
Bürgergeld bei russischer Rente: Kein Anspruch – Rückzahlung droht!
Wer eine russische Altersrente bezieht, hat in Deutschland keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wird die Rente beim Antrag verschwiegen, droht die Rückzahlung der erhaltenen Leistungen. Die russische Rente gilt als Einkommen und wird angerechnet! Einzelheiten in unserem Beitrag!




























