
Rentenzuschlag droht zur finanziellen Falle: Warum viele Hinterbliebene ab Dezember 2025 mit Kürzungen rechnen müssen
Ab 1. Juli 2024 profitieren viele frühere Erwerbsminderungs- und Folgerenten von einem pauschalen Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent – doch es droht ein gewaltiger Nachteil für Hinterbliebene: Der Zuschlag gilt ab Dezember 2025 als Einkommen und kann die Witwenrente empfindlich schmälern. Was als soziale Korrektur gedacht war, wird so zur finanziellen Stolperfalle. Mehr dazu im aktuellen Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.




























