrfläche genehmigen muss und wie Gerichte dazu entschieden haben, erfährst du hier in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!