Strengere Bußgeldverfahren 2025: Jobcenter nutzen neue Weisungen
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli 2025 ihre internen Weisungen zum Bußgeldverfahren nach dem SGB II geändert. Für Betroffene bedeutet das: Schon einfache Formfehler können teuer werden, Fristen sind sehr knapp bemessen und Jobcenter leiten die Vollstreckung von Bußgeldern jetzt konsequenter ein. Der Artikel stammt von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.