Schwerbehindert? Warum Merkzeichen G und B nicht immer anerkannt werden – Aktuelles Urteil erklärt die Gründe!
Im Alltag vieler Menschen mit Behinderungen tritt immer wieder die Frage auf: Wann stehen mir eigentlich die begehrten Merkzeichen G („erhebliche Gehbehinderung“) und B („Begleitung erforderlich“) zu? Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg bringt jetzt mehr Klarheit. Im Mittelpunkt steht dabei der differenzierte Umgang mit Gehbehinderungen, psychischen Erkrankungen, Schmerzsyndromen und den Anforderungen an die Mobilität im Straßenverkehr. Nachfolgender Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erläutert die Urteilsgründe.