Hammer Urteil: Ist der Partner zu alt, wird die Witwenrente gekürzt
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt: Bei großem Altersunterschied zwischen Ehepartnern darf die betriebliche Witwenrente per Altersabstandsklausel deutlich gekürzt werden. Betroffene müssen mit drastischen Einschnitten rechnen – bis hin zum kompletten Wegfall. Jetzt auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V. nachlesen, ab welchem Altersunterschied die Kürzung gilt und was Hinterbliebene tun können!